Privat krankenversichern: Mehr Zuspruch durch bessere Leistungen

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In Deutschland gibt es eine Pflicht zur Krankenversicherung, wohlgemerkt ist dies die einzige wirkliche Versicherungspflicht. Ob privat oder gesetzlich versichert, ist dabei nicht vorgeschrieben.

Private Krankenversicherung: Gerechte Beiträge für mehr Leistung

Die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung werden einkommensabhängig berechnet. Das heißt, dass diejenigen, die wenig verdienen, geringe Beiträge zahlen und diejenigen mit einem hohen Einkommen höhere Prämien entrichten müssen. Das Solidarprinzip leuchtet ein, wird aber an der Stelle, an der ein Geringverdiener umfassende Leistungen durch Erkrankung oder Unfall benötigt, oft infrage gestellt.

Vor allem, wenn der Gesundheitsstatus selbst beeinflussbar gewesen wäre, stellt sich die Frage, ob und warum alle anderen Versicherten für die Genesung des Betreffenden zahlen sollten. Bei der privaten Krankenversicherung wird weniger auf das Solidarprinzip gesetzt, hier zahlt jeder für sich selbst ein. Mittlerweile gibt es fast neun Millionen Versicherte in der privaten Krankenvollversicherung, darunter auch immer mehr Familien. Sie alle zahlen ihren eigenen Beitrag, von dem die eigenen Gesundheitskosten beglichen werden.

Die Arztrechnung wird dabei an den Versicherten als Empfänger übergeben, danach ist das Einreichen der Rechnung bei der Versicherung möglich. ( Foto: Adobe Stock - upixa )

Die Arztrechnung wird dabei an den Versicherten als Empfänger übergeben, danach ist das Einreichen der Rechnung bei der Versicherung möglich. ( Foto: Adobe Stock – upixa )

Jahrgangsabhängige Beiträge in der privaten Krankenversicherung

Auch in der privaten Krankenversicherung gibt es ein Versicherungskollektiv, wenngleich das nicht aus allen Versicherten besteht. Vielmehr sind es die einzelnen Jahrgänge, die prämientechnisch auf eine Summe festgelegt werden und die füreinander einstehen. Ein wenig Solidarprinzip ist also doch vorhanden, gleichzeitig wird die gesamte Versicherungsgemeinschaft vor einer übermäßigen Belastung durch Einzelne geschützt.

Aus diesem Grund gibt es auch die Risikoprüfung, bei der die bei Vertragsabschluss vorliegenden Erkrankungen angegeben werden müssen und eventuell zu einer Höhereinstufung führen. Die Basisversicherung hingegen muss für alle Versicherungsinteressenten frei sein. Die private Krankenversicherung ist somit auf das Individuum ausgerichtet, dennoch wird die Solidarität zwischen den Versicherten gefördert. Das große Plus daran: Die Versicherten sorgen mit ihren eigenen Beiträgen für sich selbst vor, damit spielt die Überalterung der Gesellschaft bzw. der demografische Wandel kaum eine Rolle.

Video: Krankenversicherung für Selbständige: Privat oder gesetzlich? Vergleich PKV vs GKV für Freiberufler

Wer ist in der privaten Krankenversicherung versicherbar?

Nach aktuellen Regelungen ist der Weg in die private Krankenversicherung fast für alle Menschen frei. Studenten, Beamte, Freiberufler und Selbstständige können sich hier versichern lassen.

Auch für Angestellte ist dies möglich, allerdings müssen dabei die Einkommensgrenzen berücksichtigt werden:

  • Angestellte

    Die Höhe des Bruttoeinkommens ist entscheidend. Dieses muss über der Versicherungspflichtgrenze liegen, denn erst ab dort besteht die Versicherungsfreiheit. Mit Stand 2022 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 64.350 Euro im Jahr. Von Jahr zu Jahr steigt diese Grenze, denn sie wird an das allgemeine Lohnniveau angepasst. Hinzugerechnet werden müssen auch Weihnachts- und Urlaubsgeld, sofern der Arbeitgeber diese Leistungen regelmäßig zahlt. Tipp: Gutverdienende Angestellte zahlen in der privaten Krankenversicherung in der Regel einen deutlich niedrigeren Beitrag als in der gesetzlichen Versicherung.

  • Selbstständige und Freiberufler

    Selbstständige und Freiberufler dürfen frei entscheiden, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern lassen wollen. Der Abschluss der privaten Krankenversicherung ist vor allem für junge Selbstständige mit guter Gesundheit zu empfehlen, denn für sie sind die Beiträge noch besonders niedrig. Altersrückstellungen und Krankentagegeld sind möglich und bieten einen guten Vorsorgeschutz für später. Die zu zahlenden Beiträge können immer wieder angepasst werden, sodass individuelle Unternehmenssituationen berücksichtigt werden können.

  • Beamte

    Rund 94 Prozent aller Beamten in Deutschland sind in der privaten Krankenversicherung versichert. Bei ihnen beteiligt sich der Dienstherr an den Kosten, außerdem gibt es für Beamte einen speziellen Tarif. In der gesetzlichen Krankenversicherung hingegen erhalten Beamte in der Regel keinen Beitragszuschuss, sondern hier müssen sie die Prämien komplett selbst begleichen. Damit ist die private Krankenversicherung für sie meist günstiger.

    Auch Beamtenanwärter können sich privat versichern lassen, wenngleich sie ebenfalls die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung haben. Die Beihilfe zu den Krankheitskosten liegt hier bei 50 Prozent, sodass die Wahl meist auf die private Krankenversicherung fällt.

Wissenswertes zu den Beiträgen in der privaten Krankenversicherung

Wird eine private Krankenversicherung abgeschlossen, befürchten viele Versicherungswillige schnell steigende Prämien. Doch: Auch in der privaten Krankenversicherung sind Beitragserhöhungen nicht immer wirksam, daher sollten entsprechende Ankündigungen immer hinterfragt werden.

Ansonsten ist es auch wichtig, ob sich eine Einzelperson oder eine ganze Familie versichern will. Denn eine kostenfreie Familienversicherung für Kinder gibt es in der privaten Krankenversicherung nicht. Dafür aber günstige Beiträge und ein Plus an Leistungen, die im Krankheitsfall der Kleinen schnell offensichtlich werden.

Rund 94 Prozent aller Beamten in Deutschland sind in der privaten Krankenversicherung versichert.  ( Foto: Adobe Stock -  contrastwerkstatt_)

Rund 94 Prozent aller Beamten in Deutschland sind in der privaten Krankenversicherung versichert. ( Foto: Adobe Stock – contrastwerkstatt_)

Einreichen von Arztrechnungen und Rückerstattung der Beiträge

Die Behandlungskosten werden direkt zwischen Arzt und Krankenkasse verrechnet, wenn jemand gesetzlich versichert ist. Dafür wird die Krankenversicherungskarte eingelesen. Um alles Weitere muss sich der Versicherte nicht mehr kümmern. Anders sieht es bei der privaten Krankenversicherung aus. Die Arztrechnung wird dabei an den Versicherten als Empfänger übergeben, danach ist das Einreichen der Rechnung bei der Versicherung möglich.

Die Leistungen, die jeweils abgerechnet worden sind, können damit ganz einfach kontrolliert werden. Ein Tipp: Wer seine Rechnungen nicht zur Abrechnung einreicht, kann am Ende des Jahres mit einer Rückerstattung der Beiträge rechnen. Es kann sich daher lohnen, die Rechnungen zu sammeln und den Gesamtbetrag am Ende des Jahres mit dem möglichen Betrag für eine Rückerstattung zu vergleichen. Damit wird deutlich, ob sich das Einreichen der Rechnung oder das Warten auf die Rückerstattung lohnt. Wichtig: Beim Ausrechnen des möglichen Rückerstattungsbetrages bitte unbedingt an den tariflichen Selbstbehalt denken und diesen von der Gesamtsumme abziehen!

Video: #kurzerklärt: Welche Privilegien haben Beamte?

Spartipps für Versicherte in der privaten Krankenversicherung

Spätestens dann, wenn zu Jahresbeginn die Prämien in den meisten privaten Krankenversicherungen erhöht werden, überlegen die Versicherten, wie sie Geld sparen können und trotzdem sehr gut versichert bleiben. Auch wenn deutlich wird, dass es mehr Zulauf zu den privaten Krankenversicherungen gibt, so bleiben die Prämienerhöhungen doch ein dauerhaftes Manko. Wobei dieses eines ist, das nicht nur bei den privaten Versicherungen besteht, sondern auch bei den gesetzlichen.

Die folgenden Tipps helfen dabei, Prämien zu sparen:

  • Beiträge zurückerhalten

    Viele Beitragserhöhungen der Vergangenheit waren nicht wirksam. Es kann sich lohnen, den Anspruch auf ungerechtfertigte Erhöhungen und deren Rückzahlungen zu prüfen. Viele Rechtsanwaltskanzleien haben sich darauf spezialisiert und sollten bei der Prüfung hinzugezogen werden.

  • Beitrag senken

    Viele Versicherer warten regelmäßig mit neuen Tarifen auf. Ein Wechsel innerhalb der Tarife kann mehrere Hundert Euro plus im Monat bedeuten, wobei Leistungen und Selbstbehalt sogar fast gleichbleiben können. Der Tarifwechsel ist in der Regel monatlich möglich.

  • Keine Fehler machen

    Viele Versicherte machen Fehler beim Tarifwechsel. Diese sollten aber so gut wie möglich vermieden werden, was in erster Linie durch das Lesen des Kleingedruckten möglich ist. Viele scheinbare Lücken im Vertrag sind dort genau geregelt, leider wird das Kleingedruckte aber viel zu selten beachtet. Im Ernstfall kann es ein böses Erwachen geben! Beim Tarifwechsel sollte vor allem darauf geachtet werden, dass teure Hilfsmittel und Zahnersatz immer noch versichert sind. Auch versteckte Selbstbehalte sollten vorab geklärt werden.

  • Sparen

    Das klingt einfach, wird aber von viel zu wenig Versicherten wirklich konsequent verfolgt. Eine Ersparnis durch einen geringeren Beitrag sollte nicht einfach ausgegeben werden, sondern wird bestenfalls gespart. Somit entstehen weitere Rücklagen für die Versicherungsbeiträge im Alter. Denn eines ist sicher: Ein neuer Tarif wird in jedem Fall teurer! Dem gilt es vorzubeugen, was nur über eigene Rücklagen möglich ist.

  • Standardtarif für Rentner nutzen

    Vor allem ältere Menschen fühlen sich oft völlig überrumpelt, wenn sie plötzlich höhere Beiträge zahlen sollen. Doch alle, die schon vor 2009 in der privaten Krankenversicherung waren, können einfach wieder in den Standardtarif für Rentner wechseln. Enthalten sind gesetzliche Leistungen, die aber meist günstiger als im bisherigen Tarif sind. Aufpassen: Nur innerhalb der Bisex-Tarife wechseln, nicht in einen Unisex-Tarif! Im letzteren Fall geht die Möglichkeit, in den Standardtarif zurückzukommen, verloren.

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