Paket in die Schweiz: Diese 5 Dinge sollten Sie wissen, wenn Sie ein Paket in die Schweiz verschicken

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Versenden Händler ein Paket in die Schweiz, müssen sie unter anderem die Zollbestimmungen beachten. Auch Rechnungen müssen beigefügt werden, sodass ein transparenter Transport möglich ist.

Paket in die Schweiz verschicken: Wichtige Fragen vorab klären

Die Schweiz als Nachbarland von Deutschland ist ein attraktives Einkaufsziel. Vor allem dank der Ausweitung des Onlinehandels bestellen immer mehr Deutsche ihre Waren in der Schweiz. Das wiederum macht auch Retouren in das Alpenland nötig. Auf der anderen Seite stehen viele deutsche Händler, die ihre Kunden bedienen wollen und vor der Frage stehen, wie sie ein Paket in die Schweiz verschicken können.

Was ist dabei zu beachten und wie steht es um den Zoll? Einige Dinge sind tatsächlich anders geregelt, sodass die deutschen Vorgaben der Post nicht eins zu eins auf die Schweizerische Post übertragen werden können.


5 wichtige Dinge beim Versand von Paketen in die Schweiz

Um ein Paket in die Schweiz zu versenden, ist nicht nur das ausreichende Porto wichtig. Auch verschiedene Zollformulare müssen ausgefüllt werden.

Dazu kommen Vorgaben zur Form des Pakets: Um Pakete in die Schweiz zu versenden, ist ein rechteckiger Karton nötig, da die Paketsendung sonst automatisch als Sperrgut transportiert wird. Und das kann teuer werden!
Ein Tipp vorab: Als Sperrgut gelten nicht nur Sendungen, die nicht rechteckig sind, sondern alle, deren Maße 300 cm Gurtmaß oder 100 cm Länge übersteigen.

Zum Versand sind die folgenden fünf Punkte wichtig:

Ausreichend Porto berechnen

Um ein Paket in die Schweiz zu schicken, kann dieses mit der Post oder mit verschiedenen Versanddienstleistern transportiert werden. Dabei ist wichtig zu wissen, dass es erst 2022 zu erhöhten Postgebühren für Geschäftskunden kam. Privatkunden sind davon nur indirekt betroffen.

Sie müssen zwar kein höheres Porto zahlen, Schweizer Verkäufer legen ihre höheren Kosten aber freilich auf den Kunden um.

Ein genauer Preis kann aufgrund verschiedener Preisstrukturen bei den einzelnen Versendern nicht genannt werden. Es ist aber davon auszugehen, dass das Porto für Pakete bei 12 Euro beginnt.

Deutlich teurer wird es, wenn das Paket per Expresszustellung geliefert wird. Dafür dauert der Transport aber in der Regel auch nur maximal 48 Stunden. Noch einmal deutlich teurer wird der Versand von Paletten oder Sperrgut.

Ein Paletten Versand wird immer dann vorgenommen, wenn das Gewicht der Sendung über 31,5 kg liegt. Die Vorgaben für Sperrgut wurden bereits genannt.

Der Versand eines Paketes mit den Abmessungen 80 x 50 x 70 cm mit einem Gewicht von 45 kg von Deutschland in das Alpenland liegt bei einem Transport über TNT Economy Express bei rund 378 Euro, eine Abholung vom Versandort ist möglich.

Der Versandhandel zieht in jedem weiteren Jahr kräftig an, was nicht nur an den günstigeren Preisen liegt. ( Foto: Adobe Stock-RealPhotoItaly)

Der Versandhandel zieht in jedem weiteren Jahr kräftig an, was nicht nur an den günstigeren Preisen liegt. ( Foto: Adobe Stock-RealPhotoItaly)

An den Zoll denken

Für den Versand von Paketen ins Ausland muss üblicherweise Zoll bezahlt werden. Die Schweiz ist hier eine kleine Besonderheit, denn die Zollgebühren werden dort nach Gewicht der Sendung berechnet. In allen anderen Ländern erfolgt die Berechnung nach dem Warenwert. Für den Versender ist es daher wichtig, dass die Zollinhaltserklärung ausgefüllt wird.

Tipp: Wer den Inhalt des Paketes nicht ausreichend erklärt, riskiert, dass die Zollbeamten die Sendung öffnen. Auch wenn diese danach wieder verschlossen wird, fallen für den Vorgang doch zusätzliche Gebühren an. Diese können sich Versender oder Empfänger sparen, indem die Zollinhaltserklärung sorgfältig ausgefüllt wird. Darin werden Angaben zu Art der Sendung und zu ihrem Wert gemacht. Die Erklärung wird in Klarsichtfolie eingezogen und gut sichtbar an der Außenseite des Pakets angebracht.

Handels- oder Proformarechnung beifügen

Nicht nur die Zollinhaltserklärung ist wichtig, wenn die Sendung in das Schweizer Nachbarland geht. Auch die Handels- oder Proformarechnung muss in dreifacher Ausfertigung vorhanden sein. Sie ist wichtig, wenn der Warenwert 1.000 Euro oder das Gewicht 1.000 kg übersteigt und wenn es sich um eine kommerzielle Sendung handelt. Mithilfe der Handelsrechnung werden die Zollbeamten über das Gewicht des Pakets informiert und der Zoll kann entsprechend berechnet werden.

Wer selbst als Verkäufer tätig ist und Pakete in die Schweiz schickt, sollte hier nach einfachen Lösungen für das E-Commerce suchen, damit der Verwaltungsaufwand am Ende nicht höher ist als der zu erwartende Gewinn aus dem Verkauf von Waren oder Produkten. Ist die Sendung nicht kommerziell, weil sie beispielsweise als Geschenk verschickt wird, reicht die Proformarechnung aus. Darin wird der theoretische Wert der Sendung erklärt.

Ausfuhrbegleitdokument beilegen

Sofern die Lieferung einen höheren Wert als 1000 Euro oder ein größeres Gewicht als 1000 kg hat, ist das Ausfuhrbegleitdokument auszufüllen. Damit erfassen die Behörden Warenströme und können nachvollziehen, ob die geltenden Exportbestimmungen eingehalten wurden. Der Zolldienstleister nimmt das Ausfüllen des Dokuments vor und meldet die Lieferung bei der zuständigen Zollbehörde an. Die Erstellung des Dokuments muss elektronisch vorgenommen werden. Danach wird es gut sichtbar von außen am Paket angebracht.

Pakete richtig adressieren

Auch wenn vieles anders gehandhabt wird: Die Adressierung der Pakete, die ins Ausland gehen, ist nicht anders als bei einem Versand innerhalb Deutschlands. Auch diese folgt dem Muster Anrede, Vorname und Name, Straße, Postleitzahl und Ort sowie Länderbestimmung. Alle Angaben werden in der üblichen Schreibweise erfasst und untereinandergeschrieben. Um ein Paket korrekt zu adressieren, ist es sinnvoll, fertige Adressaufkleber zu verwenden.


Wie lange dauert der Paktversand?

Dass der Versand ins Ausland länger dauert, ist nachvollziehbar. Dennoch geben die meisten Versanddienstleister eine Transportdauer von nur zwei bis drei Werktagen an. Samstag wird in der Schweiz nicht als Werktag gerechnet, Lieferungen sind entsprechend länger unterwegs. Auch verschiedene Feiertage müssen beachtet werden. Unter anderem verlängern der 2. Januar (Bechtle), das Sechseläuten im April, Peter und Paul im Juni sowie der 1. August (Nationalfeiertag) Transport und Zustellung von Paketen.

Um ein Paket in die Schweiz zu versenden, ist nicht nur das ausreichende Porto wichtig. ( Foto: Adobe Stock- Krakenimages.com)

Um ein Paket in die Schweiz zu versenden, ist nicht nur das ausreichende Porto wichtig. ( Foto: Adobe Stock- Krakenimages.com)

 

Tipp für Verkäufer in Deutschland

Der Versandhandel zieht in jedem weiteren Jahr kräftig an, was nicht nur an den günstigeren Preisen liegt. Inzwischen gilt die Paketbestellung ökologischer als das Einkaufen vor Ort, wenn alle möglichen Umweltbelastungen zugrunde gelegt werden. So bietet sich auch für deutsche Verkäufer eine wunderbare Möglichkeit, in die Alpenregion zu expandieren und das eigene Geschäft dort zu etablieren.

Wichtig ist aber, dass die Schweizer einen ähnlichen Service erwarten, wie wenn sie im eigenen Land einkaufen wollen. Das heißt, dass zum Beispiel Retouren kostenfrei sein sollten. Entsprechende Preisregelungen sollten vorab überdacht und entsprechend angewendet werden.

Auch das ist beim Versand von Paketen in die Schweiz wichtig

Die Bestimmungen für den Zoll müssen beachtet werden, ebenso ist wichtig, dass alle geforderten Dokumente gut sichtbar am Paket angebracht sind.

Ansonsten ist wichtig, dass der Paketversand deutlich teurer als in Deutschland ist. Und was ist noch wichtig? Oder soll es so einfach sein, Sendungen ins Ausland zu schicken?

Nicht ganz, denn nicht alles darf auch in das deutsche Nachbarland versendet werden.

Die Einfuhr der folgenden Waren ist nicht möglich oder nur unter vorheriger Einholung einer Bewilligung erlaubt:

  • Waffen
  • Radarwarngeräte
  • Heil- und Dopingmittel
  • Drogen und unter das Betäubungsmittelgesetz fallende Medikamente
  • Markenfälschungen
  • Raubkopien elektronischer Datenträger
  • Kulturgüter
  • Tiere und Tierprodukte aus Nicht-EU-Staaten sowie Tiere und Pflanzen nach Artenschutz CITES

Ebenfalls schwierig werden kann die Einfuhr von Batterien, Akkus, Antiquitäten und Kunstwerken. Viele Spediteure weigern sich inzwischen, diese zu transportieren.

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