Qualifizierungschancengesetz: So geht Karriere im Einzelhandel!

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Mit dem Qualifizierungschancengesetz sollen auch die Arbeitnehmer, die bisher weniger gut ausgebildet waren, eine Chance auf dem Arbeitsmarkt erhalten. Auch die Karriere im Einzelhandel wird damit möglich.

Das Qualifizierungschancengesetz: Eine Chance für Arbeitnehmer

Die Kluft zwischen Arbeitnehmern, die deutlich besser qualifiziert sind und denen, die eine weniger gute Ausbildung hatten, wird angesichts der weiter fortschreitenden Digitalisierung immer größer. Mit dem Qualifizierungschancengesetz soll dem Mangel an Fachkräften entgegengewirkt werden, sodass Arbeitnehmer besser für die Anforderungen von heute gerüstet sind.

Qualifizierungsoffensive: Definition

Das Qualifizierungschancengesetz heißt mit vollem Namen „Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung“. Da dieser Titel zwar sehr vielsagend, dennoch aber eher lang ist, wurde das Gesetz kurzerhand als „Qualifizierungschancengesetz“ abgekürzt. Es gilt seit dem 1. Januar 2019 und hat die Förderung von Weiterbildungen zum Ziel.

Dabei besteht das Gesetz aus unterschiedlichen Bestandteilen. Zum einen geht es um den erweiterten Zugang zur Förderung einer Weiterbildung, was für Beschäftigte unabhängig von ihrer bisherigen Qualifikation möglich sein soll. Auch Alter und Größe des Unternehmens sollen für eine Weiterbildung keine Rolle spielen.

Zum zweiten besteht ein besserer Schutz in der Arbeitslosenversicherung.

So haben jetzt alle diejenigen Anspruch auf Arbeitslosengeld, die innerhalb von 30 Monaten mindestens 12 Monate in die Versicherung eingezahlt haben.

Der dritte Baustein besteht in der Absenkung des Beitrags, der für die Arbeitslosenversicherung fällig wird. Sie wurde um 0,4 Prozentpunkte gesetzt, eine weitere Absenkung um 0,1 Prozent ist bis Ende 2022 vorgesehen.

Video: Qualifizierungschancengesetz fördert Weiterbildung von Arbeitnehmern – Erklärvideo

Weiterbildung: Arbeitsamt und Kurzarbeit

Viele Arbeitnehmer sind derzeit in Kurzarbeit und müssen auch außerhalb der Corona-Krise in selbige gehen, wenn es dem Unternehmen nicht gut geht. Diese Zeit sollte durch die Arbeitnehmer unbedingt sinnvoll genutzt werden. Sinnvoll heißt, dass während dessen in die eigene Weiterbildung investiert wird.

Die Agentur für Arbeit bietet eine entsprechende Förderung im Rahmen der Qualifizierungsoffensive, die im besten Fall Kurzarbeit überflüssig werden lässt. Denn wer die Zeit der Kurzarbeit nutzt, um eigene Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erweitern bzw. zu verbessern, kann danach einen höher qualifizierten Job annehmen.

Für Unternehmen, die den Mitarbeitern Weiterbildungen ermöglichen und für diese Zeit freistellen, werden die entsprechenden Lohnkosten durch die Arbeitsagentur ersetzt. Besonders gefragt sind derzeit Weiterbildungen im Bereich Digitalisierung, denn jedes Unternehmen ist gefordert, sich auf Industrie 4.0 einzustellen.

Auch Verwaltungen und der Einzelhandel stellen mehr und mehr auf digitale Angebote um, wofür entsprechend qualifizierte Mitarbeiter benötigt werden.

Video: Qualifizierungschancengesetz beschlossen

WeGebAU-Förderung: Seit 2006 in drei Schwerpunkten

Die WeGebAU-Förderung meint die Verbesserung der Qualifizierung in Unternehmen und ist ein spezielles Förderprogramm, welches seit 2006 durch die Agentur für Arbeit gestützt wird.

Es gibt dabei drei Förderschwerpunkte:

  • Angestellte in kleinen Unternehmen (bis 250 Mitarbeiter),
  • Mitarbeiter ohne Abschluss und
  • gering qualifizierte Beschäftigte.

Diese Förderung richtet sich vor allem an ältere Arbeitnehmer, die für den aktuellen Arbeitsmarkt zu gering qualifiziert sind. Die Teilnehmer an der Förderung müssen aber sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein, die tatsächliche Förderung ist dann von der Größe des Unternehmens und von der aktuellen Qualifizierung des Angestellten abhängig.

Besonders im Bereich Altenpflege ist diese Förderung relevant, denn der Fachkräftemangel ist hier besonders gravierend. Zu viele Mitarbeiter besitzen nicht die nötige Qualifizierung für die Pflege, jüngere Leute scheuen sich vor den typischen Pflegeberufen. Es gilt daher, ältere Angestellte besser zu qualifizieren, um die Versorgung sicherzustellen.

Werden innerhalb der Weiterbildung Fertigkeiten und Fähigkeiten vermittelt, die über die Anforderungen, die der aktuelle Arbeitsplatz stellt, hinaus gehen, kann eine Förderung über § 82 SGB III möglich sein. ( Foto: Shutterstock-H_Ko )

Werden innerhalb der Weiterbildung Fertigkeiten und Fähigkeiten vermittelt, die über die Anforderungen, die der aktuelle Arbeitsplatz stellt, hinaus gehen, kann eine Förderung über § 82 SGB III möglich sein. ( Foto: Shutterstock-H_Ko )

§ 82 SGB III: Förderung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Werden innerhalb der Weiterbildung Fertigkeiten und Fähigkeiten vermittelt, die über die Anforderungen, die der aktuelle Arbeitsplatz stellt, hinaus gehen, kann eine Förderung über § 82 SGB III möglich sein. Übernommen werden dann die vollen oder wenigstens anteiligen Kosten.

Dies gilt auch, wenn mit der Fortbildung ein Berufsabschluss erreicht wird, der bisher noch nicht erworben werden konnte. Nicht selten sind im Einzelhandel Angestellte ohne Berufsabschluss tätig, dies könnte sich dank der Förderung ändern. Die Kosten für die Weiterbildung werden dann über die Agentur für Arbeit abgerechnet. Wichtig: Die Maßnahme muss eine Dauer von mindestens 120 Stunden umfassen und von einem externen Träger oder außerhalb des derzeitigen Unternehmens stattfinden.

Video: Qualifzierungschancengesetz – Arbeit im Wandel

Weiterbildung über die Agentur für Arbeit

Mit dem Qualifizierungschancengesetz soll erreicht werden, dass sich Angestellte weiter entwickeln, bessere Qualifizierungen erhalten. Die Arbeitsagentur bietet dafür unterschiedliche Möglichkeiten und fördert sowohl die Qualifizierung als auch den beruflichen Aufstieg. Auch Quereinsteiger, Ungelernte oder Umschüler können eine Förderung erhalten. Die Bundesagentur für Arbeit vergibt dafür zum Beispiel Bildungsgutscheine oder eine Bildungsprämie, damit der Arbeitsmarkt sicher betreten werden kann.

Arbeit-von-morgen-Gesetz

Das Arbeit-von-morgen-Gesetz wurde durch den Bundesrat verabschiedet und verfolgt das Ziel, Beschäftigen und Lehrlingen eine bessere Qualifizierung durch Weiterbildung zu ermöglichen.

Wichtige Inhalte des Gesetzes sind unter anderem

  • die Erleichterungen bei der Vergabe von Kurzarbeitergeld,
  • Zuschüsse zu Weiterbildungsmaßnahmen und
  • Regelungen zur betrieblichen Mitbestimmung.

Des Weiteren ist die weitere Ausbildung der Angestellten ein wichtiges Thema.

Kritik am Qualifizierungschancengesetz

Die Entwürfe zum Qualifizierungschancengesetz waren vorab einsehbar und stießen nicht überall gleichermaßen auf Begeisterung. Verabschiedet wurde es dennoch und noch heute gibt es durchaus kritische Stimmen, die das Qualifizierungschancengesetz nicht als das Nonplusultra sehen.

Weniger Arbeitsplätze durch Digitalisierung?

Viele fragen sich, warum das Qualifizierungschancengesetz darauf abzielt, mehr Fachkräfte vor dem Hintergrund der Digitalisierung auszubilden. Es wird unterstellt, dass die Digitalisierung doch dafür sorgen würde, dass weniger Menschen in Lohn und Brot stehen und demzufolge auch keine weitere Qualifizierung benötigen. Doch das ist zu kurz gedacht, denn die Digitalisierung steht mit neuen Herausforderungen im Raum.

Die Arbeitsplätze, die durch die technischen Errungenschaften verschwinden werden, werden einer Studie zufolge eher ausgetauscht. Die reinen Zahlen bleiben damit bestehen, was sich aber ändert, sind die Anforderungen, die an die Beschäftigten auf diesen Arbeitsplätzen gestellt werden.

Das wiederum bedeutet, dass eine entsprechende Ausbildung der Menschen wichtiger denn je ist. Das Qualifizierungschancengesetz soll somit die Chancen auf eine andere, bisher oft berufsfremde Tätigkeit steigern. Insofern lässt das Qualifizierungschancengesetz beide Seiten profitieren, denn auch die Arbeitgeber haben einen Nutzen von besser ausgebildeten Mitarbeitern, die dank der Weiterbildung in der Lage sind, über den eigenen Tellerrand hinaus zu schauen.

Viele fragen sich, warum das Qualifizierungschancengesetz darauf abzielt, mehr Fachkräfte vor dem Hintergrund der Digitalisierung auszubilden. ( Foto: Shutterstock-Master1305)

Viele fragen sich, warum das Qualifizierungschancengesetz darauf abzielt, mehr Fachkräfte vor dem Hintergrund der Digitalisierung auszubilden. ( Foto: Shutterstock-Master1305)

Hoher Aufwand und für Selbstständige nicht zu beantragen

Dieser beiden Kritikpunkte können das Qualifizierungschancengesetz bzw. dessen Befürworter nicht ohne Weiteren widerlegen. Denn zum einen ist die Verfahrensweise bei der Genehmigung der Weiterbildungsförderung kritisch zu sehen. Für jede einzelne Förderung muss eine Genehmigung beantragt werden. Warum, wenn es doch einen rechtlichen Anspruch darauf gibt?

Der Verwaltungsaufwand ist hoch und lässt viele Unternehmen davor zurückschrecken, diese Maßnahme für die eigenen Mitarbeiter in Anspruch zu nehmen. Kurzum: Wenn die bürokratischen Aufwendungen für die Beantragung der Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz niedriger angesetzt werden, können die Förderungen auch häufiger in Anspruch genommen werden. Die Frage ist allerdings, ob dies wirklich seitens der Arbeitsagentur gewünscht ist.

Zum anderen ist eine Maßgabe, dass Selbstständige nicht vom Qualifizierungschancengesetz profitieren können. Der Grund: Das Gesetz sieht eine Förderung nur für diejenigen vor, die sozialversicherungspflichtig sind, was bei einem Selbstständigen nicht zutreffend ist.

Selbst die Freiberufler und Selbstständigen, die in der Rentenversicherung pflichtversichert sind und in die gesetzliche Renten- und Krankenkasse einzahlen, können die Förderungen nicht nutzen. Sie zahlen keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und sind deshalb aus dem Kreis der Förderfähigen verbannt. Inwieweit der Grundsatz zur Gleichbehandlung damit gewahrt bleibt, sei dahingestellt.

Die Ausbildung von Fachkräften kann dann wohl doch nicht das oberste Ziel sein, denn zu solchen können auch Selbstständige werden. Bisher wurde das Qualifizierungschancengesetz dahin gehend noch nicht geändert, außerdem ist fraglich, wie mit Selbstständigen verfahren wird, die freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzahlen.

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