Änderungen im Ausbildungsjahr 2017/2018

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Wer einen Beruf im Einzelhandel erlernen möchte, kann zum Beispiel Verkäufer/Verkäuferin lernen oder Kaufmann/-frau im Einzelhandel. Für beide Berufsausbildungen gibt es aber Neuerungen, die zum neuen Lehrjahr 2017/18 in Kraft treten werden.

Änderungen in allen Bereichen

Die geplanten Änderungen in den Ausbildungsberufen Verkäufer und Kaufmann im Einzelhandel (sowie Verkäuferin und Kauffrau im Einzelhandel) zielen auf eine verbesserte Ausbildung und einen qualifizierteren Übergang ins Berufsleben ab. Bei beiden Berufen handelt es sich um sogenannte Kernausbildungsberufe, die allerdings nach langer Zeit der stillen Fortführung einer Überarbeitung brauchten. Die derzeitigen Neuerungen treten dann am 1. August 2017 in Kraft und müssen für das betreffende Lehrjahr bereits angewendet werden. Der berufsschulische Aspekt ist für die Unternehmen sicherlich weniger relevant, für die Ausbildungsbetriebe sind aber die Änderungen wichtig, die im Unternehmen selbst umgesetzt werden müssen.

Neu ist auch der Beruf des Kaufmanns/der Kauffrau im E-Commerce statt. Angesichts der Tatsache, dass das E-Commerce beständig an Bedeutung gewinnt und einen wachsenden Anteil am gesamten Umsatz des Einzelhandels verzeichnen kann, wurde dieser neue Ausbildungsberuf ins Leben gerufen. Möglich ist es auch, die entsprechenden Kenntnisse im Rahmen einer Fortbildung zu erwerben. Für diesen Beruf gibt es aber noch keine Ausbildungsordnung, die Zeit der intensiven Erarbeitung einer solchen beginnt nun. Das E-Commerce wächst dynamisch und mit ihm nun auch die Qualifikation derjenigen, die in diesem Bereich tätig sind. Nun geht es darum, die genaue Bezeichnung des zugehörigen Berufs festzulegen, eine Ausbildungsdauer und Struktur zu erarbeiten. Für die Prüfungen muss es Vorgaben geben, die ebenfalls noch erarbeitet werden sollen. Von den Sozialpartnern gibt es einen Berufsbildkatalog, der als Basis für die Erarbeitung des Ausbildungsrahmens dient. Ein Arbeitskreis der Kultusministerkonferenz wurde gegründet und soll den Rahmenlehrplan für den Unterricht in der Berufsschule erarbeiten. Die Ausbildung in diesem neuen Beruf soll aber erst ab dem 1. August 2018 möglich sein, bis dahin werden alle relevanten Aspekte erarbeitet und verabschiedet sein.

Aktuelle Unterlagen erhältlich

Auch wenn das genannte Lehrjahr noch auf sich warten lässt, können die Unternehmen bereits jetzt erste Unterlagen für die neuen Ausbildungen anfordern. Die aktuellen Entwürfe der Ausbildungsordnungen sowie der Rahmenpläne für die Ausbildung im Handel sind bekannt. Somit erfolgt keine plötzliche Umstellung, sondern die ausbildenden Unternehmen können sich langsam darauf einstellen, was ab dem nächsten Ausbildungsjahr neu sein wird. Damit ist es auch möglich, zeitgerecht die nötigen Umstellungen anzustreben und einen betrieblichen Ausbildungsplan auszuarbeiten bzw. aufzustellen. Die Unterlagen erfahren eine Ergänzung durch die Erläuterungen zum Verfahrensstand. Außerdem gibt es eine Präsentation, in der die Anlässe zusammengefasst werden, die zu den Neuordnungen geführt haben. Wichtig sind vor allem die prüfungsrelevanten Ausbildungspunkte, denn die Zwischen- und Abschlussprüfung müssen von den Unternehmen gut vorbereitet werden bzw. müssen die Lehrlinge gezielt darauf vorbereitet sein. Mit den jetzt verfügbaren Informationen dürfte es ein Leichtes sein, die nötigen Kenntnisse zu vermitteln und so das Bestehen von Prüfungen zu sichern. Viele Neuerungen bauen zudem auf bisher Bewährtem auf und dieses muss lediglich angepasst werden.


Bildnachweis: © Fotolia – Robert Kneschke

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