Immer wieder wird eine lebenslange Weiterbildung gefordert. Doch wie diese umgesetzt werden soll, wird zumindest finanziell weniger verdeutlicht. Mit dem Bildungsgutschein steht die Fortbildung aber für (fast) jeden offen.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Der Bildungsgutschein: Weiterbildung auf Kosten des Arbeitsamts (Video)
Die Leistungserbringung für eine Weiterbildung oder Umschulung wird durch ein Unternehmen zugesagt. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter gibt daraufhin den Bildungsgutschein aus, der wiederum die Kostenübernahme für diese Leistung zusichert.
Somit ist der Bildungsgutschein ein Fördermittel, mit dem sich die beruflichen Chancen von Arbeitnehmern deutlich verbessern lassen sollen. Gefördert wird zum Beispiel der Erwerb von Grundkompetenzen, der Umgang mit Medien oder das Nachholen eines bisher fehlenden Berufsabschlusses.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden können Antragsteller, auf die die folgenden Kriterien zutreffen:
- Empfänger von ALG I
- Empfänger von Hartz IV
- in Kurzarbeit befindliche Arbeitnehmer
- Arbeitssuchende mit abgeschlossener Berufsausbildung oder dreijähriger Berufserfahrung
- Angestellte, die aktuell von einer Kündigung bedroht sind oder deren Arbeitsverhältnis ausläuft
Ob die anvisierte Weiterbildung oder Umschulung mit dem Bildungsgutschein gefördert wird, ist aber nicht in jedem Fall sicher. Es handelt sich immer um eine Kann-Leistung, die nicht gewährt werden muss!
Video: Bildungsgutschein beantragen: So wird eure Weiterbildung komplett finanziert.
Formalien für den Bildungsgutschein
Auf dem Bildungsgutschein sind alle Details zur Kostenübernahme zu finden. Es geht zum einen um das Ziel der Weiterbildung sowie um deren Dauer. Auch der regionale Geltungsbereich des Gutscheins wird genannt.
Werden bestimmte Kosten nicht übernommen, sind diese ebenso aufgeführt wie die Dauer der Gültigkeit. Der Bildungsgutschein gilt nicht unbefristet, das sollte beim Antreten der gewünschten Weiterbildung unbedingt berücksichtigt werden.
Tipp: Die soziale Absicherung ist auf jeden Fall gegeben, denn wer während einer Arbeitslosigkeit eine Weiterbildung besucht, die über den Bildungsgutschein gefördert wird, ist voll renten-, pflege- und krankenversichert. Auch die gesetzliche Unfallversicherung besteht.
Was wird in welcher Höhe mit dem Bildungsgutschein gefördert?
Verschiedene Kosten werden mit dem Bildungsgutschein übernommen, wobei die nachfolgende Auflistung eine kurze kurze Übersicht über die Kostenübernahme durch den Bildungsgutschein darstellt:
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Lehrgangskosten
Übernommen werden Kosten für Lehrgänge und Prüfungen, für Lern- und Arbeitsmittel sowie für die nötige Arbeitskleidung.
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Fahrtkosten
Für Pendelfahrten werden maximal 476 Euro im Monat gewährt, wobei es sich hier um Fahrten zwischen der Arbeitsstätte und dem Wohnort handelt. Für Kunden des Jobcenters müssen die Bedingungen für eine Fahrtkostenübernahme bitte individuell erfragt werden. Außerdem werden Familienheimfahrten mit 20 Cent je Kilometer unterstützt, der Höchstbetrag liegt hier bei 130 Euro im Monat.
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Unterbringungskosten
Pro Tag können bis zu 31 Euro für die auswärtige Unterkunft angesetzt werden, höchstens werden 340 Euro je Kalendermonat angerechnet. Hinzu kommen die Kosten für die Verpflegung, die mit 18 Euro am Tag oder maximal 136 Euro im Monat gestützt werden.
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Kosten für die Kinderbetreuung
Für Kinder unter 15 Jahren gilt, dass diese aufsichtspflichtig sind. Kosten für die nötige Kinderbetreuung können mit bis zu 130 Euro im Monat angesetzt werden.
Antrag auf den Bildungsgutschein stellen
Der Antrag auf den Bildungsgutschein wird bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter gestellt, je nachdem, ob der Antragsteller ALG I oder Hartz IV bekommt.
Nach dem ersten Termin mit dem zuständigen Sachbearbeiter wird geprüft, inwieweit ein Anspruch auf einen Bildungsgutschein besteht. Nun wird besprochen, welche Art der Weiterbildung individuell sinnvoll ist und ob eine Fortbildung oder eine Umschulung infrage kommt.
Wichtig: Es muss eine Zusage von einem Träger vorliegen, der die Maßnahme zusichert. Vor Beginn der Maßnahme kann dann der Bildungsgutschein vorgelegt werden, der Träger muss die Maßnahme jetzt noch bestätigen.
Nun kann das Formular bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter erneut eingereicht werden. Nun prüft der Sachbearbeiter, ob die Maßnahme tatsächlich sinnvoll ist. Danach wiederum kann der Antragsteller die Weiterbildung beginnen und die Kosten dafür über den Bildungsgutschein abrechnen lassen.
Wichtig: Wer die Maßnahme nicht rechtzeitig beginnt, muss die Kosten dafür selbst tragen! Der Gutschein verliert seine Gültigkeit. Das kann auch der Fall sein, wenn die Maßnahme zur Weiterbildung abgebrochen wird.
Tipp:Der Gutschein kann nur bei bestimmten Trägern eingelöst werden und ist auch nicht für alle Maßnahmen gültig. Der Träger braucht ein Zertifikat nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, nur dann ist der Gutschein überhaupt gültig.
Weitere Förderungen, Stipendien und Gutscheine für die persönliche Weiterbildung
Der Bildungsgutschein ist nur eine mögliche Variante zur Förderung des beruflichen Fortkommens.
Die folgende Aufstellung zeigt weitere Möglichkeiten, mit denen sich die gewünschte berufliche Laufbahn einschlagen und finanzieren lässt:
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Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist nur eine der zahlreichen Hilfen für den beruflichen Aufstieg, er finanziert aber keine Weiterbildung.
Er ist vielmehr für die Teilnahme an Coachings und Qualifizierungen gedacht, mit deren Hilfe die eigenen Chancen auf einen Job verbessert werden sollen. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter sichert damit die Kostenübernahme für eine Maßnahme zu, die aber alle nötigen Voraussetzungen erfüllen muss.
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Weiterbildung von Angestellten
Die Agentur für Arbeit hilft auch denjenigen, die noch angestellt sind und eine berufliche Weiterbildung anstreben. Gefördert werden damit alle Beschäftigten, wobei weder die vorliegende Ausbildung, das Lebensalter noch die Größe des Unternehmens eine Rolle spielt.
Wichtigist, dass die Weiterbildung zugelassen sein muss, was bedeutet, dass sie zu einem Berufsabschluss führen muss oder Kenntnisse vermittelt, die auf dem Arbeitsmarkt gerade stark nachgefragt sind. Die Bildungseinrichtung, die die Weiterbildung anbietet, muss eine Zulassung erhalten haben. Gefördert werden die Angestellten über die Vergabe eines Bildungsgutscheins.
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Weiterbildungsprämie
Die Weiterbildungsprämie kommt für diejenigen infrage, die eine Umschulung vorgenommen haben, deren Abschluss zu einem Berufsabschluss führt. Die Maßnahme muss in einem anerkannten Ausbildungsberuf durchgeführt werden und soll auf mindestens zwei Jahre angelegt sein. Gefördert werden die Teilnehmer dabei über die Vergabe von Prämien.
Für die erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung gibt es 1.000 Euro, für die Abschlussprüfung werden 1.500 Euro gewährt. Der Nachweis über die jeweils bestandenen Prüfungen muss gegenüber der Agentur für Arbeit erbracht werden. Hierfür reicht zum Beispiel die Kopie des jeweiligen Zeugnisses.
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Zukunftsstarter
Diese Aktion trägt den Beinamen „Initiative zum Nachholen eines Berufsabschlusses“ und richtet sich an junge Erwachsene ab 25 Jahre. Sie sollen dabei unterstützt werden, einen Berufsabschluss nachzuholen. Gefördert werden Maßnahmen in Voll- oder Teilzeit, wobei diese jeweils auf einen anerkannten Berufsabschluss ausgerichtet sein müssen.
Eine Umschulung oder ein Lehrgang sind mögliche Varianten der Weiterbildung in diesem Programm, das sich an gering qualifizierte Arbeitslose oder Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss richtet. Auch diejenigen, die einen Berufsabschluss haben, aber seit wenigstens vier Jahre als Ungelernte beschäftigt sind oder die die erlernte Tätigkeit gar nicht mehr ausüben, werden über den Gutschein gefördert.
Eine weitere Gruppe sind Wiedereinsteiger und Berufsrückkehrer, die als „Zukunftsstarter“ gefördert werden.
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Aufstiegs-BAföG
Das Aufstiegs-BAföG richtet sich an alle, die eine Förderung für eine Weiterbildung benötigen, die auf den beruflichen Aufstieg abzielt. Erlangt werden muss damit einer der mehr als 700 zur Wahl stehenden Abschlüsse, gefördert werden Vorbereitungslehrgänge ebenso wie die Prüfungen. Die Lehrgänge müssen eine Mindeststundendauer aufweisen, die derzeit bei 400 liegt.
Erwartet werden eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine gewisse Berufspraxis. Unter bestimmten Bedingungen können auch Studenten, die den Bachelor erfolgreich abgelegt haben, sowie Abiturienten eine Förderung über das Aufstiegs-BAföG erhalten.
Die Förderung selbst besteht aus Zuschüssen, die nicht rückzahlungspflichtig sind und die mit zinsgünstigen Darlehen kombiniert werden können.
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Aufstiegsstipendium
Das Aufstiegsstipendium richtet sich an alle begabten Fachkräfte, die einen akademischen Abschluss erwerben wollen. Sie müssen dafür eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung vorweisen sowie eine mindestens zweijährige Berufserfahrung. Der Nachweis über besondere Leistungen in Ausbildung und Beruf ist ebenso wichtig.
Das Aufstiegsstipendium wird auch bereits Studierenden gewährt, wenn diese sich maximal im zweiten Semester befinden. Ein Anspruch auf die Förderung gibt es nicht, allerdings wird nach einem Auswahlverfahren vorgegangen.
Die Förderung besteht aus monatlichen Stipendienbeträgen und Büchergeld sowie aus einer Betreuungspauschale für Kinder unter zehn Jahren. Das Stipendium ist nicht rückzahlungspflichtig.
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Weiterbildungsstipendium
Das Stipendium wird durch das BMBF vergeben und unterstützt Menschen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung bei ihrer beruflichen Qualifizierung. Für das Stipendium muss ein Fachberuf im Gesundheitswesen erlernt werden, außerdem ist die besondere Qualifikation für die Förderung nachzuweisen.
Eine wöchentliche Arbeitszeit von wenigstens 15 Stunden muss für die Förderung nachgewiesen werden, möglich ist auch die Meldung als Arbeitssuchender. Das Höchstalter für die Antragsteller liegt bei 24 Jahren, in Ausnahmen ist das Alter auf bis zu 27 Jahre heraufzusetzen (z. B. durch Krankheit oder Elternzeit). Gefördert wird über Zuschüsse.
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Bildungsprämie
Die Bildungsprämie richtet sich an Teilnehmer von berufsbezogenen Weiterbildungen, soweit diese nicht durch einen Arbeitgeber gefördert werden. Hierbei sind auch Fernlehrgänge förderfähig.
Wichtig ist, dass eine Erwerbstätigkeit von mindestens 15 Stunden in der Woche vorliegt (oder Eltern- oder Pflegezeit), außerdem darf das zu versteuernde Jahreseinkommen 20.000 Euro nicht überschreiten. Für Verheiratete gilt der doppelte Betrag von 40.000 Euro. Gefördert werden Teilnehmergebühren mit dem halben Betrag (bis max. 500 Euro).
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Bildungsscheck
Mit dem Bildungsscheck werden berufliche Weiterbildungen mit und ohne Abschluss gefördert, bei denen der Teilnehmer seine beruflichen Kenntnisse erweitert und diese an aktuelle Erkenntnisse anpasst. Auch berufsbegleitende Studiengänge können darüber gefördert werden.
Die Maßnahme richtet sich an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, an Kleinunternehmer sowie Freiberufler und ist im jeweiligen Bundesland gültig.
Die Länder legen dabei die Obergrenze für die Förderung selbst fest, diese kann zum Beispiel bei 1000 Euro oder maximal 50 Prozent der Gesamtkosten liegen.
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Bildungsurlaub
Bis auf die Bundesländer Sachsen und Bayern fördern alle Länder Arbeitnehmer mit dieser Maßnahme. Der Arbeitgeber stellt seinen Angestellten bezahlt frei, dieser muss die Freistellung für die Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung nutzen. Förderfähig sind Angestellte, Auszubildende und auch Beamte, die ihren Sitz in dem jeweiligen Bundesland haben.
Die Anzahl der Tage, die gefördert werden, hängt vom Alter ab. Möglich ist die Förderung auch für Qualifizierungen für Ehrenämter. Meist werden bis zu fünf Tage Freistellung in einem Kalenderjahr gefördert, die Kosten für die Bildungsmaßnahme selbst sowie für die An- und Abreise müssen in der Regel selbst getragen werden. Gefördert wird damit Freistellung durch den Arbeitgeber.