Plastik im Hundefutter von „Rinti Kennerfleisch“

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Produktrückrufe nach erfolgten Warnhinweisen oder entsprechenden Gefahrenmeldungen für die Verbraucher betreffen drei Gruppen von „Beteiligten“ im Warenkreislauf. Es geht dabei um den Kreislauf von der Produktion über den Verkauf bis hin zum Verzehr durch den Endkunden

  •  die Hersteller/Produzenten
  •  den Einzelhandel oder Handel allgemein
  • den Verbraucher bzw. Kunden/Abnehmer

Die Rolle des Einzelhandels bei Produktrückrufen

Solche Rückrufe sind keine Seltenheit und können Getränke ebenso betreffen wie z.B. Wurst, Joghurt und Käse, also tierische Produkte, wie auch Süßwaren oder Obst und Gemüse. Sowohl industriell gefertigte Waren als auch „frische Erzeugnisse“ können von Rückständen und damit von Rückholaktionen durch die Hersteller betroffen sein.

Für den Hersteller bedeuten solche Rückholaktionen mitunter enorme Image- und zum Teil auch finanzielle Verluste – immer abhängig von Art, Grund und Umfang des Rückrufs und ob z.B. – der schlimmste anzunehmende Fall – ein Verbraucher durch schadhafte Lebensmittel oder Produktionsrückstände wie z.B. Plastik, zu Schaden gekommen ist. Bei schad- oder fehlerhaften Lebensmitteln und Produkten haftet immer der Produzent bzw. Hersteller, die Schadensersatzforderungen können immense, für „Normalsterbliche“ kaum vorstellbare Dimensionen und Höhen annehmen.
Für den Verbraucher gehen diese, fatalerweise in den Produktionsprozess gelangten Rückstände wie Plastik, natürlich mit der Gefahr für Leib und Leben einher. In der „Praxis“ kommt es statistisch gesehen – glücklicherweise – zu nur sehr wenigen Todesfällen aufgrund von Plastik in Lebensmitteln. Dennoch können Verunreinigungen z.B. durch Säure, Plastik oder andere Kunststoffe natürlich zu erheblichen gesundheitlichen Schäden und mitunter Langzeitfolgen führen.

Vergleichsweise am „einfachsten“ hat es bei Rückholaktionen im Prinzip noch der Einzelhandel, der „nur“ dafür sorgen muss, dass alle betreffenden Produkte aus den Regalen verschwinden – solange er nicht gleichzeitig auch Produzent des zurückgeholten Produkts ist. Supermärkte und der der Handel ganz allgemein, haften nicht für diese Aktionen und durch Rückstände entstandene Schäden, es sei denn, sie sind – wie erwähnt – selbst der Hersteller, z.B. der zahlreichen Eigenmarken in den Supermarkt-Sortimenten.

Eine Rückrufaktion, sollte der Hersteller machen, bevor die Kunden es merken, unzufrieden sind und Reklamieren

Eine Rückrufaktion, sollte der Hersteller machen, bevor die Kunden es merken, unzufrieden sind und Reklamieren (#01)

Plastik bei Tiernahrung am häufigsten im Hundefutter

Aber nicht nur Lebensmittel für den Menschen können diese Gefahren aufweisen, natürlich auch industriell hergestelltes Tierfutter kann betroffen sein. Bei der Tierfutterproduktion gelten zwar ganz ähnliche Prinzipien und Maßstäbe hinsichtlich der Produktionshygiene, Produktreinheit und Haltbarmachung wie bei der Lebensmittelherstellung für den Menschen, dennoch kommt es – leider – häufiger zu solchen Vorfällen.
Vor allem in Hundefutter sollen sich immer wieder Plastikrückstände, Gummibänder, ja sogar zum Teil Scherben befinden, so berichten es immer wieder Medien und diverse Themen-Portale und Tier-Foren im Internet. Zwei Marken, die in diesen Foren öfter auftauchen und von den Hundehaltern nicht selten genannt werden, sind z.B. Rinti oder auch Best Nature.

Rinti-Produkte keine „marktüblichen Supermarktartikel“

Viele Einzelhändler wären von großen Rückrufaktionen der (reinen) Tierfutterhersteller (Rinti z.B. ist eine Marke des auf Tiernahrung spezialisierten Unternehmens Finnern) weit weniger betroffen als von Rückholungen großer Lebensmittel-Unternehmen wie etwa Mars oder Nestlé. Diese Giganten der Lebensmittelherstellung produzieren im großen Umfang Tiernahrung für große Supermarkt-Ketten wie Edeka oder Rewe.

 

Bestimmte Hundefuttermarken finden sie nur in Fachgeschäften. Lebensmitteläden oder auch Discounter führen zB Rinti nicht

Bestimmte Hundefuttermarken finden sie nur in Fachgeschäften. Lebensmitteläden oder auch Discounter führen zB Rinti nicht (#02)

Die Waren von Finnern hingegen finden sich nicht in Supermärkten oder Discountern, von Rückrufen wären hier ausschließlich die Zoohandlungen, Futterfachmärkte oder auch die Zooabteilungen bestimmter Gartencenter betroffen. Denn Finnern bezeichnet seine Waren nicht als „marktübliche Supermarktartikel“. Diese sollen sich daher auch nicht im gängigen Supermarkt-Sortiment befinden sondern ausschließlich für Fachgeschäfte produziert werden.

Auch Online-Händler dieser Sparte führen die Produkte, etwa futterplatz.de oder ZooRoyal.de.
Rund 25 Produkte – Trocken- und Feuchtnahrung aber auch Snacks – ist das Tierfutter-Sortiment der niedersächsischen Firma groß. Von luftgetrockneten Enten- oder Huhn-Snacks über getreidefreies Trockenfutter mit hohem Fleischanteil bis hin zu spezieller, auf wissenschaftlicher Basis entwickelter Kost für Hunde mit Ernährungsproblemen: Finnern deckt den kompletten Bedarf ab, je nach Alter des Hundes und individuellen Bedürfnissen.

Die Kölner Tageszeiteung berichtete von dem Plastikfund im Hundefutter von Rinti

Die Kölner Tageszeiteung berichtete von dem Plastikfund im Hundefutter von Rinti (#03)

Plastikreste im Futter: Fachgeschäfte wären von Rinti-Rückruf betroffen

Eines der bekanntesten und erfolgreichsten Produkte ist das „Kennerfleisch“, eine schnittfeste Vollnahrung für den Hund, das die Firma sowohl in der Dose als auch in der Schale anbietet. Beliebt und erfolgreich zwar – aber immer wieder auch eines jener Produkte mit Produktions-rückständen wie Plastik. So berichtete die Kölner Tageszeitung „Express“ u.a. im Mai 2014 von einer Hundehalterin aus der Nähe von Köln, die beim Vorbereiten des Futters für ihren Hund ein Gummiband sowie Plastikreste entdeckte – für ein Tier lebensbedrohliche Rückstände aus der Herstellung.

Bis jetzt gab es jedoch noch keine Rückholaktion dieser Produktgattung, da bisher keine kompletten Chargen – also Produktionseinheiten – betroffen waren. Durch Plastik im Hundefutter veranlasste Rückrufe, könnten auch für den Einzelhandel mitunter einen nicht unerheblichen Aufwand bedeuten. Weniger finanziell oder gar juristisch, dafür aber mitunter personell, zeitlich, logistisch und organisatorisch.

Denn auf Tiernahrung ausgelegte Fachgeschäfte führen in manchen Fällen fast die komplette Produktpalette des Herstellers in ihren Läden. Ebenso verantwortungsbewusst müssten also diese Einzelhändler auf Presse- und Konzernmeldungen oder Sicherheitshinweise reagieren, heißt: umgehend bedarf es einer Reaktion. Die betroffenen Produkte müssten sofort aus dem Handel bzw. dem Verkauf entfernt werden. Sie müssten schleunigst aus den Regalen und damit aus den Händen der Verbraucher, um das Wohl des Tieres zu schützen.


Bildnachweis:© Fotolia-Titelbild: Sonja Calovini-#01: K.C.-#02: Thomas Reimer-#03: Zerbor

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