Kennzeichnung von Lebensmittelverpackungen: Darauf achten die Verbraucher

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Wer seine Lebensmittel nicht selbst produziert, ist auf die Angebote in den Geschäften angewiesen. Hier wiederum sind die Verpackungen ausschlaggebend für die Information der Verbraucher.

Hersteller müssen Vorgaben folgen

Per Gesetz sind bestimmte Angaben gefordert, die auf der Verpackung von Lebensmitteln zu finden sein müssen. Dabei gilt, dass die Schrift mindestens in 1,2 mm Größe aufgedruckt werden muss, dass sie leserlich, in einer verständlichen Sprache und nicht verwischbar zu sein hat.

Das heißt, dass der Aufdruck nicht verwischen darf, nur weil der eigentlich gefrorene Packungsinhalt auftaut und die Verpackung durchweicht. Oder weil die Verpackung durch Regen feucht wird oder mit Fett in Kontakt kommt. Die „verständliche Sprache“ zielt darauf ab, dass ein Produkt, welches in Deutschland verkauft wird, nicht mit Kennzeichnungen in arabischer oder kyrillischer Schrift versehen sein darf, nur weil es in einem Land mit dieser Sprache hergestellt und dann exportiert wurde.

Verpackungshersteller wie Südpack stehen Herstellern hier beratend zur Seite. Helfen bei der Material- und Kommunikationsauswahl. Schaffen individuelle Lösungen und beraten den Hersteller in Bezug auf: “ Welche Infos schrecken Verbraucher ab und welche Informationen sind absatzfördernd?.“.

Video: E.U. verhindert Lebensmittel Ampel

Neben diesen Angaben müssen die Lebensmittelverpackungen mit umfassender Kennzeichnung versehen sein, was die Angaben zum Inhalt angeht:

Was ist das?
Ganz wichtig ist die Bezeichnung des beinhalteten Lebensmittels. Verbraucher müssen darüber die Chance haben, zu erkennen, um welche Lebensmittel es sich genau handelt. Dafür gibt es teilweise gesetzliche Vorgaben, wie es beispielsweise für Honig oder Fruchtsaft der Fall ist. Gibt es eine solche Vorgabe nicht, kann der Hersteller eine übliche Bezeichnung einsetzen oder eine eigene Beschreibung kreieren. Wichtig: Diese muss immer eindeutig sein und Rückschlüsse auf den Inhalt zulassen.

Leider findet sich die genaue Bezeichnung des Lebensmittels oft erst nach einigem Suchen auf der Rückseite der Lebensmittelverpackung, was auch Sicht von Verbraucherschützern nicht ganz unproblematisch ist.

Einige ganze wichtige Kennzeichnungen für verpackte Ware befassen sich mit den Zutaten. (#01)

Einige ganze wichtige Kennzeichnungen für verpackte Ware befassen sich mit den Zutaten. (#01)

Was ist drin?
Einige ganze wichtige Kennzeichnungen für verpackte Ware befassen sich mit den Zutaten. Anhand dieser Aufschlüsselung erfährt der Käufer, was sich im Lebensmittel befindet und ob eventuell ein Stoff enthalten ist, den er aus Allergie- oder allgemeinen Gesundheitsgründen lieber meiden möchte. Die Regelung sieht vor, dass die Inhaltsstoffe entsprechend ihrer Konzentration aufgelistet werden. Das heißt, dass der Stoff, der am meisten enthalten ist, ganz vorn in der Liste steht und der, der nur zu geringsten Teilen verwendet wurde, bildet das Schlusslicht.

Gibt es eine rechtliche Regelung für die Zusammensetzung eines Lebensmittels, wie das beispielsweise bei Konfitüre der Fall ist, so reicht es, den Begriff selbst zu erwähnen. In unserem Beispiel würde auf dem Etikett „Konfitüre“ stehen. Aus welchen Bestandteilen diese wiederum im Einzelnen zusammengesetzt ist, braucht nicht erwähnt zu werden. Das gilt auch bei Gewürzmischungen und Kräutern, die nicht mehr als zwei Prozent an der Gesamtmenge ausmachen. Sie müssen nicht separat aufgeschlüsselt angegeben werden.
Das Zutatenverzeichnis braucht nicht aufgeführt zu werden, wenn das Lebensmittel nur aus einer einzigen Zutat besteht (z. B. Milch).

Video: Die Tricks der Lebensmittelindustrie (komplette Doku)


Kann das krank machen?
Angesichts der Tatsache, dass immer mehr Menschen allergisch auf bestimmte Lebensmittel oder Inhaltsstoffe reagieren, ist die Aufführung nachgewiesener Allergene wichtig. Es gibt insgesamt vierzehn Hauptallergene, die in der Zutatenliste gesondert aufgeführt werden müssen. Die meisten Hersteller sind inzwischen dazu übergegangen, diese Allergene fett zu kennzeichnen. Handelt es sich um ein Lebensmittel, bei dem kein Zutatenverzeichnis aufgeführt werden muss, so muss „enthält“ angegeben sein – hier wird dann das Allergen gelistet. Ergibt sich das Allergen aus dem Lebensmittel selbst (Milch), so braucht kein separater Hinweis aufgeführt zu werden.

Ist das gesund?
Diese Frage müssen sich die Verbraucher sicherlich selbst beantworten. Doch seit dem 13. Dezember 2016 müssen die Hersteller zumindest bestimmte Nährwertangaben auf die Verpackungen von Lebensmitteln aufdrucken. Genannt werden müssen die folgenden Punkte:

  • Kaloriengehalt
  • Fett
  • Gesättigte Fettsäuren
  • Kohlenhydrate
  • Zucker
  • Eiweiß
  • Salz

Die Angaben sind immer bezogen auf 100 Gramm oder 100 Milliliter zu machen. Anhand der Daten lassen sich Rückschlüsse über den gesundheitlichen Nutzen des Lebensmittels ziehen.

Ein wichtiger Punkt, auf den auch die Verbraucher achten, ist die Nettofüllmenge. (#02)

Ein wichtiger Punkt, auf den auch die Verbraucher achten, ist die Nettofüllmenge. (#02)

Wie lange kann ich das essen?
Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist ebenfalls ein wichtiger Aufdruck für Lebensmittel, auch hier gilt die EU-Richtlinie zur einheitlichen Kennzeichnung von Lebensmitteln. Das Datum besagt, dass das betreffende Lebensmittel bis zu diesem Tag sicher die spezifischen Eigenschaften besitzt, die sich auf Geruch, Geschmack und Nährstoffinhalt beziehen. Der Wortlaut „mindestens haltbar bis Ende“ oder „mindestens haltbar bis“ muss auf der Verpackung zu finden sein.

Danach steht entweder das Datum oder ein Hinweis darauf, an welcher Stelle der Verpackung das Datum zu finden ist. Für Lebensmittel, die sich nicht länger als drei Monate halten, muss die Angabe zum Mindesthaltbarkeitsdatum für Tag und Monat genau gegeben werden, bei einer Haltbarkeit zwischen drei und achtzehn Monaten sind Monat und Jahr ausreichend. Nur das Jahr reicht, wenn das Lebensmittel länger als eineinhalb Jahre haltbar ist.

Möglich ist der Aufdruck des Verbrauchsdatums, dieses gilt für leicht verderbliche Lebensmittel, die bis zu einem bestimmten Termin verzehrt werden müssen. Lebensmittel wie Essig, Zucker, Obst oder Gemüse bekommen kein Mindesthaltbarkeitsdatum aufgedruckt.

Wie viel ist drin?
Ein wichtiger Punkt, auf den auch die Verbraucher achten, ist die Nettofüllmenge. Diese ist umso wichtiger, wenn man bedenkt, wie unterschiedlich Verpackungen sein können und welche Form diese haben. Hier lässt sich kaum schätzen, wie viel des Lebensmittels dort eigentlich drin ist. Die Nettofüllmenge wird in Kilogramm oder Liter bzw. Gramm oder Milliliter angegeben. Füllmengenangaben brauchen nicht gemacht werden, wenn das Lebensmittel leichter als fünf Gramm ist. Handelt es sich um ein Konzentrat (beispielsweise für Tütensuppen), so muss auf der Verpackung stehen, welche Menge das fertige Produkt ergibt.

Teilweise können die Lebensmittel statt einer Angabe in Maßeinheiten auch eine Stückzahl aufgedruckt haben, was beispielsweise bei Obst und Gemüse möglich ist.

Wichtig zu wissen: Es gibt bestimmte Mindesttoleranzen, die einzuhalten sind. Das heißt aber auch, dass die Hersteller die Füllmengen in gewissem Maße unterschreiten dürfen.

Natürlich spielt der Kaufpreis eine Rolle und so ist es laut EU-Richtlinie Pflicht, Preisangaben auf der Verpackung zu haben. (#03)

Natürlich spielt der Kaufpreis eine Rolle und so ist es laut EU-Richtlinie Pflicht, Preisangaben auf der Verpackung zu haben. (#03)

Wer hat’s gemacht?
Verbraucher wollen wissen, woher ein Lebensmittel kommt. Daher ist es Pflicht für die Hersteller, ihren Namen auf die Verpackung des Produkts zu bringen. Allerdings muss es nicht immer der Name der herstellenden Firma sein, auch Name und Anschrift des Lebensmittelunternehmers sind möglich („hergestellt für …“). An diese Anschrift kann sich jeder wenden, der etwas zu beanstanden hat.
Handelt es sich um ein importiertes Lebensmittel, so muss der Importeur angegeben sein.

Was soll das kosten?
Natürlich spielt der Kaufpreis eine Rolle und so ist es laut EU-Richtlinie Pflicht, Preisangaben auf der Verpackung zu haben. Angegeben werden müssen Grundpreis pro Einheit sowie der Endpreis. Ist das auf der Verpackung nicht möglich, so müssen die Angaben im Umkreis der Verpackung befindlich sein (im Supermarkt beispielsweise am Regal). Der Grundpreis bezieht sich dabei immer auf ein Kilogramm oder 100 Gramm bzw. ein Liter oder 100 Milliliter.

Die Schwierigkeit für den Verbraucher liegt hier vor allem in der Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Referenzeinheiten, denn teilweise sind Umrechnungen von Milliliter in Liter und umgekehrt nötig. Das gilt auch bei den Angaben in Kilogramm, die für eine bessere Vergleichbarkeit in Gramm umgerechnet werden müssen. Die Angabe des Grundpreises entfällt, wenn dieser mit dem Endpreis identisch ist.

Unverpackte Lebensmittel müssen durch die Angabe von Sorte und Handelstyp, durch Klasse und Größensortierung gekennzeichnet werden. Handelt es sich um lose Ware, ist seit Dezember 2014 auf das Beinhalten von Allergenen hinzuweisen. (#04)

Unverpackte Lebensmittel müssen durch die Angabe von Sorte und Handelstyp, durch Klasse und Größensortierung gekennzeichnet werden. Handelt es sich um lose Ware, ist seit Dezember 2014 auf das Beinhalten von Allergenen hinzuweisen. (#04)

Andere Vorschriften

Verbraucher wollen noch viel mehr wissen und sollen durch die Angabe auf dem Etikett des Lebensmittels informiert werden. Das gilt beispielsweise bei Alkohol, wo der Alkoholgehalt auf der Verpackung angegeben werden muss. Auch bestimmte Herstellungsverfahren erfordern eine genaue Information, was beispielsweise für Lebensmittel aus der Bio-Produktion gilt. Des Weiteren muss darauf hingewiesen werden, wenn gentechnisch veränderte Organismen oder Bestandteile enthalten sind oder wenn die Lebensmittel bestrahlt worden sind. Hat der Hersteller technische Nanopartikel eingesetzt, muss er dies auf der Verpackung des Lebensmittels kenntlich machen.

Unverpackte Lebensmittel müssen durch die Angabe von Sorte und Handelstyp, durch Klasse und Größensortierung gekennzeichnet werden. Handelt es sich um lose Ware, ist seit Dezember 2014 auf das Beinhalten von Allergenen hinzuweisen.

Schwierig wird die Einhaltung dieser Vorgaben in den Hofläden, die inzwischen allerorts zu finden sind. Verpackte Lebensmittel erfüllen die gesetzlichen Vorschriften, doch unverpackte werden häufig nur durch einen Pappaufsteller ausgewiesen. Wer es ganz genau wissen will, muss in diesem Fall beim Händler direkt nachfragen, er ist verpflichtet, die gesetzlichen Angaben zu machen.


Bildnachweis:©Shutterstock-Titelbild: Gts-#01: Billion Photos -#02: Billion Photos -#03:  Pavel Ilyukhin -#04: Kzenon

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