Arbeiten trotz Krankschreibung: nur so geht es!

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In Deutschland ist das „Arbeiten trotz Krankschreibung“ durchaus üblich. Man möchte die Kollegen nicht hängen lassen. Man möchte, dass es voran geht. Viele Gründe sprechen dafür. Doch Vorsicht: es lauern einige Rechtsfallen.

Wer verbietet das Arbeiten trotz Krankschreibung?

Wer sich am Morgen nicht wohl fühlt, geht zum Arzt. Stellt der Arzt fest, dass dem Patienten aufgrund einer Erkrankung ein Arbeiten nicht zuzumuten ist, stellt er ihm die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (auch „AU“ genannt) aus. Der Patient übermittelt den „gelben Schein“ an die Firma. Damit muss der Arbeitnehmer für den Zeitraum der Krankschreibung nicht auf der Arbeitsstelle erscheinen. Erinnert der Chef dann an die sich aufstauende Arbeit, hat der krankgeschriebene Arbeitnehmer das gute Recht, abzulehnen und zuhause zu bleiben, bis der Gesundheitszustand sich gebessert hat und er wieder arbeiten kann. Reicht die Frist der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht aus, wird ein erneuter Gang zum Arzt nötig.

Das ist der Normalfall, doch es kann auch anders herum kommen.

Und wenn es einem wieder besser geht?

Ist man krankgeschrieben und schont sich für ein paar Tage, dann kann es durchaus sein, dass man sich nach dieser Zeit wieder besser fühlt. Am ersten Tag hat man dann sicher noch etwas in der Wohnung zu räumen, doch dann macht man sich so seine Gedanken. Einem selbst geht es wieder recht gut und die Kollegen müssen im Betrieb die liegengebliebene Arbeit miterledigen. Das möchte man nicht.

Oder man fühlt sich dem Unternehmen verpflichtet, vielleicht auch, weil das Arbeitsklima und die Bedingungen dort sehr gut sind. Der Wunsch kommt auf, die Arbeit wieder aufzunehmen, auch wenn man offiziell noch krankgeschrieben ist. Doch… ist das erlaubt?

Wir erklären jetzt klipp und klar, was geht und was nicht.

Ihre Krankschreibung: diese Regeln sollten Sie kennen

Die folgenden Kapitel zeigen, welche Rechte und welche Pflichten der Arbeitnehmer hat, wenn er krank geschrieben ist. Und wir erklären auch, was beim Arbeiten während der Krankschreibung zu beachten ist: vom Arbeitnehmer und auch vom Arbeitgeber.

  1. Arbeiten & Krankschreibung: Das ist die Sache
  2. Darf man während der Krankschreibung arbeiten?
  3. Und wenn der Arbeitgeber das Arbeiten trotz Krankschreibung verbietet?
  4. Verliere ich den Versicherungsschutz in der Zeit der Krankschreibung?
  5. Welche Pflichten hat der Arbeitnehmer?

1. Arbeiten & Krankschreibung: Das ist die Sache

Mit dem gelben Schein wird dem Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Diese Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung belegt dem Arbeitnehmer, ab wann und wie lange er vom Arzt für arbeitsunfähig befunden wurde. (#1)

Mit dem gelben Schein wird dem Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Diese Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung belegt dem Arbeitnehmer, ab wann und wie lange er vom Arzt für arbeitsunfähig befunden wurde. (#1)

Wie verhält es sich wirklich, wenn man sich krank fühlt? Fakt ist, dass Arbeiter und Angestellte nicht zur Arbeit gehen müssen, wenn sie krank sind oder sich krank fühlen. Andererseits ist es nicht zulässig, einfach dem Arbeitsplatz fernzubleiben. Nur wer arbeitsunfähig ist, darf der Arbeit fernbleiben und genau das bescheinigt stets ein Arzt nach einer eingehenden Untersuchung. Damit der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber übermitteln kann, dass er nicht arbeiten kann, stellt der Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Landläufig ist dieses Dokument auch als gelber Zettel oder Schein bekannt. Sachlich gesehen ist es ein ärztliches Attest, eine Krankschreibung.

Wichtig ist es, dass der Arbeitnehmer die Krankschreibung dem Arbeitgeber übermittelt. Wie schnell dies geschehen muss, ist geregelt, hierfür gibt es Fristen. Übermittelt der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb der geforderten Frist an den Arbeitgeber, hat er das seinerseits erforderliche getan und kann sich in Ruhe zuhause der Gesundung widmen. Er hat hiermit die gesetzlichen Vorschriften eingehalten. Wieviel Zeit dem Arbeitnehmer für die Erholung und Gesundung zusteht, das steht auf der Krankschreibung ebenfalls.

Innerhalb welcher Frist muss man dem Arbeitgeber die Krankmeldung zusenden?

Die gesetzlichen Fristen erlauben es dem Arbeitnehmer, sich etwas Zeit zu lassen. Eine Frist von drei Tagen muss eingehalten werden. Dies bedeutet, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dem Arbeitgeber ab dem vierten Tag vorliegen muss.

Manche Arbeitgeber verlangen, dass der krankgeschriebene Arbeitnehmer seine Krankmeldung bereits ab dem ersten Tag der Krankheit vorlegen muss – und sie sind dazu berechtigt. Hier sieht es das Gesetz vor, dass der Arbeitgeber von der gesetzlichen Frist abweichen darf.

Ein beliebtes Mißverständnis…

Vorsicht: oftmals gibt es hier ein Mißverständnis. Viele Arbeitnehmer verstehen die gesetzliche Vorschrift so, dass sie erst am vierten Tag zum Arzt gehen müssen, um sich krankschreiben zu lassen. Dem ist aber nicht so. Für den vierten Tag fordert das Gesetz, dass der „gelbe Schein“ bereits dem Arbeitgeber vorliegt. Was die Sache etwas verkompliziert, ist die Nachweispflicht des Arbeitnehmers. Hier sollte man vorsichtig agieren und unnötige Fristversäumnisse vermeiden.

Welche Belege stellt der Hausarzt aus? In aller Regel wird es von der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung drei Ausfertigungen geben.

  • Eine Ausführung, welche dem Arbeitgeber vorgelegt wird
  • Eine weitere Ausführung für den Versicherten/Arbeitnehmer selbst
  • Eine dritte Ausführung schließlich zum Verbleib beim Hausarzt

Welches Gesetz legt die Fristen zur Krankmeldung fest?

Der §5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes ( abgekürzt EntgFG ) regelt exakt, was der Arbeitnehmer im Falle einer Erkrankung zu tun hat.

§5 Entgeltfortzahlungsgesetz

„Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.“

Wer schlau ist, geht am ersten oder zweiten Tag der Krankheit zum Arzt und sendet die Krankschreibung dann sofort per Post an den Arbeitgeber. So kommt die „AU“ wahrscheinlich immer noch in der gesetzlichen Frist beim Betrieb an.

Darf man während der Krankschreibung arbeiten?

Sie kennen das doch sicher auch: wenn Sie im Untersuchungsraum sitzen und es geht Ihnen an diesem Tag besonders übel, wird der Arzt dies vielleicht sehr schnell erkennen und sagen „So wie das aussieht, werde ich Sie wohl am Besten erst mal ne ganze Woche krankschreiben.“. Doch wenn Sie dann zuhause sind und ein oder zwei Tage das Bett gehütet haben, geht es Ihnen wider Erwarten bereits wieder sehr viel besser. Doch was ist jetzt zu tun? Sie würden gerne wieder mit in dem spannenden Projekt dabei sein, die Kollegen wiedersehen. Doch dürfen Sie schon wieder arbeiten gehen? Trotz Krankschreibung?

Trotz Krankschreibung am Arbeitsplatz

Vielfach herrscht in Deutschland die Meinung vor, dass eine Krankschreibung es dem Arbeitnehmer verbietet, die Arbeit vor Ablauf der aufgedruckten Frist wieder aufzunehmen. Doch die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit auf dem gelben Schein ist anders zu interpretieren, als viele dies vermuten.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist exakt das, was der Name bereits ausdrückt. Es ist ein Beleg, der die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers bescheinigt. Dies wiederum bezieht sich auf den Zeitpunkt, an dem die Bescheinigung ausgestellt wurde.

Wenn der Arzt den gelben Schein ausstellt, wird er seine Prognose über die Dauer der Arbeitsunfähigkeit dort vermerken. Seine Prognose stellt jedoch niemals ein Arbeitsverbot dar und somit darf ein Arbeitnehmer natürlich auch wieder arbeiten gehen, wenn er sich wieder fit fühlt – selbst wenn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eine längere Dauer der Arbeitsunfähigkeit vermuten lässt.

Und wenn der Arbeitgeber das Arbeiten trotz Krankschreibung verbietet?

Verbot & Ablehnung: Der Wunsch, trotz Krankschreibung zu arbeiten trifft nicht immer auf ein Willkommen. Wenn der Chef ein Verbot der Arbeitsaufnahme ausspricht, ist man zuerst verblüfft. Warum geschieht das? (#2)

Verbot & Ablehnung: Der Wunsch, trotz Krankschreibung zu arbeiten trifft nicht immer auf ein Willkommen. Wenn der Chef ein Verbot der Arbeitsaufnahme ausspricht, ist man zuerst verblüfft. Warum geschieht das? (#2)

Was auf den ersten Blick unverständlich erscheint, wird bei genauerem Hinsehen plausibel: Das Verbot der Wiederaufnahme der Arbeit bei vorzeitiger Rückkehr aus der Krankschreibung.

Was gehen den Arbeitgeber die Diagnosen an?

Der Arbeitgeber kennt die Diagnose des Arztes nicht. Auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist diese aus Gründen des Schutzes der Privatsphäre nicht vermerkt. Kehrt der Arbeitnehmer vorzeitig aus der Krankschreibung zurück, wird der Arbeitgeber den Arbeitnehmer oftmals zu Details der Erkrankung befragen. Grund hierfür ist seine Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer selbst, aber auch gegenüber den anderen Arbeitnehmern.

Der Arbeitgeber will hier vor allem einschätzen, ob der Arbeitnehmer bereits tatsächlich wieder in der Lage ist, die Arbeit aufzunehmen. Bei einer Tätigkeit an Maschinen geht es hier vor allem auch um die Gefährdung aufgrund einer fehlerhaften Bedienung der Maschine. Im Übrigen besteht bei bestimmten Krankheitsbildern das Risiko, dass der zurückgekehrte Arbeitnehmer die Kollegen unbeabsichtigt ansteckt. Auch das will der Arbeitgeber verhindern. Hier nimmt der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht wahr.

Warum muss ich zum Betriebsarzt gehen?

Der Arbeitgeber kann sich natürlich kein fundiertes Bild vom Gesundheitszustand des Rückkehrers machen. Wenn er Zweifel bzgl. der Arbeitsfähigkeit des Mitarbeiters hat, wird er ihn bitten, den Betriebsarzt aufzusuchen. Dieser prüft dann den Gesundheitszustand des Mitarbeiters und insbesondere dessen Arbeitsfähigkeit, die er dann auch ggf. attestieren wird. Gibt der Betriebsarzt dann eine „Gesundschreibung“ an den Arbeitgeber, kann dieser den Rückkehrer wieder guten Gewissens am Arbeitsplatz einsetzen.

4. Verliere ich den Versicherungsschutz in der Zeit der Krankschreibung?

Der Wegfall des Versicherungsschutzes im Fall der Wiederaufnahme der Arbeit bei vorzeitiger Rückkehr an den Arbeitsplatz ist die Angst vieler Arbeiter und Angestellten. (#3)

Der Wegfall des Versicherungsschutzes im Fall der Wiederaufnahme der Arbeit bei vorzeitiger Rückkehr an den Arbeitsplatz ist die Angst vieler Arbeiter und Angestellten. (#3)

„Wie ist das, wenn ich vorzeitig an den Arbeitsplatz zurückkehre und einen Unfall habe? Bin ich dann überhaupt noch versichert?“ So oder so ähnlich geht es vielen Arbeitnehmern durch den Kopf. Doch es ist nicht nur die Unfallversicherung, die man im Auge hat. Auch die Haftpflichtversicherung ist von den Ängsten eingeschlossen.

An dieser Stelle kann man die Ängste beiseite schieben, denn sie sind völlig unbegründet. Wer trotz Krankschreibung wieder an den Arbeitsplatz zurückkehrt, kann sich in der Regel des vollen Versicherungsschutzes erfreuen. Sowohl die Haftpflichtversicherung wie auch die Unfallversicherung sind davon eingeschlossen.

Und wenn es mir doch wieder schlechter geht?

Hat man sich eventuell doch zu früh zu einer Rückkehr an den Arbeitsplatz entschlossen, kann man die Arbeit auch jederzeit wieder unterbrechen. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt auch weiterhin. Das ist gut zu wissen, denn vielfach wird befürchtet, dass die Krankschreibung bei vorzeitiger Rückkehr an den Arbeitsplatz verfällt.

5. Welche Pflichten hat der Arbeitnehmer?

Die Einhaltung der 3-Tage-Frist haben wir ja bereits als Pflicht des Arbeitnehmers kennengelernt. Doch es gibt noch eine weitere Pflicht. Wer krankgeschrieben ist, muss alles unterlassen, was einer Gesundung nicht zuträglich ist. Dazu gehören unter anderem:

  • Anstrengende sportliche Aktivitäten wie Squash und Skilaufen oder Marathon
  • Renovierungsarbeiten in der Wohnung
  • Partys und andere Veranstaltungen

Fazit

Wenn Sie an ein Arbeiten trotz Krankmeldung denken, sollten Sie dies tun. Schauen Sie vorher in sich hinein und prüfen Sie, ob Sie sich bereits wieder hinreichend fit fühlen. Wenn Sie Zweifel haben, bleiben sie lieber noch zuhause. Eine Krankheit richtig auszukurieren ist auch wichtig. Weder die Kollegen noch der Betrieb, noch Sie selbst haben etwas davon, wenn Sie eine Krankheit verschleppen und dann immer wieder erkranken.

Wenn Sie sich jedoch fit fühlen, kann Ihnen der Kontakt mit netten Kollegen einen weiteren Schub an positiver Energie geben. Das sollten Sie auch nicht unterschätzen.


Bildnachweis: © shutterstock – Titelbild Cookie Studio, #1 tingsriton chairat, #2 Aaron Amat, #3 Gino Santa Maria

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