Fahren ohne Führerschein: und dann?

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Die Mobilität wird durch einen Führerschein markant erhöht, dennoch kann es passieren, dass der Führerschein durch falsches Verhalten entzogen wird. Wer sich dennoch hinter das Steuer setzt, der muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Das gilt übrigens auch dann, wenn man noch gar keinen Führerschein besessen hat. Auch die Fahrt ohne Führerschein in der Tasche kann zu einem Bußgeld führen, selbst wenn dieser einfach nur zu Hause vergessen wurde. Die Strafen für das Fahren ohne Führerschein unterscheiden sich jedoch abhängig von dem Grund, warum kein Führerschein vorhanden ist.

Der Tatbestand – diese Strafen gibt es

Sich hinter das Lenkrad setzen und einfach losfahren, auch wenn kein Führerschein vorhanden oder dabei ist, mag zwar einfach sein. Wer jedoch erwischt wird, der muss mit Strafen rechnen. Welche das sind ist abhängig von dem bestehenden Tatbestand:

Wenn der Führerschein zu Hause vergessen wurde, ist das im Grunde kein so großes Problem. Kommt es zu einer Verkehrskontrolle, dann werden die Beamten diesen jedoch sehen wollen. Es lohnt sich nicht, sich hier zu weigern, denn rein rechtlich gesehen haben die Beamten hier durchaus die Möglichkeit, sich den Führerschein zeigen zu lassen. Stellt sich heraus, dass es einen Führerschein gibt, der aber nicht mitgeführt wird, dann fällt ein Bußgeld an und dieses hat eine Höhe von 10 Euro. Haben die Beamten in der Verkehrskontrolle den Verdacht, dass es möglicherweise zu einem Drogenkonsum gekommen ist, dann können sie den Führerschein sogar einbehalten. Nicht selten nutzen einige Fahrer die Möglichkeit und nehmen den Führerschein daher gar nicht erst mit. Sie zahlen lieber das Bußgeld als Gefahr zu laufen, möglicherweise auch ohne Grund, den Führerschein abgeben zu müssen. Dieser wird erst dann wieder herausgegeben, wenn ein Bluttest ergeben hat, dass der Fahrer keine Drogen konsumiert hat.

Deutlich anders sieht es aus, wenn dem Fahrer der Führerschein entzogen wurde und er dennoch mit dem Auto fährt. Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Fahrverbot ausgesprochen und der Führerschein entzogen wird. Dies passiert immer dann, wenn es zu einem schwerwiegenden Verstoß kommt. Von einem solchen Verstoß wird gesprochen, wenn der Fahrer dafür mindestens 2 Punkte in Flensburg bekommen würde. Auch dann, wenn der Fahrer durch das Vergehen sein Punktekonto bis auf 8 Punkte gefüllt hat, erhält er ein Fahrverbot. Schwerwiegende Verstöße sind beispielsweise das Fahren nach der Einnahme von Alkohol oder Drogen sowie starke Geschwindigkeitsüberschreitungen. Wird das Fahrverbot ausgesprochen, dann muss der Führerschein abgegeben werden. Nach dem Ende des Fahrverbotes wird der Führerschein wieder ausgehändigt. Das Straßenverkehrsgesetz, kurz STVG genannt, stellt für dies Verfolgung dieser Verstöße die Grundlage dar. Wird ein Fahrverbot ausgesprochen, dann gilt dies nicht nur für eine bestimmte Fahrzeuggruppe, sondern für jedes Fahrzeug, das im Straßenverkehr zum Einsatz kommt. Selbst dann, wenn es sich um ein Fahrzeug handelt, das keinen Führerschein benötigt. Wird dennoch ohne den Führerschein gefahren, dann kann dies zu Gefängnisstrafen von bis zu sechs Monaten oder auch zu 180 Tagessätzen führen. Bei häufigen Verstößen ist es gut möglich, dass die Fahrerlaubnis ganz entzogen wird. Es kann zudem passieren, dass eine Sperre ausgesprochen wird. Während dieser Sperrzeit darf die Fahrerlaubnis nicht erneut gemacht werden.

Gerade für Fahrzeugführer, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, kann ein Fahrverbot die Existenz bedrohen. Das betrifft beispielsweise Personen, die das Fahrzeug für die Arbeit benötigen. In diesen Fällen ist es möglich, am besten durch die Unterstützung von einem Anwalt, die Notwendigkeit des Führerscheins nachzuweisen. Das kann dazu führen, dass das Fahrverbot in ein Bußgeld umgewandelt wird.

Nicht zu unterschätzen – die Strafe für den Fahrzeughalter

Bestraft wird beim Fahren ohne Führerschein nicht nur die Person, die das Fahrzeug geführt hat, sondern auch die Person, der das Fahrzeug gehört. Wenn man also sein Auto verleiht und dieses dann durch einen Fahrzeugführer ohne Führerschein gefahren wird, zieht dies hohe Strafen nach sich. Der Fahrzeughalter erhält dieselbe Strafe wie der Fahrer selbst. Auch ohne hinter dem Steuer gesessen zu haben, kann der Halter also ein Fahrverbot erhalten. Nicht immer ist man sich darüber bewusst, dass beispielsweise ein guter Freund gerade keinen Führerschein hat. Wer nachweisen kann, dass er nichts davon wusste, der kann das Fahrverbot umgehen, indem er 180 Tagessätze zahlt oder wahlweise für bis zu sechs Monate ins Gefängnis geht. Es kann durchaus passieren, dass sogar der Wagen eingezogen wird. Allerdings ist dies eher eine Entscheidung für den Einzelfall und tritt meist nur dann ein, wenn der Täter mehrfach wegen Fahrens ohne Führerschein erwischt wird.

Führerschein oder Fahrerlaubnis – was ist der Unterschied?

Oft genug wird zwischen den Begriffen „Führerschein“ und „Fahrerlaubnis“ gar nicht unterschieden, dabei gibt es hier sogar deutliche Unterschiede, die nicht zu unterschätzen sind. Wenn von einer Fahrerlaubnis die Rede ist, dann handelt es sich hierbei um die allgemeine Genehmigung, generell Fahrzeuge führen zu dürfen. Eine Fahrerlaubnis erhalten Menschen, die ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und die Berechtigung zum Führen erhalten hat. Dies geschieht mit der bestandenen Fahrprüfung in der Fahrschule. Der Führerschein jedoch ist ein Dokument, das über vermerkte Beschränkungen verfügt. Hier ist festgehalten, welche Art von Fahrzeugen geführt werden dürfen und ob der Fahrer beispielsweise Beschränkungen hat, wie die Notwendigkeit, eine Brille zu tragen.

Kommt es zu einem Fahrverbot, dann muss der Führerschein abgegeben werden. Durch die Abgabe ist es ihm nicht erlaubt, für einen festgelegten Zeitraum im Straßenverkehr ein Fahrzeug zu führen. Dennoch behält er seine Fahrerlaubnis. Das heißt, nach dem Ablauf des Fahrverbotes darf er wieder ein Fahrzeug führen. Kommt es zu einem mehrfachen schweren Verstoß ist es möglich, dass dem Fahrer die Fahrerlaubnis entzogen wird. In diesem Fall darf er gar nicht mehr fahren, auch wenn die Sperrfrist vorbei ist. Die Sperrfrist besagt, wie lange der Betroffene keinen neuen Führerschein machen darf. Sie beträgt mindestens sechs Monate und höchstens 5 Jahre. Wird ohne Fahrerlaubnis ein Fahrzeug geführt, dann kann es hier eine Strafe von bis zu einem Jahr Gefängnis geben.

Zu jung für den Führerschein – was ist erlaubt?

Wer noch keinen Führerschein machen darf, der kann auf Alternativen zurückgreifen. Es gibt einige Fahrzeuge, die auch ohne den Schein im Straßenverkehr genutzt werden dürfen:

  1. Praktische Unterstützung der Mobilität
    Liegt die Breite des Kfzs bei nicht mehr als 70 cm und fährt es nicht schneller als 20 km/h, dann kann es durchaus auch ohne Führerschein geführt werden. Zudem muss es nachweislich eine Energievorratsanzeige haben und eine Haltestange. Mit dieser Haltestange erfolgen das Bremsen, das Beschleunigen und das Lenken. Als mobile Hilfe gelten zudem Krankenfahrstühle, die mit einem Höchstgewicht von 300 kg und einer Geschwindigkeit von 15 km/h ohne Führerschein gefahren werden können.
  2. Nutzung von Zugmaschinen
    Gerade im landwirtschaftlichen Bereich kommen häufig Zugmaschinen zum Einsatz. Bei diesen ist es möglich, sie auch ohne Führerschein zu fahren.
  3. Elektro-Fahrrad und Mofa
    Gerade junge Menschen nutzen gerne die Möglichkeit, erst einmal mit einem Mofa zu fahren, bis sie einen Führerschein machen können. Dieses darf nicht mehr als 25 km/h fahren und nur einen Sitz haben. Das gilt auch für die beliebten Elektro-Fahrräder, die Radtouren deutlich leichter machen. Bei diesen ist es allerdings möglich, zusätzlich einen Kindersitz auf den Gepäckträger zu montieren und ein Kind mitzunehmen.

Wird ein Fahrverbot ausgesprochen, dann gilt dieses auch für die oben genannten Fahrzeuge. Wer sie dennoch führt, der kann mit einer Sperre rechnen. Inwieweit die genannten Fahrzeuge mit inbegriffen sind, sollte daher unbedingt bei der zuständigen Behörde durch den Fahrer erfragt werden.


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