Durch EEG-Novelle 2022 künftig mehr Wärmepumpen

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Mit der Verlagerung der EEG-Umlage in den Bundeshaushalt fand die EEG-Novelle breite Zustimmung beim Bundesverband Wärmepumpe. In Zukunft sollen so massiv Kosten eingespart werden.

Vor allem Verbraucher werden von der EEG-Novelle 2022 profitieren

Den Bürger zu entlasten, war das Ziel der Ampelkoalition, als diese im Februar die EEG-Novelle als Paket auf den Weg brachte. Dieses bezog sich auf strompreissenkende Maßnahmen, mit denen die aktuell hohen Energiepreise abgefangen werden sollen. Die Wärmepumpen profitieren hier ganz besonders stark. Die eigenen Zukunft schätzte nun die Wärmepumpenbranche. Die Zahl der Wärmepumpen in Deutschland könnte sich bis 2030 um sechs Millionen erhöhen.

Der Bundeshaushalt wird ab dem 1. Juli 2022 die EEG-Umlage beheimaten. So will es der Beschluss der Bundesregierung. Ein weiteres Ziel ist es, dass die Kostensenkung den Verbraucher auch tatsächlich erreicht. Ein Gesetz soll Versorger zur Weitergabe der selbst erlangten Vergünstigungen an den Verbraucher verpflichten.

Wärmepumpenverband begrüßt EEG-Novelle 2022

Der Wärmepumpenverband trägt den Wunsch nach Vergünstigungen für Wärmepumpenstrom schon länger an die Bundesregierung heran. Die Nutzung der Wärmepumpen sollte damit deutlich unterstrichen werden. Für die Energieversorgung – vor allem zur Beheizung – kann keine Garantie gegeben werden. Dies ist der Grund, warum Verbraucher unabhängiger werden sollten, was gerade durch Wärmepumpen ermöglicht wird. Ein angenehmer Nebeneffekt ist die Reduzierung des Verbrauchs von Erdgas und Heizöl, was die Erreichung der Klimaziele Deutschlands unterstützt.

Für eine spontane Umstellung der Heizung fehlt jedoch vielen Hauseigentümern die Bereitschaft. Ohne eine Betrachtung der Betriebskosten wird hier keine Entscheidung getroffen. Durch die fortlaufend steigenden Strompreise liegen sehr hoch und stehen damit einer kostensenkenden Nutzung der Wärmepumpe entgegen. Durch die EEG-Novelle hingegen wird es möglich, eine Wärmepumpe finanziell sinnvoll zu betreiben. Das Verhältnis von Steuern zu Umlagen und Entgelten ist dabei wichtig. Und eine Gegenüberstellung der Situation bei Wärmepumpe und bei fossilen Brennstoffen. Besitzer einer Immobilie betrachten primär die Investition in die Wärmepumpe. Die weiteren Überlegungen beziehen jedoch auch den Erhalt des Wertes der Immobilie mit ein.

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Verhältnis der Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock - Blue Planet Studio)

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Verhältnis der Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock – Blue Planet Studio)

Risiko Energiearmut: Die Entlastungen der Verbraucher sollen laut Verband noch weitergehen

Kritiker stellen sich die Frage: ‚Bringt die EEG-Novelle Stromkunden mehr Geld in die Taschen der Verbraucher?‘ Wie sich die Abschaffung der EEG-Umlage auf das Verhältnis der Kosten zwischen Heizöl, Erdgas und Strom auswirken wird, wird auch weiterhin offen bleiben. Umso mehr fordert man eine Prüfung weiterer Strompreiskomponenten auf Korrekturmöglichkeiten. Gerade bei der Strom- und Umsatzsteuer sieht der Wärmepumpenverband Handlungsbedarf, ebenso bei Umlagen und Netzentgelten. Die Stromsteuer würde man gerne auf den vom Gesetz her zulässigen Minimalbetrag reduzieren.

Die Mehrwertsteuer kann zur kurzfristigen Entlastung beitragen

Mit der Senkung der Mehrwertsteuer kann eine zeitnahe Entlastung der Bürger bewirkt werden. Weiterhin ein Ziel bestehen: die Reduktion der Emissionen. Durch die Senkung des Mehrwertsteuersatzes soll aber auch die prognostizierte Energiearmut zu bekämpfen sein.

Wärmepumpen sind steuerbare Verbraucher. Und für eben diese sollten reduzierte Netzentgelte gelten. Der Grund hierfür ist einfach: der Anreiz einer Vergütung kann bewirken, dass bei erneuerbaren Energien Verbrauch und Einspeisung stärker im Gleichgewicht bleiben. Ob die geforderten Entlastungen Wirklichkeit werden, ist allerdings nach wie vor offen. Oberstes Ziel ist nach wie vor die Einhaltung der 1,5 °C-Richtlinie. Hier kooperiert Deutschland mit Großbritannien und den USA. Bis 2035 werden 100% des Strombedarfs aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt, bis 2030 bereits 80%. Dies wurde bereits beschlossen. Noch nicht festgelegt ist die Umsetzung der ambitionierten Pläne.

Seit Jahren steigen die Energiepreise in Europa. Das belastet vor allem Haushalte mit geringem Einkommen, denn die können häufig ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen. In Deutschland etwa haben sich die Ausgaben für Strom im Zeitraum von 2000-2015 etwa verdoppelt. Die Gaspreise sind seit 2000 um ca. 80 Prozent gestiegen. Der Preis für Haushaltsstrom liegt in Deutschland knapp 50 Prozent über dem EU-Durchschnitt.

Energie aber ist ein unverzichtbares Gut. Die Verbraucher_innen haben nicht die Wahl, auf die Versorgung mit Strom, Gas und Heizöl zu verzichten. Ein genereller Marktaustritt wie bei anderen Konsumgütern ist also nicht möglich. Einkommensschwache oder verschuldete Haushalte setzt das in besonderem Maße unter Druck. Obwohl aber Energie ein Basisgut darstellt, wird säumigen Kund_innen nicht selten der Strom- oder Gashahn abgedreht. So ist in Deutschland im Jahr 2014 bei etwa 350.000 Haushalten der Strom abgestellt worden.

Was genau Energiearmut ist, dafür gibt es in Deutschland und Europa allerdings keine einheitliche Definition. Wer genau betroffen ist, welche Auswirkungen Energiearmut hat und welche Lösungsansätze greifen, ist bislang unklar. Klar scheint zu sein, dass mögliche Lösungsansätze thematisch an der Schnittstelle von Energiepolitik, Sozialpolitik und Verbraucherpolitik angesiedelt sind. Die Ursache für Energiearmut liegt nicht allein bei steigenden Energiepreisen. Unter anderem spielen auch sinkende Einkommen, prekäre Beschäftigungsverhältnisse, kleine Renten, geringe Sozialleistungen und steigende Mieten eine Rolle, aber auch die geringen Energiestandards im Wohnungsbestand.

Von Seiten der Bundesregierung und auch auf europäischer Ebene wird zwar immer wieder auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Verbraucher_innen vor Energiearmut zu schützen ? etwa im Koalitionsvertrag der Bundesregierung oder im Rahmen der Strategie zur Schaffung einer Europäischen Energieunion. Die Mitgliedstaaten der EU haben aber bislang keine einheitliche Strategie zur Lösung des Problems entwickelt.

Die vorliegende Studie gibt einen Überblick über das Thema Energiearmut und stellt die politischen Lösungsansätze verschiedener EU-Mitgliedstaaten dar. Die Analyse der Erfahrungen in den einzelnen Ländern dient als Grundlage für Vorschläge, wie dem Problem der Energiearmut auch hier in Deutschland besser begegnet werden kann.

Energiearmut: ein Tabuthema in Deutschland

350.000 Haushalte in Deutschland kennen Energiearmut: ihnen wurde der Strom abgestellt. Die steigenden Energiepreise treffen vor allem bereits verschuldete Haushalte und solche mit geringem Einkommen. Meist bleiben dann die Rechnungen für Strom und Gas unbezahlt. In Deutschland haben sich von 2000 bis 2015 die Ausgaben für Strom verdoppelt. Nicht weniger als 80 Prozent beträgt die Steigerung des Gaspreises seit dem Jahr 2000. Deutschland liegt bei den Preisen für den Haushaltsstrom deutlich über dem EU-Durchschnitt: 50 Prozent! Für uns alle ist Strom ein Basisgut – außer für säumige Kunden. Denen stoppen die Versorger schnell die Belieferung mit Strom und Gas.

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