Zolltarif (EDV): USA – mit diesen Gebühren ist zu rechnen

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Das Angebot an Waren in den USA ist groß und auch für den europäischen Markt attraktiv. Dazu kommt, dass die Kosten für den Kauf der Waren oft deutlich geringer sind als in Europa. Einfuhren aus den USA sind heute normal, doch die wenigsten Menschen wissen, mit welchem Zolltarif sie zu rechnen haben. Eine spezielle EDV für die USA rechnet die Kosten aus und unterstützt den Zoll bei der Abwicklung.

Die Bedeutung vom Warenwert beim Zolltarif für die USA – EDV als Hilfe

Die Höhe beim Zolltarif kann relativ einfach festgestellt werden, da hier nach dem Warenwert der Produkte unterschieden wird. Der Warenwert ist die Basis für die Berechnung vom Zolltarif mit Hilfe einer EDV für die USA. Grundsätzlich sollten sich sowohl Händler als auch Privatpersonen darüber informieren, ab welchem Warenwert Zollgebühren anfallen und wie es sich mit der Mehrwertsteuer verhält, die teilweise ebenfalls entrichtet werden muss. Unterschieden wird in drei Bereiche beim Warenwert:

Die Waren kosten im Gesamtbetrag nicht mehr als 22 Euro

In diesem Fall kann der Besteller beruhigt sein, denn wenn die Waren den Wert von 22 Euro nicht übersteigen, dann fallen weder Mehrwertsteuer noch Zollgebühren an. Ausgegangen wird bei der Berechnung vom Gesamtbetrag, der auf der Rechnung zu finden ist.

Die Waren kosten mehr als 22 Euro aber weniger als 150 Euro

Bei diesem Betrag muss schon mit einer Nachzahlung gerechnet werden, allerdings nur in Bezug auf die Mehrwertsteuer. Übersteigt der Wert der Ware 22 Euro, so muss die Mehrwertsteuer abgeführt werden, die auch mit Hilfe einer EDV berechnet werden kann. Für die Zollgebühren gilt dagegen die Freigrenze in Höhe von 150 Euro pro Sendung.

Die Ware kostet mehr als 150 Euro

Alle Beträge, die bei dem Warenwert über 150 Euro liegen, unterliegen der Zollpflicht und hier muss auf den Zolltarif geachtet werden. Dabei wird der Kaufpreis zusammen mit den Versandkosten berechnet. Wie hoch der Zollsatz ist, das wird von den eingeführten Produkten abhängig gemacht. Interessant zu wissen: Einige Produkte sind auch dann zollfrei, wenn der Warenwert über 150 Euro liegt. So darf beispielsweise Alkohol in einer Menge von 2 Litern zollfrei eingeführt werden, wenn er nicht mehr als 22% vol. aufweist.

Mitbringsel von der Reise – die Zollbestimmungen

Die Höhe beim Zolltarif kann relativ einfach festgestellt werden, da hier nach dem Warenwert der Produkte unterschieden wird.  (#01)

Die Höhe beim Zolltarif kann relativ einfach festgestellt werden, da hier nach dem Warenwert der Produkte unterschieden wird. (#01)

Ein Urlaub in den USA ist eine praktische Möglichkeit, um hier einkaufen zu können. Produkte, die für den persönlichen Bedarf oder als Geschenk gekauft werden, müssen nicht verzollt werden, so lange sie unter den Freigrenzen liegen.

Liegen die Produkte über den Freigrenzen, so ist der Reisende in der Pflicht, dies beim Zoll zu melden. Tut er das nicht, winken schwere Strafen wegen versuchter Steuerhinterziehung, mit denen die Ersparnis durch die günstigen Preise schnell wieder aufgehoben wird.

Jeder Reisende hat einen Freibetrag. Kinder bis zu einem Alter von 15 Jahren dürfen Waren im Wert von bis zu 175 Euro nach Europa einführen. Erwachsene haben einen Freibetrag in Höhe von 430 Euro. Immer wieder gibt es Unklarheiten in Bezug auf die Berechnung der Freigrenzen bei Familien. Viele Reisende gehen davon aus, dass die Freigrenzen miteinander addiert werden können und damit steigen.

Dies ist jedoch nicht der Fall und greift nicht, wenn ein Produkt einen Warenwert über der Freigrenze hat. Sobald ein eingeführtes Produkt mehr als 430 Euro Warenwert hat, muss es verzollt werden, egal wie viele Personen reisen.

Unterteilungen gibt es noch einmal bei der Berechnung des Zolltarif mit der EDV für die USA. Liegt der Warenwert über 430 Euro und unter 700 Euro, so wird eine pauschale Besteuerung angesetzt. Diese hat die Höhe von 17,5% des Gesamtbetrages, nicht jedoch von dem Betrag, der über der Zollgrenze liegt.

Kostet ein Produkt beispielsweise 600 Euro im Einkauf oder wird vom Zoll auf diesen Betrag geschätzt, entfallen die Gebühren auf die gesamten 600 Euro und nicht nur auf 170 Euro. Daher sollte gut überlegt werden, ob sich der Kauf dann noch lohnt. Liegt der Warenwert über 700 Euro, dann wird der nachzuzahlende Betrag vom Zoll direkt berechnet.

USA: EDV für den Zolltarif nutzen

Reisende, die vielleicht schon vor der Reise wissen, dass sie aus den USA Waren einführen möchten, können die Beträge für den Zolltarif mit Hilfe einer EDV berechnen. Online wird dafür beispielsweise die TARIC-Abfrage zur Verfügung gestellt. Hierbei handelt es sich um eine kostenfreie Abfrage, über die eine ungefähre Höhe der Gebühren festgelegt werden kann. Mit der Angabe vom Warencode sowie dem jeweiligen Bestimmungsland, können die aktuellen Gebühren berechnet werden. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass die Zollgebühren häufig einer Anpassung unterliegen und teilweise nach wenigen Tagen die Beträge bereits eine andere Höhe haben. Die TARIC-Angaben sollten daher eher als Richtlinie genutzt werden. Es gilt für die Nachzahlung immer der Betrag, der direkt vor Ort vom Zoll über die EDV berechnet wird. Kann der Reisende den Wert der Waren nicht durch Belege nachweisen, wird der Warenwert durch den Zoll geschätzt.


Bildnachweise: © Fotolia Titelbild: Jonathan Stutz – #01 squarelogo

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