Umweltbonus ab 2023: Was sich mit den neuen Förderregeln ändert

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Die Bundesregierung hat sich dazu entschlossen, die Elektromobilität weiter voranzutreiben und den Klimaschutz zu stärken. Ab dem 1. Januar 2023 wird eine überarbeitete Förderrichtlinie für den Umweltbonus gültig. Diese sieht vor, dass nur noch reine Elektrofahrzeuge gefördert werden. Auch im Jahr 2022 besteht die Möglichkeit, den Kauf eines Elektrofahrzeugs mit einem Zuschuss von bis zu 9000 Euro zu unterstützen.

Positiver Klimaeffekt erwünscht: Bundesregierung fördert elektrische Fahrzeuge weiterhin

Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, bis 2030 insgesamt 15 Millionen vollelektrische Pkw auf deutschen Straßen zu haben. Um dieses Ziel zu erreichen, wird der Erwerb von rein elektrischen Fahrzeugen über den 1. Januar 2023 hinaus mit dem Umweltbonus gefördert. Dabei steht der nachweislich positive Klimaschutzeffekt im Fokus.

Was beinhaltet die neueste Förderrichtlinie zum Thema Umweltbonus?

Durch die reformierte Förderrichtlinie hat die Bundesregierung einen degressiven Ansatz bei der Förderung gewählt. Ab dem 1. Januar 2024 werden die Förderbeträge sukzessive sinken. Die neue Förderrichtlinie für den Umweltbonus wurde am 9. Dezember im Bundesanzeiger veröffentlicht und enthält alle relevanten Informationen.

Ab dem 1. Januar 2023 werden sowohl neu zugelassene als auch junge gebrauchte Batterie-Elektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge finanziell gefördert. Zusätzlich werden Fahrzeuge, unabhängig von ihrem Antrieb, gefördert, solange sie keine lokalen CO2-Emissionen verursachen. Diese Fahrzeuge werden in dieser Förderungsrichtlinie den reinen Batterieelektrofahrzeugen gleichgestellt. Plug-In-Hybridfahrzeuge erhalten ab dem 1. September 2023 keine Umweltbonus-Förderung mehr. Ab diesem Datum sind ausschließlich Privatpersonen berechtigt, einen Förderantrag zu stellen.

Welche Fördersummen sind vorgesehen?

Ab dem 1. Januar 2023 tritt eine neue Regelung in Kraft, die den Umweltbonus in Deutschland betrifft. Der Bundesanteil wird auf 4.500 Euro festgelegt, solange der Netto-Listenpreis des Basismodells 40.000 Euro nicht überschreitet. Bei einem höheren Netto-Listenpreis zwischen 40.000 Euro und 65.000 Euro wird der Bundesanteil auf 3.000 Euro reduziert.

Ab dem 1. Januar 2024 wird der Bundesanteil für die Förderung auf 3.000 Euro gesenkt, während die Obergrenze für den Netto-Listenpreis des Basismodells von 65.000 Euro auf 45.000 Euro herabgesetzt wird.

Die Finanzierung des Umweltbonus erfolgt paritätisch durch den Automobilhersteller und den Bund. Sowohl der Herstelleranteil als auch der Bundesanteil tragen jeweils zur Hälfte zum Gesamtbetrag des Umweltbonus bei.

Bleiben Leasingfahrzeuge von den Förderungen unberührt?

Eine neue Regelung tritt ab dem 1. Januar 2023 in Kraft, die die Mindesthaltedauer beim Leasing von Fahrzeugen betrifft. Leasingfahrzeuge müssen nun eine Vertragslaufzeit von zwölf Monaten oder länger haben, um förderfähig zu sein. Wenn Sie sich für einen Leasingvertrag über 23 Monate entscheiden, müssen Sie das Fahrzeug mindestens 24 Monate behalten.

Wo finde ich das Antragsformular für den Umweltbonus?

Um den Umweltbonus zu erhalten, müssen Anträge zwingend online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden. Die Bearbeitung erfolgt nach dem Prinzip der Antragsreihenfolge.

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