Die Papierbrikettpresse wird als Möglichkeit beworben, mit Altpapier kostengünstig zu heizen. Funktioniert das wirklich?
Mit der Papierbrikettpresse kostengünstig Brennmaterial herstellen?
Mit einer Papierbrikettpresse stellt man kostengünstig aus Altpapier Papierbriketts her. Die Verwendung dieser Papierbriketts zum Heizen ist jedoch in den meisten Fällen nicht erlaubt und unter umweltpolitischen Aspekten generell kritisch zu beurteilen.
Wie funktioniert eine Papierbrikettpresse?
Eine Papierbrikettpresse wird von den Herstellern als ideale Möglichkeit angepriesen, künftig Heizkosten zu sparen. Zu diesem Zweck soll das Altpapier, das sich in jedem Haushalt ansammelt, in die Form von Papierbriketts gepresst werden, die dann ähnlich wie Kohlebriketts im heimischen Kamin oder in der Heizung als Brennstoff verwendet werden. Papier gilt als sehr guter Brennstoff und deshalb scheint es auf den ersten Blick nur folgerichtig, das Altpapier auf diese Weise zu recyceln.
Eine mechanische Papierbrikettpresse für den privaten Gebrauch ist bereits ab Einkaufspreisen von 10 Euro erhältlich und funktioniert nach einem einfachen Prinzip. Altpapier wird gesammelt und in Wasser eingeweicht. Die besten Effekte werden laut Herstellerangaben erzielt, wenn man das Altpapier über Nacht einweichen lässt. Danach wird die entstandene Masse in den Pressraum der Papierbrikettpresse gefüllt. Jetzt wird zunächst das Wasser aus der Masse gepresst. Eine Bügelkonstruktion der Papierbrikettpresse reduziert den dafür nötigen Kraftaufwand. Dieser Arbeitsschritt muss sehr sorgfältig erfolgen, damit so wenig Wasser wie möglich in den Papierbriketts verbleibt.
Die entstandenen Papierbriketts können jetzt der Papierbrikettpresse entnommen werden. Sie ähneln in ihrer Form Kohlebriketts und können somit auch gestapelt werden. Erst nach einer Trocknungszeit von einigen Tagen können die Papierbriketts als Brennmaterial verwendet werden. Die Hersteller weisen jedoch mittlerweile darauf hin, dass die Papierbrikettpresse nicht dazu verwendet werden darf, Briketts für die Verbrennung in Kamin- und Beistellöfen herzustellen.
Papierbriketts selber pressen
Papierbrikettpresse: Warum wird vor dem Verbrennen von Papierbriketts gewarnt?
Mittlerweile besitzen viele Einfamilienhäuser und auch Wohnungen wieder einen Kamin- oder einen Kachelofen. Diese Art der Heizung ist modern, denn neben dem Heizen bietet der Kaminofen auch eine besondere Gemütlichkeit und ist darüber hinaus ein schmückendes Wohnelement. Viele Hauseigentümer lassen auch eine Heizungsanlage einbauen, die alternativ mit Gas oder mit Holz befeuert werden kann. Das dafür nötige Holz ist jedoch teuer und muss zunächst mühsam nach Hause transportiert und dort irgendwo gelagert werden. Nutzt man günstigere Methoden, Brennholz zu besorgen, muss man dieses dann selbst auf Scheitgröße zerkleinern. Auch das ist eine recht mühevolle Arbeit.
Hochwertige Kaminöfen können in den meisten Fällen außer mit Holz auch mit Kohlebriketts beheizt werden. Da liegt es nahe, zumindest über die Werbeversprechen der Hersteller nachzudenken und die Anschaffung einer Papierbrikettpresse zu erwägen. Auf diese Weise könnte man sich die lästige Entsorgung des Altpapiers ersparen und außerdem beim Heizen eine Menge Geld sparen.
Was in der Theorie als hervorragende Möglichkeit erscheint, Altpapier zu recyceln und dabei außerdem die ständig steigenden Heizkosten zu senken, erweist sich in der Praxis als problematisch. Neben praktischen Problemen, die bei der Herstellung von Papierbriketts auftreten, ist das Verbrennen laut erster Bundes-Immissionsschutzverordnung ( 1. BImSchV ) ganz einfach verboten. Seriöse Anbieter von Papierbrikettpressen weisen auch auf diese Tatsache hin.
Neben praktischen Problemen, die bei der Herstellung von Papierbriketts auftreten, ist das Verbrennen laut erster Bundes-Immissionsschutzverordnung ( 1. BImSchV ) ganz einfach verboten. (#01)
Vorgaben der ersten Bundes-Immissionsschutzverordnung
In der 1. BImSchV wird genau geregelt, was als Brennstoff genutzt werden darf und was verboten ist. Die Zulassung von Altpapier als Brennmaterial wird dort ebenfalls geregelt. Letztlich entscheidet das Ordnungsamt darüber, welche Brennstoffe in seinem Einzugsgebiet erlaubt sind. Dabei beruft sich das Ordnungsamt jedoch auf die Bundes-Immissionsschutzverordnung und muss sich verbindlich daran halten. Wenn ein Hauseigentümer darüber nachdenkt, seine Heizkosten künftig durch das Verbrennen von Holzbriketts zu senken, sollte er sich vorher beim Ordnungsamt informieren. Ein Anruf vor dem Kauf der Holzbrikettpresse erspart dem sparsamen Hauseigentümer eventuell eine Fehlinvestition und eine Menge Ärger.
In den meisten Fällen genügt jedoch schon ein kurzer Blick in die 1. BImSchV, denn die dort getroffenen Einschränkungen betreffen fast alle Möglichkeiten des Verbrennens von Holzbriketts in Privathaushalten. Hier wird festgelegt, was in kleinen und mittleren Feuerungsanlagen verbrannt werden darf.
Zu diesen Feuerungsanlagen gehören:
- Kamine
- Kaminöfen
- Einzelfeuerungen
- Zentralfeuerungen,
deren Nennleistung unter 1.000 Kilowatt liegt.
Im privaten Bereich werden die meisten Feuerungsanlagen in diese Kategorie fallen und dann ist die rechtliche Situation eindeutig. In diesen kleinen und mittleren Feuerungsanlagen dürfen Holzbriketts generell nicht als Brennmaterial verwendet werden. Es gilt dabei, dass Unwissenheit nicht vor Bestrafung schützt, denn jeder Hauseigentümer hat die Pflicht, sich genauestens darüber zu informieren, was in seiner Feuerungsanlage verbrannt werden darf. Im Falle von Altpapier ist die Gesetzeslage eindeutig: Altpapier darf nur in speziellen Feuerungsanlagen verbrannt werden, denn diese müssen für diese Art des Brennmaterials besonders ausgerüstet sein, damit Nachteile für die Umwelt vermieden werden.
Zulässiges Brennmaterial für kleine und mittlere Feuerungsanlagen
Die Bundes-Immissionsschutzverordnung regelt nicht nur, was verboten ist, sondern listet auch ganz genau auf, welche Arten von Brennmaterial in kleinen und mittleren Feuerungsanlagen problemlos verbrannt werden dürfen:
- Steinkohle, Steinkohlekoks und -briketts, nicht pechgebundene Steinkohle
- Braunkohle als Koks oder Briketts
- Brenntorf, Presslinge aus Brenntorf
- Grill-Holzkohle, Grill-Holzkohle-Briketts
- naturbelassenes stückiges Holz (Scheite, Reisig, Hackschnitzel, Zapfen inklusive Rinde)
- naturbelassenes nicht-stückiges Holz (Späne, Sägemehl, Schleifreste, Rinde)
- Presslinge aus Naturholz (Briketts oder Pellets)
- lackiertes, beschichtetes, gestrichenes Holz ohne halogenorganische Verbindungen, Schwermetalle, Holzschutz
- verleimtes Holz, Span- und Faserplatten, Sperrholz ( ohne halogenorganische Verbindungen, Schwermetalle, Holzschutz)
- Stroh und Pflanzenstoffe
- Heizöle, Pflanzenöle, Pflanzenölmethylester, Ethanol, Methanol
- Gase der Versorgungsunternehmen, Flüssiggas, Wasserstoff
- Klär- und Biogas laut Verordnung
- Koksofen-, Stahl-, Gruben-, Hochofen-, Raffinerie- und Synthesegas
Naturbelassenes stückiges Holz (Scheite, Reisig, Hackschnitzel, Zapfen inklusive Rinde) darf in Kaminen verbrant werden. (#03)
Welche Auswirkungen hat das Verbrennen von Papierbriketts auf die Umwelt?
Da sich die Idee, ohnehin anfallendes Altpapier auf diese Weise in der Papierbrikettpresse zu recyceln und dabei sogar viel Geld zu sparen, sehr verlockend anhört, fragen sich viele Kaminofenbesitzer, aus welchem Grund dies verboten ist. Leider sind die Schadstoffemissionen, die beim Verbrennen von Altpapier entstehen, erheblich. Anders als Holz- oder Kohlebriketts verbrennen Papierbriketts nicht vollständig. Es entsteht ein Schwelbrand, der dazu führt, dass beim Verbrennen von Papier giftiges Kohlenmonoxid und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe freigesetzt werden. Diese Rückstände sind einerseits gesundheits- und umweltbelastend und verursachen andererseits eine starke Geruchsbelästigung.
Besonders risikobehaftet ist das Verbrennen von bedrucktem Papier. Dieses Papier enthält teilweise Schwermetallverbindungen (Cadmium, Blei), die zu erheblichen Belastungen der Gesundheit und Umwelt führen. Die giftigen Substanzen können in ihrer Wirkung neutralisiert werden, wenn das Altpapier nicht verbrannt, sondern in den dafür geeigneten Anlagen professionell recycelt wird.
Bedenkt man, dass es in Deutschland bereits im Jahr 2008 14 Millionen der sogenannten Einzelraumfeuerstätten gab, lassen sich die Dimensionen des Problems erahnen: Diese Feuerstätten stoßen mit insgesamt 24.000 Tonnen Feinstaub zusammen mehr Schadstoffe aus, als im gesamten Straßenverkehr verursacht werden. Dabei ist zu beachten, dass sich Kaminöfen und Kachelöfen weiterhin einer steigenden Beliebtheit erfreuen, die Zahl und somit die Probleme für die Umwelt also noch wachsen wird. Obwohl die modernen Öfen mittlerweile mit besseren Filtern ausgestattet sind, ist es doch die riesige Zahl an Feuerstätten dieser Art, die es angeraten sein lässt, auf die Einhaltung der Gesetze zu achten.
Welche praktischen Probleme birgt das Verheizen von Holzbriketts?
Das Heizen mit Holzbriketts ist in kleinen und mittleren Anlagen also verboten. Es ist neben diesem gesetzlichen Verbot auch gar nicht sinnvoll, seinen Kamin im heimischen Wohnzimmer mit Briketts aus der Holzbrikettpresse zu befeuern. Die Kaminöfen sind für diese Art von Brennmaterial nicht ausgelegt. Beim Verbrennen von Holzbriketts fallen viel größere Aschemengen an. Diese Mengen können weder der Kaminofen noch die anderen kleinen und mittleren Feuerungsanlagen bewältigen. Die Folgen sind nicht nur unangenehm, sondern auch kostspielig.
Zum einen fallen viel zu hohe Schadstoffemissionen an. Darüber hinaus steigt die Feinstaubbelastung stark an und das gefährdet bekanntermaßen die Gesundheit. Zum anderen lohnt sich die Nutzung von Briketts aus der Papierbrikettpresse auch monetär nicht wirklich: Eine Versottung des Kaminofens und des Schornsteins führt zu hohen Folgekosten des vermeintlich sparsamen Heizens.
Wie wird das Verbrennen von Holzbriketts geahndet?
Das steigende Umweltbewusstsein führt dazu, dass die Gesellschaft eine höhere Sensibilität für das Verletzen von Gesetzen, die dem Umweltschutz dienen, entwickelt. Dies spiegelt sich auch in den Strafen wider, die einem Hauseigentümer drohen, der trotz Verbots mit Holzbriketts heizt. Es können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro erhoben werden. Obwohl in der Praxis meist geringere Bußgelder verhängt werden, sind die Strafen empfindlich und machen den vermeintlichen Spareffekt auf einen Schlag zunichte.
Praktische Erfahrungen mit einer Papierbrikettpresse
Neben den klaren gesetzlichen Regelungen sprechen auch die Erfahrungen von Nutzern gegen die Verwendung einer Papierbrikettpresse zur Herstellung von Brennmaterial. Viele Käufer sind bereits nach kurzer Zeit enttäuscht, denn der Aufwand, der bei der Benutzung der Papierbrikettpresse entsteht, ist erheblich.
Soll relativ viel Altpapier verarbeitet werden, wird zum Einweichen ein großes Gefäß und viel Wasser benötigt. Nach relativ kurzer Zeit beginnt die Masse dann unangenehm zu riechen und auch das Befüllen der Papierbrikettpresse und das anschließende Auspressen des Wassers sind weder einfach noch eine saubere Angelegenheit. Zudem wird ein erheblicher Kraftaufwand benötigt, um möglichst viel Wasser aus der Papiermasse zu pressen. Die Flüssigkeit, die dabei anfällt, riecht ebenfalls unangenehm. Außerdem empfiehlt es sich, diese Arbeit draußen zu erledigen, um die Verschmutzung in Grenzen zu halten. Anschließend müssen die Papierbriketts mehrere Tage getrocknet werden, wofür die entsprechende Lagerfläche vorhanden sein muss.
Die Papierbriketts müssen mehrere Tage getrocknet werden, wofür die entsprechende Lagerfläche vorhanden sein muss. (#06)
Andere Alternativen des sparsamen Heizens
Jährlich steigende Heizkosten belasten das Budget der privaten Haushalte erheblich. Auch aus diesem Grund entscheiden sich immer mehr Hausbesitzer, einen Kamin- oder Kachelofen einbauen zu lassen. Gerade in der Übergangszeit werden diese Öfen gern verwendet, denn dann kann auf das Heizen mit der Zentralheizung vollständig verzichtet werden und trotzdem genießt man am Abend beim Fernsehen auf der Couch schnell wohlige Wärme. Es ist auch durchaus verständlich, dass die Besitzer dieser Öfen versuchen, diese möglichst kostengünstig zu beheizen. Dennoch ist von der Verwendung von Holzbriketts aus oben genannten Gründen abzuraten.
Oft steht in der Gebrauchsanleitung einer Papierbrikettpresse, dass das Verbrennen von Papierbriketts nicht überall erlaubt sei. Verbraucher sollten sich beim Ordnungsamt darüber informieren, wie dies in ihrer Gemeinde gehandhabt wird. Diese Angabe ist irreführend, denn den Ordnungsämtern wird vom Gesetzgeber in dieser Hinsicht keinerlei Spielraum eingeräumt. Das Verbrennen in den kleinen und mittleren Feuerungsanlagen, die einen Nennleistung von weniger als 1.000 Kilowatt besitzen, ist in Deutschland generell überall verboten.
Es gibt jedoch auch Möglichkeiten, günstiger mit Holz zu heizen. Kauft man das Holz nicht bereits in fertige Scheite zerteilt, ist es wesentlich preiswerter. Mit einem Holzspalter kann man dann relativ einfach das Holz spalten und auf diese Weise Geld sparen. Der Aufwand des Holzspaltens ist nicht höher als der des Herstellens von Papierbriketts und darüber hinaus mit weniger Schmutz und Geruchsbelästigung verbunden. Mit den Holzscheiten heizt man nicht nur umweltbewusster. Es entsteht auch viel weniger Asche, sodass die Reinigung des Ofens einfacher und schneller geht. Außerdem ist das Flammenbild beim Heizen mit Holz wesentlich schöner als beim Heizen mit Papier, das eher glimmt als effektvoll verbrennt. Altpapier gehört also in den Altpapiercontainer oder in die Altpapiertonne und muss in den entsprechenden Anlagen professionell recycelt werden.
Außerdem ist das Flammenbild beim Heizen mit Holz wesentlich schöner als beim Heizen mit Papier, das eher glimmt als effektvoll verbrennt. (#07)
Papierbrikettpresse: Verräterischer Rauch überführt die Nutzer
Trotz aller Gegenargumente gibt es im Internet Berichte darüber, dass man eigentlich problemlos mit Papierbriketts heizen könne, weil es unwahrscheinlich sei, dieser Ordnungswidrigkeit überführt zu werden. Es sollte dabei nicht außer Acht gelassen werden, dass das Umweltbewusstsein allgemein wächst und viele Menschen mittlerweile für diese Probleme sensibilisiert sind. Besonders in Neubaugebieten, wo inzwischen sehr viele Häuser mit einem Kamin- oder Kachelofen ausgestattet sind, fällt eine unnatürliche Rauchfahne aus dem Schornstein leicht auf. Dass ein genervter Nachbar dies beim Ordnungsamt meldet, ist ziemlich wahrscheinlich, denn neben den Auswirkungen auf die Umwelt sollte man auch nicht die erhebliche Geruchsbelästigung unterschätzen. Das Verbrennen von Papierbriketts verursacht unangenehm riechenden Rauch, der sich kaum verbergen lässt.
Neben den Behörden sind auch Schornsteinfeger Ansprechpartner, an die sich Nachbarn im Verdachtsfall wenden können. Außerdem wird der Schornsteinfeger bei seiner turnusmäßigen Reinigung das Versotten des Schornsteins und des Kaminofens bemerken und dann seinerseits Meldung erstatten. Papier sollte also nicht im privaten Kamin- oder Kachelofen verbrannt und auch nicht zum Anzünden verwendet werden. Dabei lagert sich Glanzruß im Rohr ab, der sich irgendwann spontan entzünden und einen gefährlichen Kaminbrand verursachen kann. Verbraucher sollten deswegen sowohl als Brennmaterial als auch als Anzündmaterial nur dafür geeignete und zugelassene Produkte verwenden, damit aus dem Heizen mit einem gemütlichen Kaminofen kein lebensgefährliches „Spiel mit dem Feuer“ wird.
Bildnachweis: © Shutterstock-Titelbild: PureRadiancePhoto, #01: VioNet, #02: Neil Podoll, #03: smereka, #04: Ulza, #05: izzet ugutmen, #06: hilalabdullah, #07: 3rn4
1 Kommentar
Sehr informativer Artikel.
Leider ist häufig von Holzbriketts die Rede ob wohl Papierbriketts gemeint sind, das verwirrt etwas.