Kleinkläranlage: alles zur Förderung, über die Kleineinleiterabgabe und Tipps aus der Praxis

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Nicht nur beim Hausbau spielt die Kleinkläranlage eine Rolle, sie kann auch für Kleinunternehmer im Einzelhandel relevant sein. Welche Förderungen möglich sind und was bei Planung und Bau wichtig ist, erklärt dieser Beitrag.

Kleinkläranlage: die öffentliche Förderung

Grundstücksbesitzer wollen nicht einfach nur eine Kleinkläranlage besitzen. Sie benötigen vielmehr eine Anlage, die alle grundlegenden Voraussetzungen für eine reibungslose Funktion und für den Erhalt möglicher Förderungen garantiert. Außerdem soll eine energieeffiziente Abwasseraufbereitung möglich sein, sodass gereinigtes Wasser zum Beispiel für den Garten oder für die Toilettenspülung verwendet werden kann.

Welche Voraussetzungen müssen für die Förderung der Kleinkläranlage erfüllt sein?

Die Länder regeln die Voraussetzungen für die Förderung einer Kleinkläranlage unterschiedlich, daher kann der folgende Beitrag nur eine grobe Übersicht bieten. Wichtig ist in jedem Fall, dass die Anlage in einem Gebiet errichtet wird, das nicht öffentlich zugänglich ist. Der Bereich des Grundstücks darf nicht für eine spätere Erschließung vorgesehen sein. Dies wird aus dem örtlichen Bebauungsplan ersichtlich.

Des Weiteren muss eine wasserrechtliche Erlaubnis vorliegen, die zuerst bei der Stadt bzw. bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen ist. Eine Kleinkläranlage darf auch nur dort errichtet werden, wo ein Grundstück hauptsächlich bewohnt wird. Ein Kleingarten sowie Grundstücke zur Erholung oder für die Freizeit sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Gefördert wird zudem nur eine Maßnahme, die noch in der Zukunft liegt. Das heißt, die Bauarbeiten zur Errichtung der Kleinkläranlage dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung auf die Förderung noch nicht begonnen haben.

Was wird gefördert?

Gefördert werden neu zu errichtende Anlagen, auch eine bereits bestehende Kleinkläranlage kann nachgerüstet und in diesem Rahmen gefördert werden. Teilweise sind Modernisierungen förderfähig.

Der Antrag auf Förderung wird beim zuständigen Abwasserzweckverband gestellt, antragsberechtigt ist immer nur der Bauherr! Allerdings kann das planende und ausführende Bauunternehmen einen solchen Antrag im Namen des Bauherrn stellen, sodass dieser von den Formalitäten entbunden wird.

Eine Förderung ist meist auf einen Maximalbetrag beschränkt, der sich in den meisten Ländern bei rund 1.500 Euro einpegelt. Dieser Betrag bezieht sich auf vier Einwohnerwerte. Größere Kleinkläranlagen, die höhere Einwohnerwerte bedienen, werden eventuell mit weiteren Zuschüssen bedacht.

Welche Förderung gab es schon?

Um einen Einblick darüber zu bekommen, welche Förderung für die Errichtung einer Kleinkläranlage möglich ist, können frühere Fördermaßnahmen herangezogen werden. Ein Beispiel dafür ist der Freistaat Sachsen, der bis Ende Dezember 2016 ein solches Förderprogramm hatte. Es ging dabei um die Umrüstung privater Kleinkläranlagen, wofür 125 Millionen Euro bereitgestellt worden waren. Insgesamt hatte Sachsen rund 72.100 Kleinkläranlagen gefördert.

Die Grundförderung betrug dabei pro vier Personen 1.500 Euro, für eine Nachrüstung wurden 1.000 Euro gewährt. Hintergrund der Fördermaßnahme waren die Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenlinie, die Grundstücks- und Hausbesitzer ohne Anschluss an das öffentliche Abwassernetz dazu aufforderte, eine vollbiologische Kleinkläranlage zu errichten. Betroffen waren vor allem Grundstücksbesitzer im ländlichen Raum, die teilweise gegen die Umrüstung klagten.

Auch andere Bundesländer hatten bereits eine ähnliche Förderung im Programm. Schleswig-Holsteins Programm endete im Dezember 2013, Mecklenburg-Vorpommern fördert noch heute in Einzelfällen den Bau der Kleinkläranlage. Sachsen gewährte neben dem bereits erwähnten Förderprogramm zinsgünstige Kredite, Sachsen-Anhalt wartet ebenfalls mit derartigen Krediten der Investitionsbank auf.

Dort sind Kredite von bis zu 25.000 Euro möglich. Fördermaßnahmen in Thüringen endeten offiziell ebenfalls im Dezember 2015, die Förderung in Bayern lief 2014 aus. Welche Förderung in einzelnen Gemeinden derzeit noch möglich ist, kann direkt beim Abwasserzweckverband erfragt werden.

Video: Vollbiologische Kleinkläranlagen – Vergleich Anlagentypen

Kleineinleiterabgabe für Sachsen und Bayern

Sachsen und Bayern gehen einen eigenen Weg und nutzen die sogenannte Kleineinleiterabgabe. Dabei handelt es sich um eine Abgabe, die auf Abwasser erhoben wird.

Was sieht die Kleineinleiterabgabe vor?

Bei der Erhebung der Kleineinleiterabgabe geht es um häusliches Schmutzwasser bis zu einer maximalen Menge von acht Kubikmetern am Tag. Die Abgabe muss an die Gemeinde errichtet werden, wenn Schmutzwasser ohne weitere Reinigung oder Behandlung in ein Gewässer eingeleitet wird oder wenn Klärschlamm nicht ordnungsgemäß beseitigt werden kann.

Die zuständigen Wasserbehörden versandten vor einigen Jahren Informationsschreiben an die Grundstücksbesitzer, die sich dazu äußern sollten, wie Schmutzwasser auf ihrem Grundstück entsorgt werde. Angaben zu einer vorhandenen Kleinkläranlage waren darauf zu vermerken, das Schreiben musste zurückgesandt werden.

Das Fahrzeug, das den Klärschlamm abpumpen soll, sollte überdies bis in die Nähe der Anlage gelangen.  ( Foto: Shutterstock- Tomas Vynikal)

Das Fahrzeug, das den Klärschlamm abpumpen soll, sollte überdies bis in die Nähe der Anlage gelangen. ( Foto: Shutterstock- Tomas Vynikal)

 

Wie werden die Gebühren zur Kleineinleiterabgabe berechnet?

Die verbindlichen Bescheide über die zu zahlenden Gebühren im Rahmen der Kleineinleiterabgabe werden für das laufende Kalenderjahr im Frühjahr des nächsten Jahres versandt. Die Berechnung erfolgt damit rückwirkend. Das bedeutet, dass die im Frühjahr 2020 erlassenen Bescheide über die Kleineinleiterabgabe das Jahr 2019 umfassen. Zahlungspflichtige haben danach 14 Tage Zeit, diese Gebühren zu zahlen.

Wann ist die Kleineinleiterabgabe nicht zu zahlen?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Kleineinleiterabgabe nicht zu zahlen. Dies gilt immer in den vorliegenden Fällen:

  • das Grundstück verfügt über eine vollbiologische Kleinkläranlage
  • die vollbiologische Kleinkläranlage wird in Betrieb genommen, die Berechnung erfolgt auf den Tag genau
  • die mechanische Kleinkläranlage wird auf eine vollbiologische Anlage umgestellt, die Berechnung erfolgt taggenau
  • der Grundstücksbesitzer schließt seine mechanische Kleinkläranlage und schließt sich an das zentrale Abwassernetz an

Die Kleineinleiterabgabe in Bayern und Sachsen gilt demnach über all dort, wo keine vollbiologische Kleinkläranlage oder der Anschluss an das zentrale Abwassernetz vorhanden ist.

Welche Regelungen gelten noch zur Abwasserentsorgung?

Vor der Einleitung des Abwassers in ein Gewässer muss das Abwasser über eine vollbiologische Kleinkläranlage gereinigt werden. Hierbei gibt es eine mechanische Reinigungsstufe sowie eine Nachbehandlungsstufe, die nachgeschaltet und vollbiologisch ist. Das Abwasser gelangt zuerst in eine Grube, dort setzen sich die festen Inhaltsstoffe ab. Gelöste organische Stoffe werden durch Mikroorganismen abgebaut. Anschließend erfolgt die weitere Filterung des Wassers durch ein Schilfbeet, sodass am Ende Nutzwasser herauskommt.

Dieses kann zum Beispiel in die Hauswasseranlage eingespeist werden und dient unter anderem dem Spülen der Toiletten. Als Trinkwasser ist es freilich nicht geeignet.

Wichtig ist, dass die Anlage regelmäßig gewartet wird. Eine einmal jährliche Überprüfung der Funktions- und Filterfähigkeit ist wichtig, das Abpumpen der abgesetzten Feststoffe erfolgt nach Bedarf. Prüfberichte der Sachverständigen sind regelmäßig bei der zuständigen Behörde einzureichen, diese Aufgabe übernimmt meist der prüfende Gutachter.

Wichtig: Die Regelungen zur Abwasserentsorgung sind strikt einzuhalten! Wer sich nicht daran hält, muss mit teilweise empfindlichen Strafen rechnen.

Tipps zu Bau und Betrieb der Kleinkläranlage

Schon bei der Planung der Kleinkläranlage sind einige Dinge zu beachten, die für den reibungslosen Betrieb der Anlage wichtig sind. Das ausführende Unternehmen bringt aber in der Regel erfahren genug, um rechtliche und bautechnische Vorgaben zu kennen bzw. umzusetzen.

Die Planung der Abwasseranlage sollte genau vorgenommen werden, denn es gibt neben den rechtlichen Vorgaben auch persönliche Dinge zu beachten. ( Foto: Shutterstock-Studio Harmony)

Die Planung der Abwasseranlage sollte genau vorgenommen werden, denn es gibt neben den rechtlichen Vorgaben auch persönliche Dinge zu beachten. ( Foto: Shutterstock-Studio Harmony)

 

Tipps: Wie ist die Kleinkläranlage zu planen?

Die Planung der Abwasseranlage sollte genau vorgenommen werden, denn es gibt neben den rechtlichen Vorgaben auch persönliche Dinge zu beachten. Der Platz, an dem die Anlage errichtet wird, steht später nicht mehr zur anderweitigen Nutzung zur Verfügung, dies sollte bei der geplanten Nutzung und Einrichtung des Grundstücks bedacht werden.

  • Lage der Anlage
    Die Lage der Anlage sollte so gewählt werden, dass die zu verlegenden Rohre möglichst gerade und ohne viele Bögen zum Haus gelegt werden können. Auch die Ableitungen des Abwassers sollten nicht allzu viele Bögen durchlaufen müssen. Bedacht werden müssen zudem weitere Leitungen wie Strom- oder Wasserleitungen, die eventuell an dem angedachten Platz liegen. Das Fahrzeug, das den Klärschlamm abpumpen soll, sollte überdies bis in die Nähe der Anlage gelangen. Auch wenn viele dieser Fahrzeuge mit bis zu 30 m langen Schläuchen ausgerüstet sind, sehen es die Unternehmen doch lieber, wenn sie bis an die Anlage heranfahren können.

    Die Anlage sollte zudem so angelegt werden, dass sie nicht in der Nähe der Fenster oder der Terrasse bzw. in einem besonders häufig genutzten Bereich des Gartens (Spielplatz, Gemüsegarten etc.) liegt. Hier kann es vor allem bei warmem, feuchten Wetter zu Geruchsbelästigungen kommen. Zusätzlich muss der Deckel des Schachtes zugänglich bleiben. Bitte an die Grenzbebauung und entsprechende Regelungen denken!

  • Planung der Baugrube
    Ausgehend von der Unterkante des Abwasserrohres wird die Kläranlage noch einmal zwei Meter tiefer in den Boden eingegraben. Für Abwasser, das auf Kellertiefe herauskommt, gilt, dass die Anlage noch einmal zwei Meter tiefer (unterhalb der Kellersohle) entstehen muss. Die Seitenbereiche brauchen eine Böschung, damit sie nicht herunterbrechen können. Die Winkel der Böschung sollten zwischen 30 und 60 ° betragen.

    Bei der Baugrube müssen zudem weitere Überlegungen einbezogen werden. Wie hoch ist der Grundwasserspiegel? Soll die Anlage mithilfe eines Krans in den Boden gesetzt werden? Entsteht die Baugrube neben einer Straße, die in der Folge abgestützt werden muss? Die Planung der Baugrube sollte unbedingt Fachleuten überlassen werden.

Video: Vollbiologische Kläranlage einbauen

Welche Gefahren drohen Kleinkläranlagen?

Kleinkläranlagen sind durchaus empfindlich, denn sie arbeiten vollbiologisch. Das bedeutet, dass das biologische Gleichgewicht durch verschiedene Einflüsse empfindlich gestört werden kann. Dies erklärt auch, warum die Hersteller derartiger Anlagen empfehlen, bei der Verwendung von Reinigungsmitteln vorsichtig zu sein. Diese werden zwar auch gefiltert, doch das sensible System wird schnell nachhaltig geschädigt.

Schädlich sind unter anderem die folgenden Dinge:

  • scharfe Reiniger
  • Pulver der Geschirrspülmaschine
  • Desinfektionsmittel und Medikamente
  • WC-Steine
  • Seifen und Duschgele
  • Farbreste und Lösungsmittel
  • Fette und Öle sowie Speisereste
  • Hygieneartikel

Das heißt freilich nicht, dass niemand mehr Geschirr spülen oder nicht mehr duschen darf. Vielmehr geht es um die umweltbewusste Anwendung der genannten Dinge. Ein WC-Stein ist unnötig, er spült permanent schädliche Stoffe in das Kläranlagensystem. Reinigungsmittel sollten immer ausreichend verdünnt und gut nachgespült werden, sodass sich ihre Konzentration auf niedrigem Niveau bewegt. Speisereste gehören generell nicht in die Toilette oder in den Abfluss, sie sorgen nicht nur für eine Störung der biologischen Systems, sondern setzen auch die Abflüsse zu.

Auch beim Waschen mit der Waschmaschine oder bei der Nutzung des Geschirrspülers gilt, dass die verwendeten Reinigungsmittel sparsam verwendet werden sollten. Die Maschinen sollten immer richtig gefüllt werden.

Wichtig: Auch wenn es immer wieder darum geht, möglichst viel Wasser zu sparen, so sollte dennoch darauf geachtet werden, dass alle Leitungen regelmäßig gut durchgespült werden. So bleibt das System intakt und Leitungen frei von Ablagerungen.

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