Mehr allergene Duftstoffe müssen auf Verpackungen angegeben werden

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Ab Juli 2023 müssen Kosmetikhersteller zusätzlich zu den bisherigen 24 allergenen Duftstoffen noch weitere 56 auf ihren Verpackungen angeben. Insgesamt werden dann 80 Duftstoffe deklarationspflichtig sein. Dies ist eine positive Entwicklung für Menschen mit Duftstoffallergien, da es ihnen ermöglicht, allergene Stoffe zu erkennen und zu meiden. Allerdings müssen wir noch etwas Geduld haben, da Produkte, die diese Stoffe enthalten, noch einige Jahre auf dem Markt bleiben dürfen.

Neue Regelung: Allergene Duftstoffe in Kosmetika besser gekennzeichnet

Die Deklarationspflicht für allergene Duftstoffe betrifft hauptsächlich „Leave-on“-Produkte wie Kosmetika, die auf der Haut oder den Haaren verbleiben. Wenn diese Duftstoffe eine Konzentration von mehr als 0,001 % haben, müssen sie aufgeführt werden. Bei „Rinse-off“-Produkten, die abgespült werden, gilt die Deklarationspflicht erst ab einer Konzentration von mehr als 0,01 %.

Vier Prozent der Europäer leiden an Duftstoffallergien und zeigen Symptome

Etwa vier Prozent der europäischen Bevölkerung sind von Duftstoffallergien betroffen. Diese Allergien äußern sich durch unangenehme Symptome wie Juckreiz, Knötchen, Bläschen und Hautrötungen. Die Sensibilisierung gegenüber bestimmten Duftstoffen kann bereits bei niedrigen Konzentrationen auftreten, weshalb es wichtig ist, die Allergene zu kennen und zu vermeiden. Zum Glück müssen seit 2005 bestimmte Duftstoffe deklariert werden, was den Betroffenen zumindest teilweise hilft.

Stark allergisierende Duftstoffe können Sensibilisierung verursachen

Einige Duftstoffe, wie Isoeugenol, Cinnamal, Eichenmoosextrakt und Baummoos-Extrakt, sind äußerst allergisierend und können bereits in kleinen Mengen zu einer Überempfindlichkeit führen. In Tests werden Kosmetika, die diese Verbindungen enthalten, um zwei Noten abgewertet. Es ist jedoch auch bekannt, dass mäßig potente Allergene wie Hydroxycitronellal oder Cinnamylalkohol in Tests abgewertet werden.

Seltene allergene Duftstoffe: Geraniol und Citronellol aufgeführt

Geraniol und Citronellol sind Duftstoffe, die zwar auf der Liste der deklarationspflichtigen Duftstoffe stehen, aber selten allergische Reaktionen auslösen. Trotzdem werden sie in den Testtabellen aufgeführt, um Allergikern einen Service zu bieten. In Tests werden sie nicht abgewertet, was darauf hindeutet, dass sie für die meisten Menschen gut verträglich sind. Dennoch ist es wichtig, dass Allergiker diese Duftstoffe kennen und bei Bedarf meiden.

Verbotene Duftstoffe: Lyral und Lilial nicht mehr erlaubt

Aufgrund ihrer starken allergisierenden Wirkung sind die Duftstoffe Lyral und Lilial seit ihrer Verbannung von der Liste der deklarationspflichtigen Duftstoffe nicht mehr erlaubt. Dieses Verbot wurde erlassen, um das Risiko allergischer Reaktionen bei Verbrauchern zu minimieren und ihre Gesundheit zu schützen.

Mehr Transparenz: Neue EU-Verordnung erleichtert Erkennen von allergenen Duftstoffen

Die ab Juli 2023 gültige neue EU-Verordnung zum Schutz von Menschen mit Duftstoffallergien ermöglicht eine verbesserte Kennzeichnung von allergenen Duftstoffen auf Kosmetikprodukten. Mit insgesamt 80 deklarationspflichtigen Duftstoffen wird es für Allergiker einfacher, diese zu erkennen und zu meiden. Dadurch können allergische Reaktionen effektiv reduziert oder sogar vermieden werden.

Es wird noch einige Zeit dauern, bis alle Produkte, die bereits allergene Duftstoffe enthalten, vom Markt verschwinden, da sie noch einige Jahre lang verkauft werden dürfen. Trotzdem ist die neue Verordnung eine bedeutende Maßnahme, um die Gesundheit und das Wohlbefinden von Menschen mit Duftstoffallergien zu verbessern. Sie stellt sicher, dass mehr allergene Duftstoffe auf den Verpackungen angegeben werden müssen und so allergische Reaktionen reduziert oder vermieden werden können.

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