Entscheidung über Musterfeststellungsklage gegen Mercedes steht bevor

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Die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz-Group AG, eingereicht im Namen von rund 2.800 Verbrauchern durch den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), steht kurz vor ihrer Entscheidung. Am 28. März 2024 wird das Oberlandesgericht Stuttgart über den Fall urteilen. Bereits bei der zweiten Verhandlung im September 2023 äußerte der Vorsitzende Richter, Thilo Rebmann, vorläufige Einschätzungen, die auf unzulässige Abschalteinrichtungen in den betroffenen Fahrzeugen hinwiesen. Es wurde sogar vermutet, dass Mercedes vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt haben könnte. Die Anwaltskanzlei Dr. Stoll & Sauer, die den vzbv vertritt, sieht gute Chancen für eine positive Entscheidung zugunsten der Verbraucher.

Die neuen Urteile: Mehr Chancen für Verbraucher gegen Mercedes

Die jüngsten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH) haben erheblichen Einfluss auf die Erfolgsaussichten der Verbraucher. Durch die Senkung der Hürden für Diesel-Klagen können Verbraucher nun einfacher Schadensersatzansprüche geltend machen. Insbesondere der BGH hat klargestellt, dass fahrlässiges Handeln ausreicht, um Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Dies ist eine bedeutende Entwicklung und könnte zu erheblichen Kosten für die Mercedes-Benz-Group AG führen.

Die Diesel-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer erklärt, dass die Erfolgsaussichten der Verbraucher in der Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz-Group AG äußerst positiv sind. Dies ist hauptsächlich auf die neue Rechtsprechung des EuGH und des BGH zurückzuführen. Insbesondere der BGH hat die Anforderungen für erfolgreiche Diesel-Klagen gesenkt. Seit dem Urteil vom 26. Juni 2023 ist es ausreichend, fahrlässiges Handeln nachzuweisen, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Vorher war der Nachweis von Vorsatz und Sittenwidrigkeit erforderlich. Das Gericht hat klargestellt, dass es die neue Rechtsprechung anwenden wird, was eine positive Entwicklung für die Verbraucher darstellt und für Mercedes teuer werden könnte.

OLG Stuttgart zweifelt an Zulässigkeit von Abschalteinrichtungen in Mercedes-Motoren

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in der zweiten Verhandlung Bedenken geäußert, ob die in den Motoren der betroffenen Fahrzeuge verbauten Abschalteinrichtungen zulässig sind. Laut EU-Verordnung sind solche Einrichtungen grundsätzlich verboten, aber es gibt Ausnahmen. Sowohl der EuGH als auch der BGH haben diese Ausnahmen stark begrenzt. Das Gericht in Stuttgart hat betont, dass es die Entscheidungen des BGH nicht anzweifeln möchte. Dies deutet darauf hin, dass die Abschalteinrichtungen in den Mercedes-Dieselmotoren unzulässig sind. Zudem gibt es Hinweise auf vorsätzliches und sittenwidriges Verhalten seitens Mercedes bei den Euro6-Motoren. Strafbefehle gegen drei Mercedes-Mitarbeiter wurden bereits erlassen, und das Gericht verlangt nun weitere Informationen von Mercedes.

Hohe Schadensersatzchancen für Verbraucher in Musterfeststellungsklage gegen Mercedes

Die Chancen der Verbraucher auf Schadensersatz in der Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz-Group AG sind stark gestiegen. Das Gericht hat Hinweise auf unzulässige Abschalteinrichtungen in den Motoren gefunden, was zu einer Verurteilung aufgrund fahrlässigen Handelns führen könnte. Der Bundesgerichtshof sieht Schadensersatzansprüche zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises vor. Zudem besteht die Möglichkeit, dass Mercedes aufgrund vorsätzlichen und sittenwidrigen Handelns verurteilt wird, was zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrags führen könnte. Ein Urteil gegen Mercedes könnte auch Auswirkungen auf andere Diesel-Klagen gegen den Autobauer haben.

Entscheidung im Diesel-Abgasskandal: Musterfeststellungsklage gegen Mercedes-Benz steht bevor

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