Jahresurlaubsanspruch: Alle wichtigen Informationen im Detail

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Im Einzelhandel ist der Jahresurlaubsanspruch ein wichtiges Thema, denn der Bedarf an Erholung ist hoch. Wie viel Urlaub steht einem Arbeitnehmer gesetzlich zu? Was ist unter dem Begriff Jahresurlaub zu verstehen und wann darf er genommen werden?

Die wichtigsten Informationen zum Jahresurlaubsanspruch

Der Jahresurlaubsanspruch ist der gesetzliche Mindestanspruch, auf den ein Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber bestehen kann. Geregelt ist das im Bundesurlaubsgesetz aus dem Jahr 1963:

  • Der Jahresurlaubsanspruch liegt mindestens bei 24 Werktagen oder 20 Arbeitstagen.
  • Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch darauf, einmal jährlich einen Urlaub von mindestens 12 zusammenhängenden Werktagen genehmigt zu bekommen.
  • Jugendliche unterliegen Sonderregelungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.
  • Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf die Zahlung von Urlaubsentgelt.

Für wen gilt der gesetzliche Jahresurlaubsanspruch?

Das Bundesurlaubsgesetz definiert den Jahresurlaubsanspruch für alle Arbeitnehmer. Ausnahmen bilden Soldaten und Beamte, da es für diese Berufsgruppen eigene Urlaubsgesetze gibt.

Die Regelungen im Bundesurlaubsgesetz gelten also für Arbeiter und Angestellte, Auszubildende und Praktikanten. Zusätzlich greift das Gesetz bei arbeitnehmerähnlichen Angestellten. Hierbei handelt es sich um freie Mitarbeiter eines Unternehmens, die in einem wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis zu diesem stehen, jedoch nicht weisungsgebunden sind. Wer eine solche vertragliche Vereinbarung mit seinem Auftraggeber hat, der unterliegt ebenfalls dem Jahresurlaubsanspruch.

Video: Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers | Fachanwalt Arbeitsrecht Bredereck

Die genaue Höhe des Jahresurlaubsanspruches für Arbeitnehmer

Wie viel Jahresurlaub steht mir im Einzelhandel zu? In § 1 und § 3 Bundesurlaubsgesetz wird der Mindesturlaub beschrieben. Dieser ist mit 24 Werktagen beziehungsweise 4 Wochen durch den Gesetzgeber festgesetzt. Werktage sind dabei alle Arbeitstage von Montag bis Samstag, ausgenommen gesetzlicher Feiertage.

Achtung: Der Gesetzgeber geht im Gesetz von einer 6-Tage-Woche aus. Wird nur an 5 oder weniger Tagen pro Woche regelmäßig gearbeitet, werden die 24 Tage entsprechend heruntergerechnet, sodass am Ende wieder 4 Wochen Urlaub anfallen.

So rechnet man seinen Jahresurlaubsanspruch aus:
24 / 6 * Arbeitstage pro Woche
Bei einer 5-Tages-Woche fallen demnach nur 20 Tage Jahresurlaubsanspruch an.

Was ist bei einer Arbeit im Einzelhandel in Teilzeit zu beachten?

Für die Berechung zählt immer die Menge an Arbeitstagen, die ein Mitarbeiter pro Woche aktiv ist. Mitarbeiter sind auch in Teilzeit oft fünf oder sechs Werktage vor Ort. Es spielt keine Rolle, wie viele Stunden der Arbeitnehmer pro Tag arbeitet.

Ein Beispiel: Herr Müller arbeitet in Teilzeit von Montag bis Donnerstag in einem Schreibwarengeschäft. Sein Jahresurlaubsanspruch berechnet sich wie folgt: 24/6*4 = 16. Demnach hat Herr Müller Anspruch auf 16 Tage Urlaub im Jahr.

Manche Arbeitgeber gewähren mehr Jahresurlaubsanspruch

Einen Anspruch auf einen höheren Jahresurlaubsanspruch als gesetzlich vorgegeben, hat ein Arbeitnehmer nur dann, wenn dieser in seinem Arbeitsvertrag vermerkt ist. Dies kann zum Beispiel über den Tarifvertrag geregelt sein. Hier stehen Vereinbarungen für höheren Jahresurlaub für die Mitarbeiter. Individuelle Regelungen für den Einzelfall sind ebenfalls möglich.

Gut zu wissen: Urlaub ist ein wunderbares Verhandlungskriterium. Wenn eine Gehaltserhöhung nicht drin ist, kann der Chef vielleicht einen Tag mehr Urlaub lockermachen. Fragen kostet nichts.

Individuelle Regelungen zum Jahresurlaub sind für den Einzelfall ebenfalls möglich.

Individuelle Regelungen zum Jahresurlaub sind für den Einzelfall ebenfalls möglich. (#07)

Ich arbeite manchmal Samstags, wie berechne ich meinen Urlaub?

Um den Jahresurlaubsanspruch bei Mitarbeitern, mit wechselnder 5- und 6-Tage Woche einfacher zu ermitteln, gibt es die Samstagsregelung. Sie besagt, dass alle Samstage im Monat zu den Arbeitstagen zählen, wenn ein Arbeitnehmer mindestens einen Samstag im Monat arbeitet.

Am Beispiel erklärt:
Frau Hell arbeitet Montag bis Freitag und jeden zweiten Samstag im Monat. Bei der Urlaubsberechnung wird Frau Hell allerdings so behandelt, als würde sie jeden Samstag arbeiten und somit eine 6-Tage-Woche ableisten. Sie hat 24 Tage im Jahr Urlaub. Würde Frau Hell 2 Wochen in den Urlaub fahren, müsste sie dafür 12 Tage Urlaub nehmen, obwohl sie eigentlich nur 11 Arbeitstage fehlt.

Urlaubstage an Brückentagen

Einen besonders attraktiven Zeitpunkt für den Einsatz von Urlaubstagen bieten die Brückentage. In der Praxis kommen meistens viele Kollegen gleichzeitig auf die Idee, mit wenig Urlaubstagen viel frei zu bekommen. Logisch, dass das in der Praxis im Einzelhandel nicht geht. Der Arbeitgeber darf abwägen und lehnt unter Umständen auch einmal einen Antrag ab, denn sein Geschäft darf nicht zum Erliegen kommen.

Neuer Job? Dann gelten Wartezeiten auf den Jahresurlaubsanspruch

Eine neue Stelle anzutreten ist spannend. Gott sei Dank, denn Urlaub ist erst einmal nicht angesagt. Im Bundesurlaubsgesetz ist geregelt, dass der Mitarbeiter erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit seinen vollen Jahresurlaubsanspruch hat. Auch bei einem Wiedereinstieg nach einer Vertragspause oder einer Vertragsbeendigung entsteht diese Wartezeit, es sei denn, man hat gut verhandelt.

Ein Beispiel: Frau Sandro beginnt zum 1. Februar in der Boutique vor Ort als Verkäuferin 6 Tage die Woche zu arbeiten. Sie erwirbt damit für das laufende Jahr einen Jahresurlaubsanspruch von noch 22 Tagen für die Monate Februar bis Dezember. Allerdings muss sie bis August warten, bevor sie das erste Mal freinehmen darf. Im nächsten Jahr hat es Frau Sandro besser. Jetzt kann sie ihre 24 Tage Jahresurlaubsanspruch schon ab Januar nutzen.

Urlaubswünsche beim Jahresurlaubsanspruch: Das sind Ihre Rechte

§ 7 Bundesurlaubsgesetz räumt den Urlaubswünschen der Arbeitnehmer bei der Planung des Jahresurlaubs viel Gewicht ein. Arbeitnehmer haben demnach die Möglichkeit, einen Urlaubsantrag für einen bestimmten Zeitraum bei ihrem Arbeitsgeber einzureichen und der Arbeitnehmer muss diese auch berücksichtigen. Spricht nichts dagegen, dass der Jahresurlaubsanspruch zu diesem Zeitpunkt genommen wird, erfolgt eine Bestätigung.

Im Bundesurlaubsgesetz ist geregelt, dass der Mitarbeiter erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit seinen vollen Jahresurlaubsanspruch hat.

Im Bundesurlaubsgesetz ist geregelt, dass der Mitarbeiter erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit seinen vollen Jahresurlaubsanspruch hat. (#03)

Darf der Arbeitgeber den Urlaubsantrag zurückweisen?

Der Arbeitgeber hat die planerische Übersicht zu allen eingegangenen Urlaubsanträgen. Stellt er einen drohenden Personalmangel fest, darf er den Wunsch seines Arbeitnehmers ausschlagen. Dies muss der Arbeitnehmer akzeptieren.

Folgende Gründe könnte der Chef für Personalmangel anführen:

  • Hohes saisonales Arbeitsaufkommen, wie zu Ostern oder Weihnachten
  • Inventur steht an
  • Ein geplanter Jahresabschluss
  • Es sind für den Zeitraum bereits zu viele Mitarbeiter im Urlaub

Allerdings muss der Arbeitnehmer nicht jede Ablehnung still hinnehmen. Er darf auch nachhaken. Dann kommt es zu einer Interessenabwägung. Hier stehen die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers im Fokus. Kann der Arbeitgeber jedoch nachweisen, dass der Urlaub dem Unternehmen schaden würde, wird es schwierig, den Urlaub durchzusetzen. Damit alles glatt läuft, ist es ratsam für Stoßzeiten wie Weihnachten, Silvester oder zu geplanten Inventuren, Urlaub rechtzeitig zu beantragen. So können Lösungen im Unternehmen gefunden werden und die Chancen sind höher, diesen auch zu bekommen.

Am Beispiel erklärt: Herr Krause möchte sich im März einen langgehegten Traum erfüllen. Eine Woche Kreuzfahrt auf dem Mittelmeer. Alle anderen Kollegen sind zu dieser Zeit vor Ort und es steht auch keine Inventur oder ähnliches an. Trotzdem lehnt der Arbeitgeber den Antrag ab. Herr Krause sucht das Gespräch mit seinem Vorgesetzen und fragt nach den Gründen. Nachdem kein plausibler Grund genannt wird, darf er seinen Urlaub nun doch antreten.

Übrigens: Ist der Urlaub für den Mitarbeiter im Einzelhandel schon genehmigt und es treten erst anschließend dringende betriebliche Gründe auf, darf die Zustimmung nicht mehr ohne Weiteres entzogen werden. Nur, wenn der Betrieb sonst nicht aufrechterhalten werden könnte, kann eine Urlaubsgenehmigung nachträglich wieder entzogen werden.

Ist der Urlaub für den Mitarbeiter im Einzelhandel schon genehmigt darf die Zustimmung nicht mehr ohne Weiteres entzogen werden.

Ist der Urlaub für den Mitarbeiter im Einzelhandel schon genehmigt darf die Zustimmung nicht mehr ohne Weiteres entzogen werden. (#02)

Urlaubssperren: In diesen Fällen sind sie gerechtfertigt

Urlaubssperren zu Stoßzeiten sind im Einzelhandel keine Seltenheit. In diesem Fall darf gar kein Mitarbeiter mehr Urlaub nehmen. Damit diese Maßnahme aber wirklich greift, muss der Arbeitgeber nachweisen, dass dringende betriebliche Belange vorliegen, die eine Sperre für alle Mitarbeiter rechtfertigen.

Betriebsferien in einem Unternehmen: Im Einzelhandel eher selten der Fall

Bei Betriebsferien handelt es sich um Urlaubszeiten, die durch den Arbeitgeber festgelegt werden und für alle Mitarbeiter bindend sind. Die Urlaubstage, die für die Betriebsferien benötigt werden, reduzieren den Jahresurlaubsanspruch. Grundsätzlich darf der Arbeitgeber festlegen, wann Betriebsferien sind. Dafür stimmt er sich mit dem Betriebsrat ab.

Wenn kein Betriebsrat vorhanden ist, sind dringende betriebliche Gründe die Voraussetzung für Betriebsferien.

Ein Beispiel hierfür: Frau Busch arbeitet in einer Schusterei an der Ladentheke. Sie nimmt die Reparaturen entgegen und händigt die fertige Ware aus. Der Schustermeister plant zwei Wochen Urlaub im August. In dieser Zeit kann er keine Reparaturen durchführen. Frau Busch kann keine andere Arbeit im Laden übernehmen. Daher wird ein Betriebsurlaub festgesetzt.

Stellt der Arbeitgeber einen drohenden Personalmangel fest, darf er den Wunsch seines Arbeitnehmers ausschlagen.

Stellt der Arbeitgeber einen drohenden Personalmangel fest, darf er den Wunsch seines Arbeitnehmers ausschlagen. (#01)

Die Problematik der zeitgleichen Urlaubsanträge

Frau Leopold hat ihren Urlaub schon gebucht und war sich sicher, dass sie ihn vom Betrieb wieder genehmigt bekommt. Jedes Jahr hat sie zur gleichen Zeit im Sommer Urlaub, die Kasse wird dann von einer Kollegin übernommen. Als sie den Antrag einreicht, erhält sie jedoch eine Ablehnung durch ihren Chef. Er begründet diese damit, dass zu dieser Zeit bereits zu viele Mitarbeiter Urlaub nehmen.

Manchmal kommt es zu zeitlichen Überschneidungen bei den Urlaubswünschen der Mitarbeiter. Da ein Arbeitgeber alle Urlaubswünsche berücksichtigen muss, greift hier die Interessenabwägung. Der Arbeitgeber entscheidet, welche Urlaubsanträge er genehmigt.

Für die Entscheidung kann er soziale Aspekte berücksichtigen:

  • schulpflichtige Kinder
  • fehlende Betreuungsmöglichkeiten in den Ferien
  • Betriebszugehörigkeit
  • Alter der Mitarbeiter

Die ersten beiden Punkte sind natürlich besonders interessant, wenn es um Urlaub in den Schulferien geht. In Hinblick auf die Gerechtigkeit prüfen Arbeitgeber häufig, wann welcher Mitarbeiter in den Ferien bereits Urlaub erhalten hat.

Übrigens: Absprachen zwischen den Arbeitnehmern werden meistens akzeptiert. Ein gutes Verhältnis zu den Kollegen mit offener Kommunikation ist also vorteilhaft. Praktisch für das Team ist ein interner Urlaubsplan, bei dem es keine Überschneidungen gibt.

Mitnahme von Tagen aus dem Jahresurlaubsanspruch in das neue Jahr

Der Jahresurlaubsanspruch sollte innerhalb des laufenden Jahres in Anspruch genommen werden. Dies ist jedoch nicht immer möglich. Nach § 7 Bundesurlaubsgesetz gibt es Ausnahmen, die eine Mitnahme der Urlaubstage in das neue Jahr möglich machen:

  • dringende betriebliche Gründe, die es nicht möglich machen, dass der Arbeitnehmer seinen Urlaub nutzt.
  • dringende persönliche Gründe, die eine Inanspruchnahme der Urlaubstage nicht möglich machen.

Herr Kunst erleidet am 12.11. einen Herzinfarkt. Er ist daraufhin für 3 Monate krankgeschrieben. Vorgesehen war, dass Herr Kunst zwischen Weihnachten und Neujahr Urlaub nimmt. Diese Tage darf er nun ins neue Jahr mitnehmen.

Werden Urlaubstage mit in das neue Jahr genommen, müssen diese innerhalb der ersten drei Monate aufgebraucht werden.

Werden Urlaubstage mit in das neue Jahr genommen, müssen diese innerhalb der ersten drei Monate aufgebraucht werden. (#08)

Urlaub wird nicht unbegrenzt aufgehoben

Werden Urlaubstage mit in das neue Jahr genommen, müssen diese innerhalb der ersten drei Monate aufgebraucht werden. Was ist zu tun, wenn das nicht klappt? Hierzu hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. Februar 2019 – 9 AZR 541/15) entschieden, dass die Urlaubstage nicht einfach verfallen. Vielmehr muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer explizit aufgefordert haben, seinen Jahresurlaubsanspruch aufzubrauchen. Ist dies nicht der Fall, darf der Urlaub auch noch später eingefordert werden.

Urlaub nicht möglich? Dann kann der Arbeitnehmer Schadenersatz verlangen

In Ausnahmefällen hat der Arbeitnehmer sogar einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn er keinen Urlaub nehmen konnte. Die Grundlagen dazu sind im BGB festgehalten:

  • Der Arbeitnehmer hat seinen Antrag auf Urlaub rechtzeitig eingereicht
  • Der Arbeitgeber hatte ausreichend Zeit, einen Urlaub zu ermöglichen

Kommt trotzdem kein Urlaub zustande, kann Schadensersatz verlangt werden. In dem Fall hat der Arbeitnehmer die Auswahl zwischen einer unbefristeten Verlängerung für die Nutzung der Urlaubstage oder einer Ausgleichszahlung. In der Praxis wird dieser Schadensersatz jedoch eher selten geltend gemacht.

Ist eine Auszahlung meiner Urlaubstage möglich?

Der Jahresurlaubsanspruch soll normalerweise in Form von Erholungsurlaub abgegolten werden. Es kann jedoch auch Situationen geben, in denen dies nicht möglich ist. Für den Fall besteht die Option, dass sich der Arbeitnehmer seinen Anspruch auszahlen lässt. Denkbare Beispiele sind, wenn der Urlaub nicht mehr genommen werden kann, aufgrund von Tod oder Krankheit oder Beendung des Arbeitsverhältnis. § 7 Bundesurlaubsgesetz regelt dies.

Interessant: Urlaubsanspruch kann auch vererbt werden. Hat ein Verstorbener noch Resturlaub, haben die Erben Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Diese wird direkt beim Arbeitgeber beantragt. Zu entnehmen ist der Anspruch einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (Urteil in den verbundenen RechtssachenC-569/16 und C-570/16 vom 6.November2018). Dieser übergeht damit, dank Unionsrecht, das deutsche Erbrecht.

Bei einer Kündigung nach dem 31.6. besteht ein Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub.

Bei einer Kündigung nach dem 31.6. besteht ein Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub. (#04)

Die Kündigung und der Jahresurlaubsanspruch

Bei einer Kündigung, egal von welcher Seite, verfällt der Jahresurlaubsanspruch nicht. Pro Monat, die der Arbeitnehmer im laufenden Jahr im Unternehmen verbracht hat, erhält er einen Anspruch von 1/12 seines Jahresurlaubsanspruchs, wenn die Kündigung im ersten Halbjahr erfolgt ist.

Bei einer Kündigung nach dem 31.6. besteht ein Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub. Damit soll einer drohenden Urlaubssperre zu Beginn eines neuen Beschäftigungsverhältnisses vorgegriffen werden, sodass jedem Arbeitnehmer seine 4 Wochen Erholungsurlaub pro Jahr sicher sind.

Frau Schulz kündigt zum 31.7 ihre Stelle und fängt am 1.8 eine neue Arbeit an. Zuvor hat sie ihre 20 Tage Jahresurlaubsanspruch bei ihrem alten Arbeitgeber geltend gemacht. Bei ihrem neuen Arbeitgeber hat sie demnach keinen Anspruch mehr auf Urlaub.
Die Höhe des Urlaubsentgeltes

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, seinen Jahresurlaubsanspruch vergütet zu bekommen. Wer in den Urlaub geht, darf keine finanziellen Nachteile haben. Das Urlaubsentgelt orientiert sich an der Höhe des Einkommens. Dafür wird das Gehalt der letzten 13 Arbeitswochen vor Urlaubsbeginn zur Berechnung herangezogen. Überstunden und Sonderzahlungen zählen leider nicht dazu.

Zusätzlich zum gesetzlich vorgegebenen Urlaubsentgelt kann der Arbeitgeber auch ein Urlaubsgeld zahlen. Hierbei handelt es sich um eine Sonderzahlung als Belohnung für den Arbeitnehmer. Es besteht jedoch kein gesetzlicher Anspruch darauf, von seinem Arbeitgeber Urlaubsgeld zu erhalten.

Arbeiten im Urlaub? Laut Gesetz nur eingeschränkt möglich

Der Jahresurlaubsanspruch dient zur Erholung, so will es der Gesetzgeber. Jeder Mensch braucht eine Pause von seiner Arbeit. Wenn der Arbeitnehmer Urlaub nimmt, darf er in dieser Zeit keinen anderen Arbeiten nachgehen, die er sich bezahlen lässt.

Erlaubt ist es dagegen, gemeinnützige oder auch ehrenamtliche Arbeiten durchzuführen. Zudem sieht der Gesetzgeber vor, dass in der Urlaubszeit Gefälligkeitsarbeiten durchgeführt werden dürfen. Hat ein Arbeitnehmer ein eigenes Haus oder einen Garten oder möchte er Arbeiten an seiner Wohnung durchführen, darf er hier ebenfalls aktiv werden.

Vorsicht: Entscheidet sich ein Arbeitnehmer, in seinem Urlaub einer entgeltlichen Arbeit nachzugehen, kann dies zu einer ordentlichen Kündigung führen. Zusätzlich dazu kann der Arbeitgeber in dem Fall seinen Anspruch geltend machen und das Urlaubsentgelt zurückfordern.

Urlaub abgelehnt: Einfach trotzdem daheim bleiben?

Natürlich ist der Ärger groß, wenn Urlaub eingereicht und dennoch abgelehnt wird. Der Arbeitgeber muss dafür jedoch klare Gründe haben. Eine Selbstbeurlaubung geht allerdings nicht, bei der sich der Arbeitnehmer trotz Ablehnung entscheidet, den Urlaub in Anspruch zu nehmen. Der Gesetzgeber ist hier eindeutig: Der Arbeitgeber darf eine fristlose Kündigung aussprechen.

Arbeitnehmer bis zu einem Alter von 16 Jahren zu Beginn des Kalenderjahres erhalten einen Jahresurlaubsanspruch von 30 Tagen

Arbeitnehmer bis zu einem Alter von 16 Jahren zu Beginn des Kalenderjahres erhalten einen Jahresurlaubsanspruch von 30 Tagen. (#05)

Krank werden im Urlaub und jetzt?

Während einer Krankheit kann sich der Arbeitnehmer nicht erholen. Darum darf man sich auch während dem Urlaub krankmelden. Mit einer ärztlichen Krankschreibung wird die Zeit bis zur Genesung wieder dem Jahresurlaubsanspruch gut geschrieben.

Übrigens: Eine längere Erkrankung ist oft ein Grund, warum Arbeitnehmer Urlaub zum Teil mit in das neue Jahr nehmen. Es handelt sich hierbei um einen dringenden persönlichen Grund.

Sonderregelungen in Bezug auf den Jahresurlaubsanspruch

Das Jugendarbeitsschutzgesetz weist Sonderregelungen zum Jahresurlaubsanspruch fest. Ist ein Arbeitnehmer zu Beginn des Kalenderjahres noch unter 18 Jahren, hat er einen erweiterten Anspruch auf Urlaub. Arbeitnehmer bis zu einem Alter von 16 Jahren zu Beginn des Kalenderjahres erhalten einen Jahresurlaubsanspruch von 30 Tagen.

Arbeitnehmer, die noch nicht 17 Jahre zu Beginn des Kalenderjahres alt sind, erhalten einen Jahresurlaubsanspruch von 27 Tagen. Bei Arbeitnehmern, die noch nicht 18 Jahren zu Beginn des Kalenderjahres alt sind, beträgt der Jahresurlaubsanspruch 25 Tage. Die Angaben zu den Urlaubstagen beziehen sich auf Mitarbeiter in einer Vollzeitstelle.

Bei Teilzeit wird der Jahreurlaubsanspruch wieder nach der bekannten Formel umgerechnet:

Jahresurlaubsanspruch / 6 * Arbeitstage pro Woche

Auch Schwerbehinderte bekommen mehr Erholungszeit

Mitarbeiter mit einer Schwerbehinderung erhalten zusätzlich fünf Urlaubstage pro Jahr. Wird die Schwerbehinderung erst im Laufe des Jahres festgestellt, kann der Urlaub rückwirkend beantragt werden.

Seit langem schon hat Frau Krause gesundheitliche Probleme. Endlich geht sie zum Arzt. Der stellt eine Erkrankung fest, die eine Schwerbehinderung begründet. Frau Krause erhält sofort statt 20 Tage nun 25 Tage Jahresurlaubsanspruch.

Zusätzliche Urlaubstage für Schwerbehinderte.

Zusätzliche Urlaubstage für Schwerbehinderte. (#06)

Der Jahresurlaubsanspruch während der Elternzeit

In der Elternzeit ist der Arbeitnehmer bereits beurlaubt. Seinen regulären Jahresurlaubsanspruch braucht er deshalb nicht. Allerdings geht der gesetzliche Anspruch auch nicht verloren. Geht ein Mitarbeiter während der Elternzeit beispielsweise in Teilzeit arbeiten, erhält er dafür selbstverständlich Urlaub.

Tage aus dem Jahresurlaubsanspruch vor der Elternzeit, die nicht in Anspruch genommen werden, können nach der Elternzeit eingereicht werden. Der Arbeitgeber muss eine Bescheinigung über die offenen Urlaubstage ausstellen, wenn der Arbeitnehmer diese haben möchte.

Fazit: Zum Jahresurlaubsanspruch gibt es zahlreiche Regelungen

Bei Fragen zum Jahresurlaubsanspruch ist das Bundesurlaubsgesetz für Arbeitnehmer die erste Informationsquelle. Hier finden sich Regelungen in Bezug auf Urlaubswünsche, Urlaubsanspruch bei Kündigung und die Höhe des Entgeltes. Es bietet auch eine perfekte Grundlage, um im Zweifelsfall das Gespräch mit dem Personalbeauftragen zu suchen, wenn es mit der Urlaubsplanung nicht wie gewünscht läuft.


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