Flugverspätung Entschädigung: Musterbrief & Tipps

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Sie haben Sie auf Ihren wohlverdienten Urlaub gefreut und sind pünktlich am Flughafen. Dort warten Sie und warten und warten. Doch sind Sie einer Flugverspätung und den Folgen ausgeliefert?

Entschädigung bei Flugverspätung: Zahlung möglich?

Startete Ihr Flieger aus einem europäischen Land, so haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Dies gilt aber nur, wenn die Verspätung mindestens drei Stunden betrug. Diese Regelung gilt auch, wenn die Airline, mit der Sie geflogen sind, einen europäischen Sitz hat und in einem Mitgliedsstaat der EU gelandet ist.

Soll eine Erstattung für die Flugverspätung und den damit verbundenen Aufwand regulieren, gelten folgende Maßgaben:

  • Bei einer Flugstrecke von bis zu 1500 Kilometern erhalten Sie 250 Euro als Entschädigungsleistung.
  • Dieser Betrag erhöht sich auf 400 Euro, wenn die Flugstrecke über 1500 Kilometer betrug (innerhalb der EU) oder wenn die Entfernung zwischen 1500 und 3500 Kilometer betrug, der Start- oder Zielflughafen aber außerhalb der EU lag.
  • 600 Euro werden gezahlt, wenn die Strecke mehr als 3500 Kilometer betrug und Start oder Ziel außerdem der Europäischen Union lagen. Liegt die Flugverspätung bei maximal vier Stunden, kann die Airline eine mögliche Entschädigung um die Hälfte kürzen.

Die aktuelle Rechtsprechung sieht vor, dass Passagiere den verspäteten Flug nicht antreten müssen und dennoch das Anrecht auf die Entschädigung haben. Im Urteil vom 26. April 2016 mit dem Aktenzeichen 12 C 328/15 des Amtsgerichts Hamburg wurde derart entschieden, nachdem ein Passagier den um einen Tag verschobenen Flug nicht angetreten hatte. Die Airline verweigerte ihm eine Entschädigungszahlung, auf die er laut Gericht aber das Recht hatte.

Verspätet sich der Flieger und hatten Sie einen Anschlussflug gebucht, können Sie das Pech haben und dieser ist weg. Was nun? Haben Sie dennoch Anspruch auf eine Entschädigung?

Verspätet sich der Flieger und hatten Sie einen Anschlussflug gebucht, können Sie das Pech haben und dieser ist weg. Was nun? Haben Sie dennoch Anspruch auf eine Entschädigung?(#01)

Entschädigung bei Flugverspätung: Der Anschlussflug ist weg

Verspätet sich der Flieger und hatten Sie einen Anschlussflug gebucht, können Sie das Pech haben und dieser ist weg. Was nun? Haben Sie dennoch Anspruch auf eine Entschädigung?

Ja, Sie können auf eine Entschädigungsleistung hoffen, doch Sie müssen beide Flüge zusammen gebucht haben. Beide Flüge werden nach Ansicht der Rechtsprechung als ein Flug gewertet, wenn sie gemeinsam gebucht wurden und der Erreichung des eigentlichen Reiseziels dienen. Die Airline muss eine Ausgleichszahlung leisten, auch wenn der Anschlussflug nicht mehr innerhalb von Europa lag.

Wichtig ist immer, dass Sie sich die Gründe für die Flugverspätung direkt am Flughafen bestätigen lassen. Und zwar mit dem Stempel der Airline! Heben Sie alle Belege auf, nur dann können Sie zusammen mit dem ausgefüllten Musterbrief darauf hoffen, dass die Airline schon bald eine Entschädigung leistet.

Außerdem sind folgende Punkte wichtig:

  • Fordern Sie die Ausgleichszahlung auch dann, wenn man sich am Flughafen weigert, Ihnen den Grund für die Flugverspätung zu nennen.
  • Heben Sie alle Belege auf, die mit der Reise in Zusammenhang stehen und durch die Verspätung begründet sind. Das können beispielsweise Rechnungen für Taxifahrten oder für das Hotel sein.
  • Nehmen Sie Kontakt zu anderen Reisenden auf und tauschen Sie Kontaktdaten mit ihnen.

Viele Reisende denken, dass ihre Ansprüche aufgrund der Zeit verjährt werden. Doch dem ist meist nicht so, denn Ansprüche auf Ausgleichszahlungen wegen verspäteter Flüge verjähren erst nach drei Jahren! Solange können Sie immer noch mit einer Entschädigung rechnen.

Wichtig: Viele Airlines drücken sich um eine Entschädigung und behaupten, es wäre ein Unwetter gewesen. Doch das Wetter muss mit dem Flug in Zusammenhang stehen und sich auf diesen beziehen. Es reicht nicht, dass „irgendwo“ ein Sturm tobt. (#02)

Wichtig: Viele Airlines drücken sich um eine Entschädigung und behaupten, es wäre ein Unwetter gewesen. Doch das Wetter muss mit dem Flug in Zusammenhang stehen und sich auf diesen beziehen. Es reicht nicht, dass „irgendwo“ ein Sturm tobt. (#02)

Flugverspätung bei außergewöhnlichen Umständen: Dann zahlt die Airline nicht

Nicht in jedem Fall ist die Airline dazu verpflichtet, eine Entschädigung für die Flugverspätung zu gewähren. Sie muss nicht zahlen, wenn beispielsweise extreme Wettererscheinungen zu dem verspäteten Flug geführt haben. Extremes Wetter gilt immer als außergewöhnlicher Umstand! Das gilt aber nicht, wenn beispielsweise kein Enteisungsmittel vorhanden war oder wenn die Fluggesellschaft nicht in ausreichendem Maße auf einen Wintereinbruch vorbereitet war. Solche Witterungen sind vorhersehbar und einer Verspätung kann bis zu einem gewissen Grad vorgebeugt werden.

Wichtig: Viele Airlines drücken sich um eine Entschädigung und behaupten, es wäre ein Unwetter gewesen. Doch das Wetter muss mit dem Flug in Zusammenhang stehen und sich auf diesen beziehen. Es reicht nicht, dass „irgendwo“ ein Sturm tobt.

Schwierig ist es meist, eine Ausgleichszahlung für die Flugverspätung zu erreichen, wenn das schlechte Wetter am Ausgangsflughafen des Fliegers tobte. Ist das Flugzeug woanders gestartet und kam wegen des Wetters zu spät zu Ihnen, sollten Sie sich juristische Hilfe holen, denn solche Fälle sind schwer zu belegen.

Zu den außergewöhnlichen Umständen zählen auch politische oder wirtschaftliche Unruhen im Start- oder Zielland. Für diese kann die Airline nichts und zahlt auch dementsprechend keine Ausgleichsleistungen.

Ein außergewöhnlicher Umstand ist seitens der Airline ein Vogelschlag. Kommt sie wegen eines solchen zu spät, ist das kein Verschulden der Airline und die Passagiere haben Pech gehabt. So urteilte zumindest der Bundesgerichtshof, dessen Urteil durch das Landgericht Darmstadt noch einmal bestätigt worden ist (BGH Az. X ZR 160/12 und LG Darmstadt Az. 7 S 176/14). Die zugrunde liegende Angelegenheit ging sogar bis zum Europäischen Gerichtshof und wurde noch einmal bestätigt. Allerdings ist die Airline dazu verpflichtet, alles zu tun, damit die Reparatur nach dem Vogelschlag so schnell wie möglich erfolgen kann. Im besten Fall wird damit eine Verspätung verhindert. Werden hingegen weitere Maßnahmen durchgeführt wie eine zweite Inspektion, die aber nicht nötig ist, und kommt es daraufhin zur Flugverspätung, können die Passagiere eine Entschädigung bekommen.

Für einen Streik kann die Airline nichts: Streiken Piloten oder Fluglotsen, müssen die Passagiere dies hinnehmen und haben keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Allerdings hängt diese Regelung vom Einzelfall ab. Wäre es der Airline theoretisch möglich, auf den Streik zu reagieren und den eigenen Betrieb wie geplant fortzuführen, darf sie sich nicht von der Ausgleichsleistung ausnehmen.

Im Gegensatz zum Vogelschlag gilt „Maus an Bord“ nicht als Grund, um eine Entschädigung nicht zu zahlen. Das gilt selbst dann, wenn mehrere Mäuse im Flieger sind, die zuerst gefangen werden müssen. Eine außergewöhnliche Situation liege nach Ansicht der Richter des Amtsgerichts Frankfurt nicht vor (Az. 30 C 2105/16).

Für einen Streik kann die Airline nichts: Streiken Piloten oder Fluglotsen, müssen die Passagiere dies hinnehmen und haben keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. (#03)

Für einen Streik kann die Airline nichts: Streiken Piloten oder Fluglotsen, müssen die Passagiere dies hinnehmen und haben keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. (#03)

Musterbrief für die Beantragung der Entschädigung bei Flugverspätung nutzen

Um Ihre Rechte bei einer Flugverspätung wahrnehmen zu können, muss die Airline natürlich wissen, dass Sie Ansprüche geltend machen wollen. Das geht am besten mit einem Musterbrief, der noch mit Ihren persönlichen Daten ergänzt wird. Der Musterbrief beinhaltet alle wichtigen Informationen und ist speziell auf die Beantragung von Entschädigungsleistungen angepasst. Die Vorlage für den Musterbrief zu nutzen, ist dabei die einfachste Möglichkeit, damit Sie zu Ihrem Recht kommen. Die gegebenen Textfelder müssen nur in das eigene Briefdokument kopiert werden oder Sie drucken den Musterbrief aus und tragen per Hand Ihre Daten ein. Tragen Sie die erfragten Daten in die dafür vorgesehenen Felder ein und schicken Sie den ausgefüllten Musterbrief per Post an die Airline.

Um den Musterbrief nutzen zu können und die Höhe des Anspruchs vor eine Zahlung bei Flugverspätung zu errechnen, brauchen Sie die Flugstrecke. Hier setzt die Airline die sogenannte Großkreis-Entfernung ein, nach der sich die Entfernung zwischen Abflugs- und Zielort ermitteln lässt. Es geht darum, die kürzeste Entfernung zu finden. Wenn Sie diese nicht gebucht hatten, ist das leider Pech. Wird ein Zwischenstopp eingelegt, dürfen Sie die beiden Teilstrecken nicht zusammennehmen! Dies schreibt die Europäische Kommission vor. Die Ausgleichszahlung wird hier nach der Entfernung zwischen Start- und Zielflughafen (Luftlinie) berechnet. Die nachweislich zurückgelegte Strecke ist hier nicht relevant. Die ermittelte Strecke tragen Sie in den Musterbrief ein.

Nun stellt sich die Frage, wie Sie angeben sollen, wie groß die Flugverspätung war. Die Airlines wissen das in der Regel ebenso gut wie Sie selbst, denn immerhin haben Sie auf den Flug gewartet und sicherlich sehr genau auf die Uhr geschaut. Um die Verspätung korrekt auszurechnen, sollten Sie beachten: Als Ankunft gilt der Moment, in dem sich wenigstens die erste Tür öffnet, durch die die Passagiere den Flieger verlassen.

Sie haben sich Mühe gegeben, den Musterbrief genutzt und keine Zahlung erhalten. Oder Sie sind unsicher, ob Sie überhaupt Ansprüche haben und ob es sich lohnt, den Musterbrief zu nutzen? (#04)

Sie haben sich Mühe gegeben, den Musterbrief genutzt und keine Zahlung erhalten. Oder Sie sind unsicher, ob Sie überhaupt Ansprüche haben und ob es sich lohnt, den Musterbrief zu nutzen? (#04)

Entschädigung bei Flugverspätung: Hilfe, mein Musterbrief hilft nicht!

Sie haben sich Mühe gegeben, den Musterbrief genutzt und keine Zahlung erhalten. Oder Sie sind unsicher, ob Sie überhaupt Ansprüche haben und ob es sich lohnt, den Musterbrief zu nutzen? Dann gibt es verschiedene Stellen, die Ihnen bei der Beantragung einer Entschädigung helfen bzw. diese prüfen können.
Eine Anlaufstelle ist die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr. Diese ist Ihr Ansprechpartner, wenn die Airline Ihre Forderung abgelehnt hat, wobei sich an der Schlichtung hier rund 40 Fluggesellschaften beteiligen.

Die Schlichtungsstelle erzielt dabei gute Erfolge und erreicht in rund 90 Prozent der Fälle eine gute Lösung für alle Beteiligten. Das heißt aber nicht, dass Sie zwingend einen Kompromiss eingehen müssen, wie das von Vergleichen vor Gericht bekannt ist. Wenn die Schlichtungsstelle befindet, dass Sie den vollen Anspruch auf eine Entschädigung haben, dann wird sie die Höhe der Ausgleichszahlung auch gegenüber der Airline vertreten.

Wichtig ist jedoch, dass Sie vorher selbst mit der Airline gesprochen und versucht haben, das Problem zu lösen. Erst dann, wenn dieser Versuch gescheitert ist, können Sie sich an die Schlichtungsstelle wenden. Diese weist übrigens sehr viel Erfahrung auf: Rund 12.000 Fälle wurden allein in 2017 hier bearbeitet, wobei Juristen daran beteiligt sind. Für Sie ist die Beauftragung der Schlichtungsstelle kostenfrei.

Viele Menschen wollen es nicht selbst versuchen und einen Musterbrief voranstellen, ehe sie ihr Geld bekommen. Ein Sofortentschädiger ist die Lösung, wenn Sie die Entschädigung direkt haben wollen. (#05)Viele Menschen wollen es nicht selbst versuchen und einen Musterbrief voranstellen, ehe sie ihr Geld bekommen. Ein Sofortentschädiger ist die Lösung, wenn Sie die Entschädigung direkt haben wollen. (#05)

Viele Menschen wollen es nicht selbst versuchen und einen Musterbrief voranstellen, ehe sie ihr Geld bekommen. Ein Sofortentschädiger ist die Lösung, wenn Sie die Entschädigung direkt haben wollen. (#05)

Problemlöser Sofortentschädiger

Viele Menschen wollen es nicht selbst versuchen und einen Musterbrief voranstellen, ehe sie ihr Geld bekommen. Ein Sofortentschädiger ist die Lösung, wenn Sie die Entschädigung direkt haben wollen. Der entsprechende Dienstleister geht in Vorkasse, zahlt Ihnen jedoch nicht die volle Entschädigungssumme aus. Es behält zwischen 30 und 40 Prozent der Summe für eigene Aufwendungen ein.

Die Sofortentschädiger prüfen zuerst die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall. Sie bekommen danach ein Angebot erstellt. Nehmen Sie dieses an, verkaufen Sie Ihre Entschädigungsforderung an den Dienstleister und Sie bekommen innerhalb 24 bis 48 Stunden Ihr Geld. Derartige Dienstleister sind Fairplane, flug-verspaetet.de, flug-erstattung.de und EU Claim. Diese sind die derzeit größten und bedeutendsten Anbieter auf dem Markt. Sie arbeiten nach dem Inkasso-Modell und übernehmen den Fall nur, wenn sie ihn geprüft haben.

Für die Unternehmen bedeutet das eine fast 100-prozentige Erfolgsaussicht, auch für Sie besteht kaum ein Risiko. Sie müssen lediglich mit der verringerten Entschädigung leben, haben dafür das Geld aber direkt. Bei einer selbst durchgeführten Forderung, die eventuell sogar noch in einer Klage endet, kann es Monate dauern, bis Sie Ihr Geld bekommen.

Verpflegung beanspruchen

Nicht immer ist es mit Geld als Entschädigung getan, die Airline muss auch für eine Verpflegung sorgen. Das gilt bei Flugstrecken bis 1500 Kilometer, wenn der Flug mindestens zwei Stunden später geht. Bei 1500 bis 3500 Kilometern mit Start- oder Zielflughafen außerhalb der EU müssen Sie drei Stunden auf Verpflegung warten. Bei mehr als 3500 Kilometer Flugstrecke verpflegt Sie die Airline ab vier Stunden Wartezeit. Mahlzeiten sind ebenso inbegriffen wie Erfrischungen und dürfen nicht gegen Entgelt angeboten werden.


Bildnachweis:©Shutterstock-Titelbild: _Ekaterina Pokrovsky-#01: _ Alina Rosanova  -#02: Romrodphoto -#03: Alina Rosanova  -#04: _Olena Yakobchuk -#05: Dean Drobot

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