Bundesurlaubsgesetz: Diese Regelungen müssen Arbeitnehmer kennen!

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Das Bundesurlaubsgesetz hilft: Das Traumhotel ist gefunden, nun muss der Jahresurlaub genehmigt werden. Im Einzelhandel passiert es jedoch immer wieder, dass Anträge abgelehnt werden, weil zu viel zu tun ist. Ob das gerechtfertigt ist, regelt das Bundesurlaubsgesetz.

Zusammenfassung: Die wichtigsten Punkte im Bundesurlaubsgesetz

Das Bundesurlaubsgesetz regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie die korrekte Berechnung des Jahresurlaubs.

  • Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf mindestens 20 Arbeitstage beziehungsweise 24 Werktage Urlaub. Das sind 4 Wochen im Jahr.
  • Arbeitet man weniger als 5 oder 6 Tage in der Woche, wird dieser Ansprung proportional umgerechnet.
  • Bei einer Erkrankung im Urlaub bleibt der Anspruch bestehen. Dafür ist eine Krankschreibung notwendig.
  • Zusätzlich muss der Arbeitgeber 12 zusammenhängende Werktage Urlaub pro Jahr genehmigen.
  • Die Ablehnung eines Urlaubsantrags darf nur aus dringenden betrieblichen Gründen erfolgen.
  • Kann ein Arbeitnehmer seinen vollen Urlaub nicht in Anspruch nehmen, ist eine Übertragung in das nächste Jahr möglich.
  • Bei einer Kündigung bleibt der Anspruch auf Jahresurlaub erhalten, egal ob diese vom Arbeitnehmer oder Arbeitgeber ausging.

Bundesurlaubsgesetz: Arbeitnehmerschutz seit über 60 Jahren

Das Bundesurlaubsgesetz oder Mindesturlaubsgesetz ist ein rechtlich geltendes Gesetz, das seit dem 1. Januar 1963 in Kraft ist. Gerade für Mitarbeiter im Einzelhandel spielt das Bundesurlaubsgesetz eine wichtige Rolle.

Um Körper und Geist zu erholen, hat jeder Arbeitnehmer jährlich einen festgelegten Mindesturlaubsanspruch. Der Arbeitgeber steht in der Pflicht, diesen zu gewähren. Das Bundesurlaubsgesetz gilt für folgende Arbeitnehmergruppen:

  • Arbeiter
  • Angestellte
  • Azubis
  • Arbeitnehmerähnliche Mitarbeiter
  • Praktikanten

Gut zu wissen: Wer für ein Unternehmen arbeitet und in einer wirtschaftlichen Abhängigkeit zu dem Unternehmen steht, dabei aber keine Weisungen entgegennehmen muss, der gilt als eine arbeitnehmerähnliche Person.

Beamte und Soldaten sowie Selbstständige unterliegen nicht dem Bundesurlaubsgesetz. (#01)

Beamte und Soldaten sowie Selbstständige unterliegen nicht dem Bundesurlaubsgesetz. (#01)

Ein Monat im Jahr gilt der Erholung

§ 3 Bundesurlaubsgesetz regelt den Mindesturlaubsanspruch pro Jahr. Festgesetzt ist dieser bei 24 Werktagen beziehungsweise 20 Arbeitstagen. Dieser Mindestanspruch muss immer gewährt werden.

Mehr Urlaub geht jedoch immer: Im Arbeitsvertrag dürfen auch höhere Urlaubsvereinbarungen getroffen werden. Die Höhe basiert auf dem Tarifvertrag oder auf Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber.

Interessant: Das Prinzip der Unabdingbarkeit sagt aus, dass der Mindesturlaubsanspruch gesetzlich festgelegt ist, der Arbeitgeber jedoch die Erlaubnis hat, den Anspruch auch nach oben zu setzen. Eine Veränderung nach unten ist gesetzlich jedoch untersagt.

So funktioniert die Berechnung des Urlaubes laut Bundesurlaubsgesetz

Im § 3 BUrlG ist angegeben, dass jeder Arbeitnehmer jährlich einen Anspruch auf 24 Werktage Urlaub beziehungsweise 4 Wochen im Jahr hat. Werktage sind alle Tage außer Sonn- und Feiertage. Arbeitstage dagegen beschreiben die Tage, an denen der Arbeitnehmer tatsächlich arbeiten geht.

Der Mindesturlaub von 24 Werktagen gilt für Arbeitnehmer die eine 6-Tage-Woche haben, also an allen Werktagen einschließlich Samstag arbeiten gehen.

Anders sieht es aus, wenn der Arbeitnehmer nur an 5 oder weniger Werktagen die Woche arbeiten geht. In dem Fall muss eine Umrechnung stattfinden, die den Mindestanspruch in Form von Arbeitstagen darstellt.

Ein Beispiel: Herr Meier geht von Montag bis Freitag arbeitet 5 Tage die Woche in Vollzeit. Berechnet wird sein Urlaubsanspruch wie folgt:

24 Tage Urlaub / 6 Werktage = 4 Wochen Urlaub im Jahr
4 Wochen Urlaub * 5 Arbeitstage = 20 Tage Urlaub im Jahr

Herr Meier hat einen Anspruch auf 20 Arbeitstage Urlaub im Jahr. Damit ist sein gesetzlicher Mindestanspruch von 4 Wochen Urlaub im Jahr erfüllt.

Wichtig für den Einzelhandel
Hier gibt es laut Ladenschlussgesetz ( § 17 Abs. 4) eine sogenannte Samstagsregelung. Diese besagt, dass Mitarbeiter in Verkaufsstellen verlangen können, mindestens einen Samstag im Monat freigestellt zu werden.

Für den Einzelhandel gibt es Extraregelungen aufgrund des Ladenschlussgesetzes. (#02)

Für den Einzelhandel gibt es Extraregelungen aufgrund des Ladenschlussgesetzes. (#02)

Teilzeitregelung im Bundesurlaubsgesetz: Wie hoch ist der Anspruch auf Urlaub?

Eine Berechnung der Urlaubstage muss auch dann erfolgen, wenn ein Arbeitnehmer in Teilzeit im Einzelhandel aktiv ist. Die im Bundesurlaubsgesetz festgehaltenen 24 Werktage beziehen sich auf eine Beschäftigung in Vollzeit. Arbeitet ein Mitarbeiter in einem Unternehmen in Teilzeit, geht jedoch an allen Werktagen in der Woche arbeiten, bleibt der Anspruch bestehen.

Anders sieht es aus, wenn ein Mitarbeiter nur wenige Tage arbeitet. Besteht in einem Unternehmen ein Urlaubsanspruch auf 30 Werktage bei einer Arbeitswoche mit sechs Werktagen, der Mitarbeiter arbeitet jedoch nur drei Tage, erfolgt die Berechnung nach der folgenden Formel:

30 * 3 = 90
90 / 6 = 15

Der Mitarbeiter hat einen Urlaubsanspruch in Höhe von 15 Werktagen.

Voller Urlaubsanspruch erst nach sechs Monaten

Beginnt das Arbeitsverhältnis bei einem neuen Unternehmen, haben Arbeitnehmer zwar die Urlaubsvereinbarung im Vertrag unterschrieben. Sie müssen dennoch eine Wartezeit in Anspruch nehmen, bis sie ihren Jahres-Urlaubsanspruch vollständig nutzen können. Das Bundesurlaubsgesetz legt diesen Zeitraum auf sechs Monate fest. Sobald ein Angestellter sechs Monate oder länger in einem Unternehmen ist, kann er seinen gesamten Jahresurlaub auch nutzen.

Urlaub in der Probezeit

Grundsätzlich steht es dem Arbeitnehmer frei, einen Antrag auf Urlaub in der Probezeit zu stellen. Dieser muss durch den Arbeitgeber allerdings nicht immer gewährt werden.

Krank im Urlaub? Nein danke!

Geht ein Mitarbeiter in den Urlaub und erkrankt in dieser Zeit, tut er gut daran, dies dem Arbeitgeber zu melden. Mit einer entsprechenden Krankschreibung behält der Arbeitnehmer nämlich seinen Anspruch auf die Urlaubstage.

Der Urlaub dient schließlich der Erholung und nicht der Genesung. (#03)

Der Urlaub dient schließlich der Erholung und nicht der Genesung. (#03)

Muss mein Arbeitgeber mir Urlaub geben, wann ich will?

Die Ferienzeit steht vor der Tür und ein verlockendes Angebot für einen 14-Tage- Strandurlaub verführt Frau Lehmann dazu direkt zuzuschlagen. Sie weiß, dass sie eigentlich für die sommerliche Inventur eingeteilt ist, allerdings hat sie auch noch 18 Urlaubstage in diesem Jahr und hat gelesen, dass ihr Arbeitgeber ihr diese geben muss, teilweise auch am Stück. Nach der Buchung reicht Frau Lehmann Urlaub ein. Ihr Arbeitgeber lehnt ihn jedoch ab. Begründung: Die Inventur ist wichtig, war lange bekannt und Frau Lehmann ist fest eingeplant. Frau Lehmann ist empört und überlegt, was sie tun kann.

Die Rechtslage laut Bundesurlaubsgesetz

Grundsätzlich hat Frau Lehmann natürlich Anspruch auf Erholungsurlaub. Dennoch: Arbeitgeber können den Urlaubsantrag aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Diese Gründe müssen jedoch nachvollziehbar sein. Würde das Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, wenn der Arbeitnehmer Urlaub zu der gewünschten Zeit nimmt, wäre dies so ein Fall. Auch eine nicht ausreichende Personaldecke zu den genannten Zeiten kann ein Grund sein. Bei Frau Lehmann liegen für die Ablehnung wichtige betriebliche Gründe vor.

Gut beraten ist deshalb, wer die Urlaubswünsche rechtzeitig äußert. Darauf haben Mitarbeiter auch, nach § 7 Bundesurlaubsgesetz, einen Anspruch. Sie dürfen ihre Vorstellungen zur Urlaubsplanung darlegen und der Arbeitgeber muss diese zur Kenntnis nehmen und auch berücksichtigen.

Soziale Aspekte der Urlaubsverteilung

Ein Arbeitgeber muss immer die Wünsche aller Mitarbeiter berücksichtigen. Gerade in Hinblick auf die Ferienzeit kommt es hier häufig zu Überschneidungen. Möchten mehrere Arbeitnehmer zeitgleich in den Urlaub gehen, müssen daher soziale Aspekte entscheiden. In der Interessenabwägung erhalten einzelne Kriterien eine unterschiedliche Gewichtung:

  • Alter der Mitarbeiter
  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Mögliche Krankheiten der Mitarbeiter
  • Schulpflichtige Kinder
  • Berufstätigkeit von Ehemann, Ehefrau oder Partner

Ein Beispiel: Herr Kraus arbeitet Vollzeit und ist Vater eines schulpflichtigen Kindes. Seine Frau arbeitet ebenfalls in Vollzeit in einem anderen Unternehmen. Für die Sommerferien beantragt Herr Kraus drei Wochen Urlaub. Seine Frau kann keinen Urlaub nehmen, da bei ihr der Jahresabschluss ansteht. Herr Kraus hat damit eine höhere Dringlichkeitsstufe gegenüber Kollegen ohne Kindern oder bei denen ein anderer Elternteil die Ferienbetreuung übernehmen kann.

Eltern von schulpflichtigen Kindern werden bei der Urlaubsvergaben eher bevorzugt. (#04)

Eltern von schulpflichtigen Kindern werden bei der Urlaubsvergaben eher bevorzugt. (#04)

Die familiären Umstände spielen ebenfalls eine Rolle

Die Berufstätigkeit der Partner ist bei der eigenen Urlaubsplanung wichtig. So sind einige Arbeitnehmer darauf angewiesen, dass beim Urlaub Absprachen mit dem Partner getroffen werden, um die Betreuung der Kinder gewährleisten zu können. Auch dies fließt in die Entscheidung des Arbeitgebers ein.

Gegenseitiges Verständnis und lebendige Kommunikation helfen

In manchen Betrieben geht die Urlaubsplanung den kurzen, direkten Weg. Die Mitarbeiter gehen untereinander in den Austausch und prüfen, wie sich alle Urlaubswünsche realisieren lassen. Eine Zustimmung des Arbeitgebers muss jedoch am Ende erfolgen.

Wie bekommt man den Urlaubsanspruch trotz Ablehnung durchgesetzt?

Natürlich können Mitarbeiter ihren abgelehnten Urlaub einklagen und würde vielleicht sogar gewinnen. Ob sich dann jedoch noch von einem guten Arbeitsverhältnis sprechen lässt, ist die Frage. Besser ist es, den Arbeitgeber offen ins Gespräch zu bitten und seine eigenen Bedürfnisse ehrlich zu formulieren. Oftmals findet sich doch noch eine für alle tragbare Lösung.

Achtung: Wer sich entscheidet, auch ohne Genehmigung in den Urlaub zu gehen, hat eine Selbstbeurlaubung durchgeführt. In diesem Fall darf der Arbeitgeber das Urlaubsentgelt einbehalten und den Arbeitnehmer auch fristlos entlassen. Daher sollte dies nie durchgeführt werden.

Urlaub an den Brückentagen: Was sagt das Bundesurlaubsgesetz?

Es gibt im Bundesurlaubsgesetz keinen Vermerk dazu, dass Arbeitnehmer an den Brückentagen keinen Urlaub in Anspruch nehmen dürfen. Auch hier haben sie die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen. Die Brückentage gehören jedoch zu den beliebtesten Zeiten für einen Urlaub. Gleichzeitig brummt das Geschäft im Einzelhandel an diesen Tagen, da die Kunden freihaben und einkaufen gehen.

Der Arbeitgeber erhält daher in der Regel zahlreiche Urlaubsanträge und muss abwägen, welcher genehmigt wird. Hier gelten die bereits genannten Regeln. Aus wichtigen betrieblichen Gründen darf der Antrag abgelehnt werden.

Bei Anträgen mehrerer Mitarbeiter greift die Sozialauswahl. (#05)

Bei Anträgen mehrerer Mitarbeiter greift die Sozialauswahl. (#05)

Der Urlaubsanspruch bei einer Kündigung

Der Mindestanspruch auf Erholungsurlaub kann einem Arbeitnehmer auch dann nicht genommen werden, wenn dieser die Kündigung erhält oder selbst eine Kündigung durchführt. Hier gilt die 12tel-Regelung.

Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat einen Jahresanspruch an 24 Urlaubstagen. Daraus ergibt sich ein monatlicher Urlaubsanspruch von 2 Tagen.

Verlässt ein Mitarbeiter das Unternehmen Ende März, stehen ihm somit 6 Urlaubstage zu. Diese kann er entweder in Anspruch nehmen oder sich auszahlen lassen.

Mit den 6 Urlaubstagen ist sein Mindestanspruch auf Jahresurlaub aber noch nicht ausgefüllt. Fängt der Mitarbeiter direkt bei einem neuen Unternehmen an, muss der restliche Anspruch durch den neuen Arbeitgeber gewährt werden. Hilfreich ist es, sich bei einem Wechsel im laufenden Jahr durch den ehemaligen Arbeitgeber einen Urlaubsnachweis ausstellen zu lassen. Dieser wird dann einfach bei dem neuen Unternehmen eingereicht. Die Berechnung kann so einfacher erfolgen.

Entscheidet sich ein Mitarbeiter nach einer Kündigung dafür, sich den Urlaub auszahlen zu lassen, erfolgt die Berechnung der Höhe anhand des Gehalts der vergangenen 13 Wochen.

Urlaub vererben: Ist das eigentlich möglich?

Wenn von der Vererbung von Urlaub gesprochen wird, handelt es sich um eine relativ neue Regelung, die erst seit 2014 in Kraft ist. Hiernach haben Erben einen Anspruch darauf, sich nicht genommenen Jahresurlaub ihres Erblassers von dessen Unternehmen auszahlen zu lassen. Den Antrag dafür stellen die Erben selbst.

Dieser Anspruch basiert auf einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes. Das deutsche Erbrecht und das Bundesurlaubsgesetz werden per Unionsrecht übergangen. (#06)

Dieser Anspruch basiert auf einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes. Das deutsche Erbrecht und das Bundesurlaubsgesetz werden per Unionsrecht übergangen. (#06)

Kann ich meinen Urlaub mit ins nächste Jahr nehmen?

Manchmal kommt es vor, das der Jahresurlaub nicht vollständig in Anspruch genommen werden kann. Im Einzelhandel ist beispielsweise die Weihnachtszeit Hochsaison. Hier den Arbeitnehmern Urlaub zu gewähren, kann eine Gefahr für die Umsätze darstellen. Aber auch private Gründe auf Arbeitnehmerseite können die Ursache sein, meinen Urlaub mit ins nächste Jahr zu nehmen. Das Bundesurlaubsgesetz sieht es zwar grundsätzlich nicht vor, dass der Urlaub in das nächste Jahr übertragen wird. Ausnahmen sind aber möglich.

Damit sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber nicht Gefahr laufen, den Urlaub zu lange nach hinten zu schieben, muss der übertragene Urlaub allerdings innerhalb des ersten Quartals genommen werden. Schafft ein Arbeitnehmer dies nicht, hat er keinen Anspruch mehr auf den Urlaub, wenn der Arbeitgeber ihn aufgefordert hatte, Urlaub zu nehmen.

Ein Beispiel: Herr Kuhn hat sich Ende des Jahres den rechten Arm gebrochen und kann deshalb für 8 Wochen nicht im örtlichen Supermarkt als Metzgermeister arbeiten. Sein geplanter Jahresurlaub Mitte November entfällt daher. Herr Kuhn kehrt erst im Januar des nächsten Jahres wieder an seinen Arbeitsplatz zurück. Die 10 Tage Urlaub kann Herr Kuhn nun im Laufe des ersten Quartals nachholen. Der Marktleiter gewährt Herrn Kuhn bis zum 31. März jedoch nur eine Woche Urlaub. Die restliche Woche verfällt trotzdem nicht, da Herr Kuhn von seinem Vorgesetzten nicht aufgefordert wurde, den vollen Urlaub zu nehmen. Herr Kuhn kann 5 Urlaubstage nun trotzdem noch nehmen.

Arbeiten im Urlaub: Lieber nicht!

Die freien Tage sind verlockend, um vielleicht hier und da noch zusätzlich Geld zu verdienen? Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass es den Arbeitgeber nicht zu interessieren hat, was sie in ihrem Urlaub machen. Grundsätzlich ist das zwar richtig. Wenn jedoch der Fakt der Erholung nicht gegeben ist, hat der Urlaub für den Arbeitgeber keinen Sinn. Daher ist es nicht erlaubt, in der Urlaubszeit Arbeiten nachzugehen, mit denen Geld verdient wird.

Erfährt der Arbeitgeber davon, dass ein Arbeitnehmer in seinem Erholungsurlaub dennoch arbeitet, kann er eine Rückforderung des Urlaubsentgeltes anstrengen. Zudem kann er den Arbeitnehmer fristlos kündigen.

Ausnahmen stellen gemeinnützige oder ehrenamtliche Arbeiten dar. Auch Gefälligkeitsarbeiten dürfen durchgeführt werden. (#07)

Arbeiten im Urlaub: Ausnahmen stellen gemeinnützige oder ehrenamtliche Arbeiten dar. Auch Gefälligkeitsarbeiten dürfen durchgeführt werden. (#07)

Erhöhter Urlaubsanspruch: Das sind die Sonderregelungen im Bundesurlaubsgesetz

Kein Gesetz ohne Sonderregelungen? Das ist auch beim Bundesurlaubsgesetz der Fall. Hier gibt es den § 19, der sich auf die Sonderregelungen bezieht. Diese gibt es sowohl für schwerbehinderte Arbeitnehmer als auch für Jugendliche.

Jugendliche unterliegen den Vorgaben aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Das heißt, sie habe einen erhöhten Urlaubsanspruch, der sich an ihrem Alter orientiert. Die gesetzliche Aufteilung ist.

• 15 Jahre und jünger: 30 Urlaubstage
• 16 Jahre: 27 Urlaubstage
• 17 Jahre und älter: 25 Urlaubstage

Achtung: Wie zuvor handelt es sich bei den Zeiten um Urlaubswochen basierend auf einer 6-Tage-Woche. Eine Anpassung der Urlaubstage an die tatsächlichen Arbeitstage ist notwendig.

Hat ein Arbeitnehmer eine anerkannte Schwerbehinderung, greift beim ihm die Vorgabe aus dem § 208 Sozialgesetzbuch IX. Hier ist vermerkt, dass sich der Urlaubsanspruch in dem Fall um fünf Tage pro Jahr erhöht. Den Anspruch hat ein Arbeitnehmer auch dann, wenn die Behinderung erst im Laufe des Jahres auftritt oder anerkannt wird. Er muss dann jedoch einen Antrag stellen, dass der Anspruch rückwirkend anerkannt wird.

Urlaub nehmen in der Elternzeit: Das Bundesurlaubsgesetz klärt auf

Wer sein Kind in der Elternzeit betreut, der kann in diesem Zeitraum keinen Urlaub in Anspruch nehmen. Geregelt ist hier jedoch, wie mit noch bestehendem Urlaubsanspruch zu verfahren ist. Geht ein Mitarbeiter in Elternzeit, kann er sich eine Aufstellung darüber geben lassen, wie viel Resturlaub er noch hat. Diesen darf er in Anspruch nehmen, wenn er aus der Elternzeit zurückkehrt.

Wichtig: Inzwischen ist es möglich, in der Elternzeit Teilzeit arbeiten zu gehen. Wenn sich ein Arbeitnehmer für dieses Modell entscheidet, erhält er einen Urlaubsanspruch. (#08)

Wichtig: Inzwischen ist es möglich, in der Elternzeit Teilzeit arbeiten zu gehen. Wenn sich ein Arbeitnehmer für dieses Modell entscheidet, erhält er einen Urlaubsanspruch. (#08)

Kann für die Bildung Urlaub genommen werden?

Aus- und Weiterbildung ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen von Interesse. Damit ein Arbeitnehmer für die Weiterbildung jedoch nicht seinen Jahresurlaub investieren muss, kann er einen Bildungsurlaub in Anspruch nehmen. Teilweise gibt es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Vereinbarungen in Bezug auf den Bildungsurlaub. Grundsätzlich besteht jedoch ein jährlicher Anspruch von fünf Tagen.

Bildungsurlaub sammeln: Das geht

Die Mitnahme von fünf Tagen in das nächste Jahr ist möglich. Länger als zwei Jahre darf der Bildungsurlaub allerdings nicht übertragen werden.

Bekommt man im Urlaub seinen vollen Lohn weiter gezahlt?

Der Erholungsurlaub für den Arbeitnehmer wird durch den Arbeitgeber abgegolten. Auch dies ist im Bundesurlaubsgesetz festgehalten. Als Grundlage für die Berechnung wird das Gehalt des Arbeitnehmers herangezogen, das er in den 13 Wochen vor seinem Urlaub verdient hat. Meistens wird einfach das aktuelle Gehalt weiter gezahlt.

Gut zu wissen: Bei einer detaillierten Berechnung anhand der vorangegangenen Wochen fließen Zahlungen für Überstunden oder Sonderzahlungen nicht mit ein.

Einige Unternehmen zahlen ein Urlaubsgeld. Nicht zu verwechseln ist dies mit dem Urlaubsentgelt.

Beim Urlaubsgeld handelt es sich um eine freiwillige Zahlung, die durch den Arbeitgeber angeboten wird. Ein gesetzlicher Anspruch besteht allerdings nicht. (#09)

Beim Urlaubsgeld handelt es sich um eine freiwillige Zahlung, die durch den Arbeitgeber angeboten wird. Ein gesetzlicher Anspruch besteht allerdings nicht. (#09)

Fazit: Erholungsurlaub mit gesetzlicher Basis dank Bundesurlaubsgesetz

Die Regelungen im Bundesurlaubsgesetz in Bezug auf den Erholungsurlaub für Arbeitnehmer sind rechtlich bindend. Unternehmen, die ihren Mitarbeitern nicht den Mindesturlaub ermöglichen, machen sich strafbar.

Im Bundesurlaubsgesetz können Arbeitnehmer nachlesen, welche Rechte sie in Bezug auf Brückentage, Wunschtermine für den Urlaub und Entgeltzahlungen haben.

Bei der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages lohnt es sich unter Umständen, über die Anzahl der Urlaubstage zu verhandeln, denn Unternehmen dürfen den Urlaubsanspruch für ihre Mitarbeiter nach oben setzen.


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