Widersprüchliche Haltung der EU zu gentechnisch veränderten Pflanzen

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Die EU zeigt in Bezug auf gentechnisch veränderte Pflanzen eine ambivalente Haltung. Während diese in vielen Mitgliedstaaten wenig Zustimmung finden, sind bereits 97 verschiedene gv-Pflanzen in der EU zugelassen. Diese werden als Lebens- und Futtermittel importiert und vermarktet. Allerdings gibt es seit 1998 keine neuen Zulassungen für den Anbau von gv-Pflanzen in der EU, da die Anträge in der politischen Warteschleife festhängen.

EU-Gesetze erlauben keine pauschalen Verbote von gv-Pflanzen ohne wissenschaftliche Grundlage

Die EU-Gesetze zur Gentechnik setzen klare Vorgaben für Zulassungsentscheidungen von gv-Pflanzen, die auf umfangreichen wissenschaftlichen Untersuchungen basieren. Obwohl eine politische Entscheidung zur endgültigen Zulassung gefordert wird, führt die Blockadehaltung der Lager in den Ausschüssen zu einem Dilemma. Dieser Konflikt verhindert eine einheitliche Mehrheit, sodass neue gv-Pflanzen nicht zugelassen werden können.

Die Haltung der nationalen Regierungen in der Debatte um gentechnisch veränderte Pflanzen in der EU richtet sich oft nach der öffentlichen Meinung in ihren Ländern. Sie können entweder gegen weitere Zulassungen von gv-Pflanzen stimmen oder sich der Stimme enthalten. Die EU-Kommission muss jedoch die geltenden Rechtsvorschriften befolgen und die gv-Pflanzen zulassen, die von der Europäischen Lebensmittelbehörde als sicher bewertet wurden. Die nationalen Regierungen tragen keine Verantwortung für die Folgen ihrer Entscheidungen, da sie davon ausgehen können, dass die gv-Pflanzen dennoch zugelassen werden und der Import von Agrarrohstoffen weiterhin möglich ist.

Die EU-Kommission beabsichtigt, das Ausschuss-Verfahren zu reformieren, um sicherzustellen, dass nationale Regierungen nicht mehr in der Lage sind, Verantwortung zu vermeiden. Zukünftig soll eine einfache Mehrheit der Mitgliedstaaten ausreichen, um Entscheidungen zur Zulassung zu treffen. Enthaltungen und nicht abgegebene Stimmen werden nicht berücksichtigt, und das Abstimmungsverhalten der Mitgliedstaaten wird öffentlich gemacht.

Obwohl seit 2015 den Mitgliedstaaten das Recht zusteht, den Anbau von gv-Pflanzen zu verbieten, gibt es eine Diskrepanz zwischen den nationalen Anbauverboten und den formaljuristischen Erlaubnissen auf EU-Ebene. Diese Situation stellt die Öffentlichkeit vor Verständnisschwierigkeiten und führt zu einem Kompromiss zwischen Befürwortern und Gegnern der Gentechnik, ohne den wissenschaftlichen Grundsatz der Zulassungsentscheidungen aufzugeben.

Trotz der langjährigen Bemühungen um die Zulassung neuer gv-Pflanzen in der EU ist bisher kein Fortschritt zu verzeichnen. Dies hat dazu geführt, dass Unternehmen das Interesse an Europa als Markt für gv-Saatgut verloren haben. Insbesondere Landwirte in Spanien und Portugal sind von dieser Entwicklung betroffen, da sie weiterhin gv-Mais anbauen möchten, jedoch auf den bereits 1998 zugelassenen MON810-Mais beschränkt sind. Dadurch haben sie keinen Zugang zu neuen und verbesserten gv-Pflanzen.

Die Debatte um gentechnisch veränderte Pflanzen in der EU spiegelt den Konflikt zwischen politischer Rhetorik und der tatsächlichen Umsetzung wider. Obwohl die EU klare Vorschriften für die Nutzung von GVO hat und Sicherheitsüberprüfungen durchführt, werden pauschale Verbote ohne wissenschaftliche Grundlage nicht unterstützt. Die geplante Reform des Ausschuss-Verfahrens soll die Verantwortung der nationalen Regierungen stärken, aber der Konflikt zwischen Anbauverboten und Zulassungsentscheidungen bleibt bestehen und führt zu Stillstand.

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