Nächster Schritt nach dem Ende der Corona-Arbeitsschutzverordnung am 2.2.2023

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Laut diversen Presseberichten wird Bundesarbeitsminister Hubertus Heil voraussichtlich am 2. Februar 2023 die Corona-Arbeitsschutzverordnung vorzeitig aufheben. Ursprünglich war vorgesehen, dass diese Verordnung bis zum 7. April 2023 ihre Gültigkeit behält. Doch nun hat Bundesarbeitsminister Heil angekündigt, sie bereits am 2. Februar 2023 im Rahmen einer Minister-Verordnung vorzeitig aufzuheben.

Wegfall der bundesweiten Vorgaben zum betrieblichen Schutz vor Corona

Laut Heil, der sich gegenüber der Agentur Reuters äußerte, waren die besonderen Hygiene-Vorkehrungen während der Hochphasen der Pandemie äußerst wirksam. Durch die umfangreichen Schutzmaßnahmen konnten Infektionen am Arbeitsplatz verhindert und Ausfälle in der Arbeit und Produktion vermieden werden. Da sich jedoch die Immunität in der Bevölkerung zunehmend verbreitet, ist die Zahl der Neuerkrankungen deutlich gesunken. Deshalb sind landesweit einheitliche Richtlinien zum betrieblichen Infektionsschutz nicht mehr erforderlich.

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