Betriebsaufgabe: Wie lange darf ein Räumungsverkauf wegen Geschäftsaufgabe dauern?

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Wie lange darf ein Räumungsverkauf wegen Betriebsaufgabe dauern? Seit in 2004 diesbezügliche Regelungen gelockert wurden, herrscht eine allgemeine Unsicherheit. So sieht die Rechtslage aus.

Betriebsaufgabe: Wie lange darf ein Räumungsverkauf wegen Geschäftsaufgabe dauern?

Die Betriebsaufgabe ist von einer Betriebsveräußerung im rechtlichen sowie im tatsächlichen Sinne abzugrenzen und beide Sachverhalte werden unterschiedlich behandelt. Dennoch stellt sich die Frage: Wie lange darf ein Räumungsverkauf wegen Geschäftsaufgabe dauern? Sind Sonderveranstaltungen möglich und was sagt das Wettbewerbsrecht?

Manche Unternehmen schlittern völlig ungewollt in eine Geschäftsaufgabe, weil vielleicht der Eigentümer verstorben ist und es keine Erben gibt, die die Firma weiterführen könnten. Andere möchten nicht in eine Insolvenz geraten und suchen nach Wegen, über die Geschäftsaufgabe dem Problem aus dem Weg zu gehen.

Dabei stellt sich nicht nur die Frage: „Wie lange darf der Räumungsverkauf wegen Betriebsaufgabe dauern?“, sondern es geht auch darum, was eine Betriebsaufgabe im rechtlichen Sinne eigentlich ist:

Eine Geschäftsaufgabe liegt vor, wenn das betreffende Unternehmen aufhört, selbstständig in der Wirtschaft als Teil des gesamten Organismus zu existieren. Werden die wesentlichen Betriebsgrundlagen in das Privatvermögen überführt oder veräußert, wobei auch eine teilweise Überführung oder Veräußerung möglich ist, wird von einer Geschäftsaufgabe gesprochen. Wichtige Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen einheitlichen und zeitlich zusammenhängenden Vorgang handelt, ein Unternehmen kann nicht nach und nach aufgegeben werden.

Wenn ein Unternehmen eine Betriebsaufgabe angeht und dafür Sonderveranstaltungen durchführt, müssen diese allerdings ebenfalls in einem zeitlichen Zusammenhang stehen. Es dürfen zum Beispiel keine Kfz-Teile zu Sonderkonditionen veräußert werden, die dann seitens des Verkäufers nachgeordert und weiterhin unter der Maßgabe der Geschäftsaufgabe verkauft werden.

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Die genauen Regelungen zur Aufgabe eines Unternehmen sind gesetzlich vorgeschrieben, außerdem gibt es diesbezüglich ein Urteil vom Bundesfinanzhof mit dem Aktenzeichen IV R 5/06 vom 30.08.2007.

Eine Geschäftsaufgabe sieht vor, dass der betreffende Unternehmer seine Betriebstätigkeit gänzlich einstellt und dass alle Grundlagen, auf denen das Unternehmen basiert und die es für seine wirtschaftliche Tätigkeit braucht, aufgegeben werden. Dafür sind die oben genannten Voraussetzungen einzuhalten, die sich auf die Veräußerung binnen kurzer Zeit und den Abschluss des Verfahrens beziehen.

Der Unternehmer muss dafür eine „eindeutige und zielgerichtete Handlung“ vornehmen, die erkennbar werden lässt, dass ein Wirtschaftsgut in der Zukunft nicht mehr für das Unternehmen eingesetzt werden wird. Dafür müssen direkt nach Beginn des Vorhabens zur Aufgabe des Unternehmens konkrete Handlungen einsetzen, die auf die Auflösung der Firma abzielen.

Die Geschäftsaufgabe gilt als beendet, wenn die letzten wesentlichen Betriebsgrundlagen bzw. Wirtschaftsgüter des Unternehmens veräußert wurden oder in das Privatvermögen überführt worden sind.

Aus den oben genannten Ausführungen lässt sich bereits feststellen, welche Maßgaben zu berücksichtigen sind, wenn es um die Frage: „Wie lange darf ein Räumungsverkauf wegen Betriebsaufgabe dauern?“ geht.

Aus den oben genannten Ausführungen lässt sich bereits feststellen, welche Maßgaben zu berücksichtigen sind, wenn es um die Frage: „Wie lange darf ein Räumungsverkauf wegen Betriebsaufgabe dauern?“ geht.(#01)

Wie lange darf ein Räumungsverkauf wegen Geschäftsaufgabe dauern?

Aus den oben genannten Ausführungen lässt sich bereits feststellen, welche Maßgaben zu berücksichtigen sind, wenn es um die Frage: „Wie lange darf ein Räumungsverkauf wegen Betriebsaufgabe dauern?“ geht. Wird ein solcher Räumungsverkauf durchgeführt, geht es hier darum, eine oder mehrere Sonderveranstaltungen zu organisieren, an deren Ende das Ziel erreicht werden soll, die letzten Waren verkauft zu haben.

Beim oben genannten Beispiel des Händlers von Kfz-Zubehör würden demnach die letzten Teile aus dem Lager veräußert oder privat übernommen werden. Die Vorschriften zur Durchführung von Räumungsverkäufen sehen hier ganz klar vor, dass keine Nachbestellungen mehr möglich sein dürfen.

Noch vor einigen Jahren mussten bei der Beantwortung der Frage: „Wie lange darf ein Räumungsverkauf wegen Geschäftsaufgabe dauern?“ einige rechtliche Vorgaben berücksichtigt werden. Seit dem Jahr 2004 ist das nur noch beschränkt nötig, denn die strengen gesetzlichen Reglementierungen gelten nicht mehr.

Die Sonderveranstaltungen können durchgeführt werden, ohne dass besondere Bestimmungen zu beachten sind oder dass zum Beispiel die Handwerkskammer davon unterrichtet werden muss. Dennoch muss das gesetzliche Irreführungsverbot beachtet werden, welches im Wettbewerbsrecht vorgesehen ist. Das Irreführungsverbot wird in § 5 Abs. 1 UWG näher erläutert.

Dort heißt es, dass derjenige unlauter handelt, der irreführend wirbt, was sich entsprechend auf Sonderverkäufe anwenden lässt. Sie müssen in jedem Fall einer Nachprüfung standhalten! So darf es nicht nur um die Frage: „Wie lange darf der Räumungsverkauf wegen Betriebsaufgabe dauern?“ gehen, sondern auch darum, wie genau solche Sonderveranstaltungen durchgeführt werden.

Wird hier mit einem Preisnachlass von 50 Prozent geworben, muss dieser auch auf alle Waren gewährt werden. Soll der Sonderverkauf wegen der geplanten Betriebsaufgabe durchgeführt werden, darf nach dem Irreführungsverbot auch keine weitere Geschäftstätigkeit erfolgen.

Leider sieht es in der Praxis oft anders aus und hier scheint die Frage: „Wie lange darf der Räumungsverkauf wegen Geschäftsaufgabe dauern?“ mit „Beliebig!“ beantwortet zu werden. Denn viele Unternehmen werben mit Sonderaktionen wegen der anstehenden Betriebsaufgabe und reduzieren ihre Waren. Doch schon wenig später stehen neue Produkte im Schaufenster und bald darauf wird eine weitere Sonderveranstaltung durchgeführt.

Wieder geht es um den Verkauf wegen einer Betriebsaufgabe. Nun kann es sein, und das wird so manchem Geschäftsinhaber zugutegehalten, dass ein Unternehmer sein Geschäft tatsächlich aufgibt und alles daraus verkauft. Ein anderer Unternehmer (oft ein Familienmitglied) startet seine unternehmerische Tätigkeit. Die Firma bekommt einen neuen Namen, behält aber den Geschäftsinhalt.

Video: Räumungsverkauf richtig planen – Was beachten bei Jubiläum Ausverkauf Geschäftsaufgabe

Schon bald steht ein erneuter Verkauf wegen Betriebsaufgabe an. Die günstig eingekauften Waren werden etwas teurer (natürlich ohne, dass die Kunden dies wissen) verkauft und finden reißenden Absatz. Das Irreführungsverbot wird damit versucht zu umgehen, was natürlich rechtlich nicht in Ordnung ist.

Wie lange darf der Räumungsverkauf wegen Betriebsaufgabe denn nun dauern? Es ist davon auszugehen, dass ein solcher Verkauf, wenn er denn wegen einer geplanten Betriebsaufgabe stattfindet, auf nicht mehr volle Lager zurückgreift.

Durch Preisreduzierungen werden die Produkte rascher verkauft, der Lagerbestand sinkt weiter. Ein Räumungsverkauf, der über mehrere Monate hinweg angeboten wird, wird im Wettbewerbsrecht daher als rechtswidrig eingestuft. Aus einem ohnehin schon knappen Lagerbestand kann kein Unternehmen derartig lange schöpfen! Sind die Bestände abgeschlossen und Waren und Produkte verkauft, muss der Räumungsverkauf abgeschlossen werden.

Wenn Konkurrenten des Unternehmens dahinterkommen, dass hier gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen wird, dürfen sie die Firma bzw. den Unternehmer sogar abmahnen. Der Grund ist, dass es den Anlass zum Räumungsverkauf augenscheinlich gar nicht gibt, dennoch aber mit diesem geworben wird. Wird wortwörtlich mit einem Verkauf „für wenige Tage“ geworben, darf sich dieser auch nicht auf eine Woche oder länger beziehen.

Das Oberlandesgericht München hatte sich bereits mit einem derartigen Fall befasst und ist in seinem Urteil vom 25. November 2010 (Az. 29 U 3458/10) zu dem Schluss gekommen, dass ein genauer Ablauftermin der Sonderaktion vorliegen muss und eine Aktion, die nur wenige Tage dauern soll, maximal einen Monat ab Veröffentlichen der Anzeige andauern darf. Ansonsten hätte die Angabe in Wochen oder Monaten erfolgen müssen bzw. müsste bei längerer Dauer ein konkreter Termin für die Befristung genannt werden. Das Wettbewerbsrecht ist hier recht streng!

Es ist nicht nur wichtig, zu wissen, wie lange ein Räumungsverkauf wegen Geschäftsaufgabe dauern darf, sondern auch, was ansonsten noch zu beachten ist

Es ist nicht nur wichtig, zu wissen, wie lange ein Räumungsverkauf wegen Geschäftsaufgabe dauern darf, sondern auch, was ansonsten noch zu beachten ist.(#02)

Wie lange darf der Räumungsverkauf wegen Betriebsaufgabe dauern und was muss noch beachtet werden?

Es ist nicht nur wichtig, zu wissen, wie lange ein Räumungsverkauf wegen Geschäftsaufgabe dauern darf, sondern auch, was ansonsten noch zu beachten ist:

  • Keine Mondpreiswerbung
    Darunter ist zu verstehen, dass die Preise irreführend herabgesetzt werden. Das heißt, dass der vorher höhere Preis nur für kurze Zeit angegeben wurde. Ein Beispiel: Ein Produkt wird zwei Tage vor dem geplanten Räumungsverkauf wegen Betriebsaufgabe preislich hochgesetzt, um dann am Tag der Sonderaktion mit einem deutlich reduzierten Preis werben zu können. Wer nicht weiß, dass das Produkt zuvor gar nicht so teuer war, tappt in die Falle. Für Waren des täglichen Bedarfs wurde festgelegt, dass eine Preiserhöhung vor der Reduzierung für mindestens vier Wochen bestanden haben muss. Für Waren, die seltener gekauft werden, kann diese Frist sogar noch deutlich länger sein.
  • Keine aggressiven Verkäufe
    Wer sich als Unternehmer die Frage stellt: „Wie lange darf der Räumungsverkauf wegen Betriebsaufgabe dauern?“, wird vielleicht auch versuchen, so schnell wie möglich die Waren zu verkaufen. Das darf aber nicht soweit gehen, dass sich Kunden belästigt oder genötigt fühlen! Hier greift das Verbot zu aggressiven geschäftlichen Handlungen: Kunden dürfen in ihrer Entscheidungsfreiheit nicht eingeschränkt werden. Das Geschäft darf nur zustande kommen, weil der Kunde es für preiswürdig ansieht und weil das Angebot entsprechend leistungsfähig ist. Eine unsachliche Beeinflussung darf nicht vorkommen!
  • Transparenzgebot einhalten
    Wie und warum ein Preisnachlass zustande gekommen ist, muss für den Kunden jederzeit erkennbar sein. Zumindest auf Nachfragen muss sich der Nachlass transparent darstellen lassen.
  • Keine Lockvogelwerbung
    Das Problem der Lockvogelwerbung ist allgemein bekannt. Es geht dabei darum, dass mit guten Angeboten geworben wird, die entsprechenden Produkte aber gar nicht in der benötigten Menge auf Lager befindlich sind. Die Lockvogelwerbung lässt die Kunden in das Geschäft strömen, diese können dann aber mangels eines ausreichenden Lagerbestands nicht bedient werden. Der Verkäufer darf die Lockvogelwerbung auch dann nicht nutzen, wenn es sich um einen Räumungsverkauf wegen Betriebsaufgabe handelt.
Wie lange darf der Räumungsverkauf wegen Geschäftsaufgabe dauern? Diese Frage stellt sich gleichzeitig mit der nach dem möglichen Veräußerungsgewinn bzw. danach, was alles zum Veräußerungsgewinn dazugerechnet werden muss.

Wie lange darf der Räumungsverkauf wegen Geschäftsaufgabe dauern? Diese Frage stellt sich gleichzeitig mit der nach dem möglichen Veräußerungsgewinn bzw. danach, was alles zum Veräußerungsgewinn dazugerechnet werden muss.

Den Veräußerungsgewinn berücksichtigen

Wie lange darf der Räumungsverkauf wegen Geschäftsaufgabe dauern? Diese Frage stellt sich gleichzeitig mit der nach dem möglichen Veräußerungsgewinn bzw. danach, was alles zum Veräußerungsgewinn dazugerechnet werden muss.

Entsprechend der Rechtsprechung gehört zum Veräußerungsgewinn alles, was mit der Aufgabe des Unternehmens zu tun hat. Die Gewinne, die hier gemacht wurden, müssen dem Veräußerungsgewinn zugerechnet werden und zählen nicht zum normalen Umsatz oder Gewinn. Das gilt auch dann, wenn durch die Geschäftsaufgabe stille Reserven aufgelöst wurden und diese zu Gewinnen führten. Einnahmen aber, die aus der Erfüllung von aktuell noch gültigen Verträgen oder deren Auflösung entstanden sind, als laufende Gewinne verbucht werden müssen. Sie dürfen nicht der Geschäftsaufgabe zugerechnet werden.

Eine Entschädigung, die zum Beispiel für den Verzicht auf ein Mietrecht anfällt, kann dem Aufgabegewinn zuzuordnen sein. Die entsprechenden Regelungen sind sehr komplex, daher ist es unbedingt empfehlenswert, einen Steuerberater zurate zu ziehen. In dem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die Gewinne, die aus der unveränderten Fortführung des Unternehmens erzielt werden, auch der Gewerbesteuer unterliegen.

Veräußerungsgewinne hingegen werden gewerbesteuerlich nicht beachtet. Auch dabei gilt, dass der Steuerberater der richtige Ansprechpartner für alle Fragen rund um den Veräußerungsgewinn oder einen laufenden Gewinn ist, denn die Zuordnung ist im Rahmen der Geschäftsaufgaben nicht immer eindeutig möglich.


Bildnachweis:©Shutterstock-Titelbild:  Bikeworldtravel  -#01:  JoeClemson -#02: lentamart -#03:  Sheila Fitzgerald

2 Kommentare

  1. Es gibt keine eindeutige Reglung mehr, wie lange ein Räumungsverkauf wegen Geschäftsaufgabe dauern darf. Die Länge des Ausverkaufs wegen Geschäftsaufgabe sollte sich natürlich nach dem noch vorhandenem Warenbestand richten. Der Warenzukauf, gerade von regulärer Ware im Räumungsverkauf ist nicht mehr absolut unzulässig und oft sogar notwendig, um den Abfluss der Restbestände zu ermöglichen. Wenn es nichts „Vernünftiges“ mehr in einem Ausverkauf gibt spricht sich das sehr schnell rum und die Kunden bleiben aus. Das Ausbleiben der Kunden führt dann dazu, dass der Händler auf der Ware sitzen bleibt.

    • Angelika Boucher am

      In der Praxis könnte es passieren, daß keine gut verkäufliche Ware mehr da ist, der Mietvertrag
      aber noch erfüllt werden muss, ebenso die Gehälter für Mitarbeiter, denen erst zu einem
      späteren Zeitpunkt gekündigt ist, was dann?

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