SENEC.Home V3 hybrid duo wegen Brand- und Explosionsgefahr ungeeignet

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Am 12. Mai 2026 stellte das Landgericht Ravensburg fest, dass die Senec GmbH mit ihrem Speichersystem SENEC.Home V3 hybrid duo – 5,0 kWh gegen die Vorgaben des Produktsicherheitsgesetzes verstoßen hat. Dieses Urteil verleiht betroffenen Kunden Ansprüche auf Kaufpreiserstattung, Vertragsrückabwicklung und Schadenersatz. Die Entscheidung rückt die Herstellerhaftung bei Brand- und Explosionsrisiken von NCA-Zellen in den Fokus und stärkt den Verbraucherschutz durch einen kostenlosen Online-Check der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer an.

Landgericht Ravensburg verurteilt Senec GmbH wegen Verstoß gegen Produktsicherheitsgesetz

Am 12. Mai 2026 fällte das Landgericht Ravensburg (Az. 4 O 152/25) das Urteil, dass die Senec GmbH den Anforderungen des § 3 ProdSG nicht genüge und ihr Produkt als nicht verkehrsfähig einzustufen sei. Insbesondere der Speichertyp SENEC.Home V3 hybrid duo – 5,0 kWh wurde aufgrund der erheblichen Sicherheitsrisiken vom Handel ausgeschlossen. Ferner erkannte das Gericht, dass Senec uneingeschränkt und unmittelbar rechtlich ersatzpflichtig für alle möglichen Gesundheits- und Körperschäden ist.

Hersteller bestätigt Risiko durch NCA-Zellen bei jedem 21666 Speicher

Der Nutzer installierte NCA-Zellen in seinem Hausenergiespeicher, welche das Gericht als unmittelbare Ursache mehrerer Brände und Verpuffungen klassifiziert hat. Bereits sechs nachgewiesene Zwischenfälle begründen laut Urteil eine ernsthafte Gefährdung von Leib und Leben. Die statistische Wahrscheinlichkeit eines Vorfalls beträgt einen in 21.666 Geräten. Unterm Strich zeigt diese Zahl, dass der Betrieb dieser Batterieanlagen eine akute Gefahr darstellt und aus Verbraucherschutzgründen nicht toleriert werden darf. Diese Statistik untermauert das unverzichtbare Verbot.

SmartGuard-Software entäuscht Gericht: Sicherheitsdefizite bleiben nach Update weiter bestehen

Im Frühjahr 2022 veranlasste Senec eine bundesweite Fernabschaltung von rund 66.000 Heimspeichern per Remote-Funktion und versetzte sie vorsorglich in einen geschützten Standby-Betrieb, um mögliche Risiken zu reduzieren. Das nachträglich aufgespielte Diagnosemodul SmartGuard wurde vom Landgericht als unzureichend bewertet, um fortbestehende Sicherheitslücken und Qualitätsmängel zu schließen. Die Richter sahen in beiden Eingriffen einen klaren Hinweis darauf, dass Hersteller ihre Fernwartungs- und Updatekonzepte künftig technisch und rechtlich deutlich intensiver prüfen müssen.

Keine Inverkehrbringen unsicherer Produkte dank strengerer ProdSG und BGB-Vorgaben

In seinem Urteil stützt sich das Landgericht Ravensburg auf § 3 Abs. 1 und 2 ProdSG sowie § 823 Abs. 2 BGB. Es hebt hervor, dass das Produktsicherheitsgesetz als Schutzgesetz direkt verpflichtende Anforderungen an Hersteller stellt. Technisch bedingte Risiken, die allgemein bekannt sind, rechtfertigen laut Richter keine Inverkehrbringung unsicherer Erzeugnisse. Für Verbraucher resultieren daraus klare, einklagbare Schutzmechanismen und rechtliche Ansprüche, die dem Schutz vor Gefahren und zur Schadensabwehr dienen und dauerhafte Rechtsklarheit.

Kostenlose Ersteinschätzung für SENEC.Home V3 hybrid duo Geschädigte jetzt

Inhaber einer SENEC.Home V3 hybrid duo-Anlage können jetzt Schadenersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. ProdSG geltend machen. Anspruchsoptionen reichen von einer vollständigen Kaufpreiserstattung über eine Kaufpreisminderung bis hin zur Nutzungsausfallentschädigung. Eine kostenfreie Ersteinschätzung erfolgt über den Senec-Online-Check, bereitgestellt von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer. Die webbasierte Anwendung garantiert einfachen, schnellen und rechtssicheren Zugang zu juristischer Beratung und unterstützt Betroffene in allen Phasen ihrer Forderungsdurchsetzung. per Mausklick ohne zusätzliche Kosten.

Landgericht-Ravensburg betont lebensgefährliche Sicherheitsrisiken bei modernen NCA-Zellen Energiespeichern

Nach Auffassung der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer setzt das Urteil des Landgerichts Ravensburg einen Entscheidenden Akzent in der Aufarbeitung des Senec-Skandals. Während das LG Schweinfurt bisher vor allem Sachmängel behandelte, berücksichtigt Ravensburg erstmals die Gefährdung durch Sicherheitsmängel mit Lebensgefahr. Fachanwälte erwarten, dass Oberlandesgerichte diesem verbraucherfreundlichen Pfad folgen. Anbieter von Energiespeichern stehen damit unter zunehmender Kontrolle und erweiterten Haftungsrisiken.

Die Gerichtsentscheidung legt klare Richtlinien für die Sicherheit von Heimspeichern fest, verschärft die Haftung der Hersteller im Schadensfall und gewährt geschädigten Anwendern umfassende Rechte auf Schadensersatz. Mittels des kostenfreien Senec-Online-Checks können Verbraucher ihre individuellen Ansprüche rasch vorab juristisch überprüfen lassen. Das Urteil sendet ein deutliches Signal an die Branche, dass Innovationen in der Energiespeichertechnik nur in Kombination mit strikten Sicherheitsstandards akzeptabel sind und stärkt langfristig das Vertrauen in solche Technologien.

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