Warennummer Intrastat: Klassifikation für den Außenhandel

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Mit der Intrastat Warennummer ist es möglich, Waren klar zu kennzeichnen und korrekt zu erfassen. Auf diese Weise lassen sich die Im- und Exporte genau nachvollziehen.

Grundlagen zur Intrastat Warennummer

Im Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik, kurz WA, sind sämtliche statistischen Warennummern zu finden, die die zahlreichen Waren aus dem Intra- und Extrahandel unmissverständlich kennzeichnen. Vor diesem Hintergrund liefert eine Warennummer die nötigen Infos für die Statistik. Das ist für die Außenhandelsgeschäfte ein wichtiger Punkt und hilft bei den behördlichen Meldungen.
Bei Transaktionen innerhalb der EU spricht man vom Intrahandel, für Handelsbeziehungen zu Drittländern wird der Begriff Extrahandel verwendet.

Während der Arbeit mit dem umfassenden Warenverzeichnis sind neben der fachlichen Gliederung die jährlich stattfindenden Änderungen zu berücksichtigen, um eventuelle Fehler zu vermeiden. Nur unter Verwendung der richtigen Infrastat Warennummer kann eine klare Zuordnung im Rahmen des Warenverkehrs erfolgen.

Video: Außereuropäische Lieferungen

Das Meldeverfahren: Basis für die Außenhandelsstatistik

Der Grundsatz für das statistische Meldeverfahren stellt sicher, dass beim Zoll alle Import- und Exportdaten aufgenommen werden. Dies geschieht über das digitale ATLAS-Verfahren oder über papiergebundene Anmeldungen. Die Angaben werden vom Zoll zum Statistischen Bundesamt weitergereicht.

Jeder Ein- und Ausführer ist dazu verpflichtet, eine solche Anmeldung abzugeben. Die gesetzlich definierten Förmlichkeiten orientieren sich am Zeitpunkt der Übergabe beziehungsweise Erledigung. Für die ein- oder auszuführenden Waren ist die richtige Warennummer bei der Zollanmeldung einzutragen. Zusätzlich zu dieser Infrastat Warennummer muss der Wert angegeben werden. So erhält das Statistische Bundesamt alle relevanten Daten für die Außenhandelsstatistik, die monatlich veröffentlicht wird.

Kommerzielle Waren mit einem nur geringen Wert sowie nichtkommerzielle Waren können von der statistischen Anmeldung befreit sein. Außerdem werden abhängig von den Voraussetzungen teilweise Vereinfachungen bewilligt, um das Anmeldeverfahren zu vereinfachen.

Die Kennziffern der Warenbezeichnung

Der Ursprung für die Infrastat Warennummer bezieht sich auf ein harmonisiertes System, das die Kennzeichnung und Codierung bereits im Jahr 1988 aufgestellt hat. Die damals etablierte sechsstellige Kennziffer ist die Basis für die heutige kombinierte Nomenklatur (KN) mit acht Ziffern, die in der EU gültig ist. Dieser KN liegen große Teile des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik zugrunde. Diese zeigen durch ihre Gliederung an, woher die Warenpositionen stammen.

Das WA beinhaltet insgesamt:

  • 21 einzelne Abschnitte mit römischer Bezifferung (I bis XX),
  • 96 Kapitel mit zweistelliger Bezifferung (Kapitel 1 bis 97, ohne 77),
  • 1.222 HS-Positionen mit vierstelliger Ziffer,
  • 5.387 HS-Unterpositionen mit sechsstelliger Ziffer,
  • 9.528 Warennummern mit achtstelliger Ziffer.

Wenn die letzten beiden Stellen der Infrastat Warennummer 00 lauten, so gibt es keine weitere Unterteilung. Lediglich bei einer tieferen Auffächerung werden die siebte und achte Ziffer ungleich 00.

Der Grundsatz für das statistische Meldeverfahren stellt sicher, dass beim Zoll alle Import- und Exportdaten aufgenommen werden. (#01)

Der Grundsatz für das statistische Meldeverfahren stellt sicher, dass beim Zoll alle Import- und Exportdaten aufgenommen werden. (#01)

Die Infrastat Warennummer und ihre Bedeutung für Zoll und Statistik

Bei den ersten acht Ziffern der Infrastat Warennummer kann man sich an den Codenummern des Zolltarifs orientieren. In den anschließenden Kapiteln 98 und 99 vom WA gibt es außerdem noch spezielle Warennummern, die jedoch ausschließlich einen statistischen Wert haben und nur zu speziellen Zwecken eingesetzt werden dürfen. Hierfür gibt es strikte Vorschriften.

Da es sich um die kleinste Teileinheit im Rahmen der Außenhandelsstatistik handelt, macht die Infrastat Warennummer eine besonders detaillierte Übersicht möglich. Das ist beispielsweise bei statistischen Erhebungen sehr hilfreich.

Typische Zusammenfassungen beziehen sich auf:

  • spezielle Positionen aus dem „Internationalen Warenverzeichnis“,
  • Güterabteilungen und Produktionsstatistiken,
  • „Warengruppen und -untergruppen der Ernährungswirtschaft und der Gewerblichen Wirtschaft“

Nähere Erläuterungen zur Infrastat Warennummer und zur WA

Abhängig von den betroffenen Waren kann bei der Kennzeichnung von besonderen Maßeinheiten ein Strich anzeigen, dass in diesem Fall keine Mengenangabe erforderlich ist. Stattdessen muss lediglich das Eigenmasse eingetragen werden. Ansonsten ist üblicherweise neben der Angabe der Eigenmasse in kg auch die Maßeinheit anzugeben. Bei der Eigenmasse handelt es sich um die Nettomasse der Waren, die ohne die Umschließungen festgestellt wird.

Durch die alphabetische Sortierung der Stichwörter im WA wird die Suche nach den Warenarten unterstützt. Zudem findet man in dem Anhang ein Länderverzeichnis. Hierbei ist das Datum der Drucklegung des WA zu berücksichtigen, denn die Änderungen im Verzeichnis finden nur einmal jährlich statt. Gegebenenfalls ist es möglich, die aktuelle Fassung online abzurufen. Für Nachträge und Korrekturen erfolgt eine zeitnahe Veröffentlichung im Bundesanzeiger.

Damit die Waren im Verzeichnis eingereiht werden können, müssen genaue Richtlinien eingehalten werden. Das hilft auch bei der Suche nach bestimmten Warengruppen. (#02)

Damit die Waren im Verzeichnis eingereiht werden können, müssen genaue Richtlinien eingehalten werden. Das hilft auch bei der Suche nach bestimmten Warengruppen. (#02)

Grundlegende Regeln für die Einreihung der Waren

Damit die Waren im Verzeichnis eingereiht werden können, müssen genaue Richtlinien eingehalten werden. Das hilft auch bei der Suche nach bestimmten Warengruppen. So dienen die Überschriften für die einzelnen Abschnitte und Kapitel vorwiegend als Hinweise, während sich die eigentliche Einreihung aus dem Wortlaut der Warenpositionen ergibt. Auch die Anmerkungen zu den Kapiteln und Abschnitten geben Aufschluss über die Zuordnung. Zudem liefern die allgemeinen Vorschriften wichtige Informationen, was dann von Bedeutung ist, wenn die Abschnitte und die Kapitel keine speziellen Bestimmungen beinhalten.

Die Benennung einer Ware bezieht sich nicht nur auf die fertiggestellten oder vollständigen Waren, sondern auch für noch unvollständigen Waren. Diese müssen jedoch schon die relevanten Merkmale der fertigen Waren haben. Wenn die entsprechenden Bestimmungen erfüllt sind, gelten auch zerlegte Waren als vollständige Waren.

Wenn es sich um einen Stoff handelt, lässt sich diese Regel auch auf den genauen Zustand anwenden. Das bedeutet, dass der Stoff rein oder mit anderen Substanzen gemischt sein kann. Für Waren, die aus einem einzigen Stoff oder aus einer Mischung bestehen, gelten die Grundsätze der „Allgemeinen Vorschrift 3“.

Wenn die Wareneinreihung nicht eindeutig ist

In einigen Fällen ist die Einreihung der Waren nicht eindeutig, sodass mehrere Optionen zur Auswahl stehen. Hier verfährt man folgendermaßen:

Typischerweise rangiert die Position, die die genauere Bezeichnung trägt, vor der Position mit allgemein gehaltener Warenbezeichnung Wenn es aufgrund von zusammengesetzten Waren oder gemischten Stoffen mehrere Positionen gibt, die infrage kommen, wird die Genauigkeit als ebenbürtig angesehen. Das ist auch dann der Fall, wenn eine Warenbezeichnung als genauer betrachtet wird.

Bei einer Mischung oder Zusammenstellung wird der Bestandteil ausgewählt, der für den Charakter der Ware besonders relevant ist. Wenn hier kein Unterschied zwischen den Teilen oder Mischkomponenten erkennbar ist und somit keine eindeutige Einreihung durchgeführt werden kann, erfolgt die Zuordnung auf die zuletzt aufgeführte Position im Warenverzeichnis.

Grundsätzlich reichen die allgemeinen Vorschriften für die Zuordnung der Infrastat und Extrastat Warennummern aus, doch einige Waren lassen sich nur schwer einreihen. (#03)

Grundsätzlich reichen die allgemeinen Vorschriften für die Zuordnung der Infrastat und Extrastat Warennummern aus, doch einige Waren lassen sich nur schwer einreihen. (#03)

Zusätzliche Richtlinien

Grundsätzlich reichen die allgemeinen Vorschriften für die Zuordnung der Infrastat und Extrastat Warennummern aus, doch einige Waren lassen sich nur schwer einreihen. Für andere gibt es spezielle Bestimmungen, beispielsweise:

  • Behältnisse, die speziell für bestimmte Waren konstruiert wurden, orientieren sich bei der Einreihung an diesen Waren. Das gilt unter anderem für Tragetaschen für Instrumente, für Waffenfutterale oder für Behälter für Kameras und Zeichengeräte. Aufgrund der besonderen Gestaltung werden die Behältnisse oft zusammen mit den betreffenden Waren verkauft.
  • Bei einem Behältnis, das der gesamten Ware erst ihren eigentlichen Charakter verleiht, greift diese Vorschrift nicht.
  • Behältnisse und Verpackungen, die für mehrere Waren verwendet werden, fallen ebenfalls nicht unter diese Regelung.

Die praktische Nutzung des WA

Im praktischen Gebrauch steht das WA online zur Verfügung oder auch auf CD-ROM. Hier sollte man darauf achten, das geltende Warenverzeichnis zu verwenden, das bereits die letzten Änderungen enthält. Die kombinierte Nomenklatur der EU stellt sicher, dass die zolltariflichen Bestimmungen und die statistischen Einreihungen eingehalten werden.

In der digitalen Version lässt sich das Werk einfach handhaben. Als Download mit Extraktionsfunktion ist eine firmeninterne Verwendung möglich. Zudem sind die Anmerkungen, die Erläuterungen und der Anhang leicht zu durchsuchen. Ein wichtiger Vorteil bei dem WA im CD-ROM-Format bezieht sich auf die automatisierte Übertragung der Codierungen. Das macht es leichter, die Artikel-Stammdaten zuzuordnen.

Ob man sich für die CD oder den Online-Download entscheidet. mit der Freitext- und Stichwortsuche findet man schnell die für den individuellen Fall relevanten Warennummern. Neben der Infrastat Warennummer kann man sich die statistischen Maßeinheiten anzeigen lassen. Auch eine Druckfunktion ist vorhanden, falls man für bestimmte Zwecke einen Ausdruck der Warenbezeichnungen benötigt.


Bildnachweis:©Shutterstock-Titelbild: Aun Photographer-#01: Travel mania -#02: Wipas Rojjanakard -#03: voy ager

1 Kommentar

  1. Tobias Stengel am

    Einhaltung von Meldepflichten bei innergemeinschaftlichem Warenverkehr

    Folgender fiktiver Fall:

    Ein Unternehmen betreibt Außenhandel mit Warenverkehr innerhalb der EU und hat den Grenzwert zur Meldepflicht für die Intrahandelsstatistik für das statistische Bundesamt erreicht. Die ersten beiden monatlichen Meldungen wurden jedoch versäumt. Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen gelten für eine solche Meldepflicht und ist hier mit Bußgeldern zu rechnen?

    Vielen Dank für eure Auskünfte

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