Verpackungsverordnung: Änderungen 2019

0

Ohne Verpackung geht es beim Verkauf der meisten Lebensmittel nicht. Das gilt auch für viele Backwaren. Die Änderungen der Verpackungsverordnung betreffen fast jeden Einzelhändler – Ausnahmen gibt es künftig so gut wie keine mehr.

Warum wurde die Verpackungsverordnung geändert?

Ziel des Verpackungsgesetzes ist es, unnötige Verpackungen zu vermeiden und die Recyclingquote bei den vorhandenen Verpackungen zu erhöhen. Dies ist auch dringend erforderlich, wenn man sich die Zahlen beim Verpackungsabfall ansieht. Das Umweltbundesamt hat erst kürzlich neue Zahlen zu dem Thema veröffentlicht – und die stimmen angesichts der zunehmenden Belastung der Umwelt (insbesondere mit Plastikmüll) nachdenklich.

  • In Deutschland fielen 2016 insgesamt 18,1 Millionen Tonnen Verpackungsabfall an
  • Dies entspricht einem deutschen Pro-Kopf-Wert von 220,5 kg (Quelle: Umweltbundesamt)
  • Anstieg im Vergleich zu 2015: 0,05 Prozent
  • Europäischer Pro-Kopf-Wert: 167,3 kg (laut Europäischer Kommission)
  • Anteil von Endverbrauchern an der Gesamtmenge: 47 Prozent
  • Recyclingquoten Verpackungsabfall insgesamt: 70 Prozent
  • Glas: 85,5 Prozent
  • Papier/Karton: 88,7 Prozent
  • Stahl: 92,1 Prozent
  • Aluminium: 87,9 Prozent
  • Holz: 26 Prozent
  • Kunststoffe: 49,7 Prozent

Nicht recycelte Verpackungsabfälle werden energetisch entsorgt, also verbrannt. Insbesondere die vergleichsweise niedrige Quote der Kunststoffe ist ein Hauptgrund für die Änderung des Verpackungsgesetzes, die ab 1. Januar 2019 inkraft tritt. Sie zielt vor allem auf eine Steigerung der Recyclingquote im Dualen System ab, die derzeit bei 58,5 Prozent liegt und ab 2022 einen Zielwert von mindestens 63 Prozent erreichen soll.

Nun sind die meisten Anbieter von Backwaren weder Marketing- noch Gestaltungsexperten für Verpackungen.

Nun sind die meisten Anbieter von Backwaren weder Marketing- noch Gestaltungsexperten für Verpackungen. (#01)

Bedarfsgerechte Verpackungslösungen für Backwaren

Nun sind die meisten Anbieter von Backwaren weder Marketing- noch Gestaltungsexperten für Verpackungen. Allerdings gibt es Anbieter für Verpackungslösungen, die sich auf Wunsch um alle wichtigen Abläufe kümmern.

Eine große Auswahl von Verpackungslösungen, die sowohl der Verpackungsverordnung entsprechen als auch auf individuelle Anforderungen von Einzelhändlern angepasst werden können, erleichtert den jeweiligen Betrieben den richtigen und wirtschaftlich sinnvollen Umgang mit der Frage der Verpackungen.

Der Verpackungshersteller Südpack ist einer der Anbieter, die für besonders innovative und flexible Verpackungslösungen für die Backwarenbranche bekannt ist. Verpackungen für Backwaren bei Südpack können je nach Bedarf individualisiert und auf die jeweiligen Erfordernisse abgestimmt werden.

Hierfür beraten Verpackungshersteller ausführlich über die Möglichkeiten, die für Druck und andere Kommunikation mit dem Kunden über die Verpackungslösung bestehen.

Warum es ohne Verpackungen in der Backwarenbranche nicht geht

Es entbrennt immer wieder Streit darüber, welche Verpackungen sinnvoll oder überflüssig sind. Und sicherlich lassen sich an vielen Stellen die Verpackungsabfälle reduzieren. In bestimmten Branchen spielt die Hygiene sowie die ansprechende Präsentation für den Kunden eine entscheidende Rolle.

Der berühmte Satz, dass man keine zweite Chance für einen ersten Eindruck bekommt, gilt nirgendwo so sehr wie in der Lebensmittelindustrie.

Bei Verpackungen für Backwaren muss der Kunde Vertrauen und Lust auf das Produkt entwickeln und ein möglichst perfektes Produkterlebnis erhalten. Denn gerade bei Backwaren bewahrt die richtige Art der Verpackung die Frische und die besonderen Eigenschaften eines Produkts. Natürlich spielt es auch aus betriebswirtschaftlichen Gründen eine Rolle. In einer Zeit, in der Backshops allerorten wie Pilze aus dem Boden schießen und man schon im Discounter günstige Backwaren bekommt, ist die Verpackung oft der Schlüssel zum Verkaufserfolg.

Nun benötigt man für eine Brötchenverpackung keine besonders innovative und aufwändige Kartonverpackung wie bei einem Parfüm. Aber durch individuelle Ansprache lassen sich Kunden oft positiv gegenüber einem Produkt, einer Marke oder einer Kette von Geschäften stimmen. Durch saisonal wechselnde Motive mit lustigen Sprüchen, intelligenten Zitaten oder anderen innovativen Aufdrucken ist so manche Verpackung sogar schon zum Kultobjekt geworden.

Auf der praktischen Seite muss eine gute Verkaufsverpackung den sicheren Transport der Ware bis zum Verbrauch durch den Endkunden sicherstellen. Das betrifft nicht nur die Haltbarkeit, sondern auch den Schutz empfindlicher Backwaren, die durch äußere Einflüsse schnell beschädigt werden könnten.

Auf der praktischen Seite muss eine gute Verkaufsverpackung den sicheren Transport der Ware bis zum Verbrauch durch den Endkunden sicherstellen. Das betrifft nicht nur die Haltbarkeit, sondern auch den Schutz empfindlicher Backwaren, die durch äußere Einflüsse schnell beschädigt werden könnten. (#02)

Kundenorientierung und Einhaltung der Verpackungsverordnung gleichzeitig

Auf der praktischen Seite muss eine gute Verkaufsverpackung den sicheren Transport der Ware bis zum Verbrauch durch den Endkunden sicherstellen. Das betrifft nicht nur die Haltbarkeit, sondern auch den Schutz empfindlicher Backwaren, die durch äußere Einflüsse schnell beschädigt werden könnten. Man denke nur an gefüllte Teilchen oder Torten.

Bei Produkten, bei denen man nur bestimmte Portionen entnimmt, legen Kunden Wert auf eine leichte und zuverlässige Wiederverschließbarkeit – wenn eine Verpackung schon notwendig ist, sollte sie so praktisch wie möglich sein.

Dies kommt der Haltbarkeit und der einfachen Lagerung zuhause deutlich entgegen. Besondere Produkteigenschaften oder andere Dinge, die man hervorheben möchte (z. B. eine lange Backtradition des Unternehmens, Auszeichnungen für bestimmte Produkte etc.), lassen sich auf Verpackungen besonders gut anbringen.

Ernährungsbewusste Kunden achten vor allem auf die Inhaltsstoffe. Je offener ein Backwarenproduzent mit seinen hochwertigen Zutaten umgeht, umso besser. Außerdem ist die klare Kommunikation und das Aufführen der Rezeptur auch für Allergiker und Menschen mit Nahrungsmittelunverträglichkeiten wichtig.

Doch vor allem Menschen, die sich bewusst für bestimmte Produkte (z. B. Vollkornmischung oder ein besonders gutes Dinkelmehl) entscheiden, können dies über das richtige Verpackungsdesign sofort selbst herausfinden.

Das neue zentrale Verpackungsregister

Die neue Verpackungsverordnung sieht für die „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ eine neue Aufgabe vor. Sie übernimmt zentrale Kontrollfunktionen über die Produktverantwortung für Verpackungen. Schon seit 1993 besteht diese Pflicht, derzufolge Hersteller die Entsorgung der Verkaufsverpackung bei Produkten für private Endverbraucher übernehmen müssen. Allerdings wird diese Pflicht längst nicht immer wie gewünscht umgesetzt.

Durch sogenannte Trittbrettfahrer unter den Verpackungsherstellern entsteht ein systemischer Schaden, weil die Unternehmen, die an einem der dualen Systeme beteiligt sind, die Kosten für diese nicht registrierten Verpackungshersteller bislang mitgetragen haben. Dadurch entstehen natürlich Wettbewerbsverzerrungen, denen unter anderem durch das Verpackungsregister ein Ende gesetzt werden soll.

Die Kunden, die ihre Verpackungsabfälle an den Anfallstellen direkt hinterlassen oder über den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne entsorgen, sollen damit nicht belastet werden. Tatsächlich könnte es theoretisch zu einer Senkung von Produktpreisen kommen, wenn die Entsorgungskosten gerechter auf Hersteller von Verpackungen verteilt werden, die keinen Wert auf hohe Recyclingquoten legen. Tatsächlich soll es umso günstiger werden, je umweltfreundlicher die Verpackungen sind.

Die neue Verpackungsverordnung sieht keinerlei Ausnahmen mehr vor bei der Registrierungspflicht für kleine Betriebe.

Die neue Verpackungsverordnung sieht keinerlei Ausnahmen mehr vor bei der Registrierungspflicht für kleine Betriebe.(#03)

Keine Ausnahmen mehr für kleine Unternehmen

Die neue Verpackungsverordnung sieht keinerlei Ausnahmen mehr vor bei der Registrierungspflicht für kleine Betriebe. Selbst kleinste Unternehmen, die nur wenige Waren in Verkehr bringen, müssen künftig im Verpackungsregister angemeldet werden. Dies kann man kostenlos über eine Online-Registrierung bei der Zentralen Stelle durchführen.

Diese Stelle veröffentlicht die dort gemeldeten Hersteller dann online. Anschließend muss ein Vertrag mit einem Entsorger abgeschlossen werden, wodurch der Pflicht zur Systembeteiligung Genüge getan wird. Häufig kümmern sich Hersteller von Verpackungslösungen um die Systembeteiligung, dies muss aber gegebenenfalls entsprechend vertraglich geregelt sein. In jedem Fall müssen die Anmeldedaten der Systembeteiligung bei der Zentralen Stelle hinterlegt werden, die diese Daten prüft und mit dem Entsorger abgleicht. Auch dies kann gegebenenfalls vom Hersteller bzw. Anbieter der Verpackungslösung übernommen werden.

Die Registrierungspflicht besteht unabhängig von der Unternehmensgröße, trifft also auch kleine Online-Versandhändler, die nur geringe Mengen umsetzen. Für die meisten Unternehmen dürfte sich in der Praxis dennoch nicht viel ändern, denn die aktuell gültige Verpackungsverordnung enthält bereits die Pflicht über die Schließung eines Systembeteiligungsvertrags mit einem (oder mehreren) der Dualen Systeme, um die Entsorgung der in Verkehr gebrachten Verkaufs-Verpackungen sicherzustellen.

Kosten entstehen den Unternehmen durch die Registrierung und Meldung der Daten übrigens nur indirekt, da diese in der Regel über die Dualen Systeme oder branchenspezifische Lösungen wie einen Händlerbund und getragen werden.

Neu ist hingegen, dass die Kosten für die Entsorgung künftig durch die Verwendung umweltverträglicher Verpackungen niedriger ausfallen werden. Wer also auf die Recycelbarkeit bei Verpackungen gesteigerten Wert legt, wird künftig Geld sparen können. Nähere Informationen dazu erteilt ggf. der beteiligte Händlerbund oder das zentrale Verpackungsregister.

Keine Regel ohne Ausnahme: Die Serviceverpackung bei Backwaren

Die neugefasste Verpackungsverordnung enthält also keine Ausnahmeregelungen für kleine Betriebe, was die Registrierungspflicht angeht. Allerdings gibt es zwei Arten der Verpackungen, die von der Pflicht ausgenommen sind:

  • Mehrwegverpackungen
  • Serviceverpackungen

Bei den Serviceverpackungen kommen die Backwaren ins Spiel. Unter diesen Begriff fallen Verpackungen, die am Ort der Abgabe an den Endkunden befüllt werden. Das ist also ebenso die klassische Brötchentüte wie das Papier beim Metzger oder To-go-Kaffeebecher, die in Bäckereien und Backshops natürlich ebenfalls häufig angeboten werden. Dies gilt allerdings nur, wenn die bisher verwendeten Serviceverpackungen bereits vorlizenziert sind und somit von den Verkäufern der Verkaufsverpackungen registriert wurden. Ob das der Fall ist, erfährt man bei den Herstellern der Verpackungen.

Manchmal gibt es insbesondere bei Backwaren Überschneidungen bei Verpackungslösungen.

Manchmal gibt es insbesondere bei Backwaren Überschneidungen bei Verpackungslösungen. (#04)

Versandverpackungen müssen registriert werden!

Manchmal gibt es insbesondere bei Backwaren Überschneidungen bei Verpackungslösungen. So werden manche Verpackungen sowohl als Serviceverpackung als auch als Versandverpackung genutzt. Hier ist Vorsicht geboten: Die Vorverlagerung der Systembeteiligungspflicht für Serviceverpackungen gilt ausdrücklich nicht für Versandverpackungen – selbst, wenn diese sehr ähnlich oder sogar identisch ausfallen. Laut Verpackungsverordnung ist das gesamte Verpackungsmaterial (inklusive Füllmaterial) systembeteiligungspflichtig.

Wer also seine Backwaren etwa über einen Onlineshop vertreibt und verschickt, muss dieses gesamte Verpackungsmaterial lizenzieren und sich als Inverkehrbringer registrieren lassen.

Wie wirkt sich die Verpackungsverordnung auf die Pfandpflicht aus?

Die Pfandpflicht betrifft viele Einzelhändler, unter anderem auch Verkäufer von Backwaren, wenn sie etwa Getränke in pfandpflichtigen Verpackungen an Endkunden abgeben. Ursprünglich als Instrument zur Müllvermeidung eingeführt, hat das Pfandsystem in der Realität dazu geführt, dass wesentlich mehr Einwegverpackungen mit Pfand in Verkehr gebracht wurden, deren Recyclingquote sehr schlecht ist.

Bei den Endkunden erzeugte der Begriff „Pfand“ jedoch meist die Assoziation zum altbekannten Mehrwegsystem, bei dem ebenfalls mit Pfand gearbeitet wird. Besonders bei Getränkeverpackungen ging der Mehrweganteil seit Einführung der Pfandpflicht erheblich zurück.

Bei den meisten Endkunden wurde der Begriff „Plastikflasche mit Pfand“ aber gleichgesetzt mit Mehrweg. Damit verbunden war zudem der falsche Eindruck, der Umwelt einen Gefallen zu tun, wenn man zu solchen Pfandsystem-Verpackungen greift. Um diese Unterscheidung besser begreiflich zu machen, ist der Einzelhandel beispielsweise künftig zu einer deutlichen Kennzeichnung von Einwegverpackungen gezwungen, die bereits im Regal für jeden Kunden zu erkennen ist.

In der Realität landen so gut wie alle Kunststoff-Flaschen, die mit dem Einwegpfand von 25 Cent belegt sind, mit den anderen Verpackungen im Müll und werden nicht adäquat recycelt. Zurückgegangen war allerdings aufgrund der Pfandpflicht die Verwendung von Dosen, da diese in der Wahrnehmung der Verbraucher als umweltschädlich galten. Nicht umsonst wurde die Pfandpflicht bei Einführung meist auch als Dosenpfand bezeichnet – die Einweg-Kunststoff-Flaschen kamen erst danach in diesem Umfang auf.

Doch mittlerweile nimmt der Absatz von Dosenverpackungen ebenfalls wieder zu. Eine Stärkung der Mehrwegverpackungen ist also ebenfalls Ziel des neuen Verpackungsgesetzes. Neben der besseren Unterscheidung auf Verpackung und Regal enthält es vor allem die Empfehlung für eine höhere Mehrwegquote von 70 Prozent, die in Form von Mehrwegflaschen von den Getränkeherstellern in Verkehr gebracht werden sollen. Für die Verkäufer von Backwaren ist diese Änderung in der Regel nicht von großer Bedeutung. Dennoch muss auch hier beim Mitverkauf von Getränken eine klare Kennzeichnung erfolgen, ob es sich um Einweg- oder Mehrweg-Verpackungen handelt.

Die reine Kennzeichnung auf der Verpackung reicht nicht mehr aus, auch am Regal bzw. an anderer geeigneter Stelle der Verkaufsstelle muss ein entsprechender, gut lesbarer Hinweis angebracht werden. Für die Einhaltung der Pflicht verantwortlich ist somit der sogenannte Letztvertreiber, wie es in der Verpackungsverordnung heißt. Der Zentralverband des Bäckerhandwerks kritisiert diese Kennzeichnungspflicht, die in den vergangenen Jahren ohnehin stark zugenommen hat. Besser wären nach Ansicht des Verbandes Steuerungsmaßnahmen, die direkt bei den Getränkeabfüllern greifen würden. Denkbar wäre etwa eine Kommission, die Empfehlungen ausspricht.

Kritisch sieht der Verband im Übrigen auch die zentrale Registrierungspflicht im Verpackungsregister, selbst wenn es sich um sehr kleine Betriebe handelt, die etwa ein vorverpacktes Brot oder Weihnachtsplätzchen anbieten. Damit wachse nur der Aufwand an Bürokratie, so der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Bäckerhandwerks, Daniel Schneider, laut der Deutschen Handwerks-Zeitung.

Viele der früher in der ganzen Verordnung verstreuten Anforderungen werden in einem neuen Paragrafen zusammengefasst, ändern sich vom Wortlaut her aber nicht. Das betrifft unter anderem: Transportverpackungen

Viele der früher in der ganzen Verordnung verstreuten Anforderungen werden in einem neuen Paragrafen zusammengefasst, ändern sich vom Wortlaut her aber nicht. Das betrifft unter anderem: Transportverpackungen(#05)

Für welche Verpackungen ändert sich nichts?

Die meisten Sonderregelungen werden im neuen Verpackungsgesetz unverändert übernommen. Einige Aspekte davon haben wir schon beleuchtet, wie etwa die Serviceverpackungen (Tüten für Backwaren etc.), bei denen die Systembeteiligungspflicht vom Erstinverkehrbringer auf den Lieferanten bzw. Hersteller der Verpackung übertragen werden kann. Zudem muss der Verpackungshersteller eine Vollständigkeitserklärung einreichen, die alle von ihm im Vorjahr erstmals in Verkehr gebrachten Verpackungen enthält.

Diese Vollständigkeitserklärung muss spätestens bis zum 15. Mai jedes Jahres eingereicht werden. Hinsichtlich der Nutzung von Mehrwegverpackungen ist der Aufbau einer Rücknahmelogistik vorgesehen. Viele der früher in der ganzen Verordnung verstreuten Anforderungen werden in einem neuen Paragrafen zusammengefasst, ändern sich vom Wortlaut her aber nicht. Das betrifft unter anderem:

  • Transportverpackungen
  • Um- und Verkaufsverpackungen für gewerbliche Endkunden
  • Verpackungen mit speziell definiertem, schadstoffhaltigen Füllmaterial

Die bestehenden Rücknahme- und Verwertungspflichten ändern sich für diese Produkte nicht. Je nach Branche können aber Vereinbarungen getroffen werden, die von diesen Regeln abweichen. Generell bei Dualen Systemen angemeldet werden müssen nach wie vor die Um- und Verkaufsverpackungen, die für private Endverbraucher bestimmt sind.

Alternative Branchenlösungen über Kooperationen (z. B. im Kfz-Bereich) sind nur für den Verpackungsanteil möglich, der zu sogenannten „vergleichbaren Anfallstellen“ geliefert wird. Die Anforderungen für derartige Lösungen sind aber sehr hoch und daher nur für wirklich große Branchen bzw. Abfallaufkommen sinnvoll (z. B. hinsichtlich der Rücknahme von Ölkanistern in Werkstätten etc.).

Bei Einführung der ursprünglichen Verpackungsverordnung, die auch den gelben Sack in die Haushalte brachte, sprach man vor allem vom sogenannten „Grünen Punkt“ oder „dem“ Dualen System.

Bei Einführung der ursprünglichen Verpackungsverordnung, die auch den gelben Sack in die Haushalte brachte, sprach man vor allem vom sogenannten „Grünen Punkt“ oder „dem“ Dualen System.(#06)

Bei Einführung der ursprünglichen Verpackungsverordnung, die auch den gelben Sack in die Haushalte brachte, sprach man vor allem vom sogenannten „Grünen Punkt“ oder „dem“ Dualen System.(#06)

Welche Dualen Systeme gibt es?

Bei Einführung der ursprünglichen Verpackungsverordnung, die auch den gelben Sack in die Haushalte brachte, sprach man vor allem vom sogenannten „Grünen Punkt“ oder „dem“ Dualen System. Tatsächlich gibt es aber mittlerweile verschiedene solcher Systeme, die für Hersteller von Verpackungen die Entsorgung übernehmen und sich über die entsprechenden Gebühren finanzieren, die letztlich auf den Endpreis der Produkte umgelegt werden.

Deswegen ist es auch so wichtig, dass Trittbrettfahrer, die keine Gebühren an eines der Dualen Systeme zahlen, nicht länger toleriert werden und sich nun alle Inverkehrbringer von Verpackungen bei der Zentralstelle registrieren müssen.

Hier eine Übersicht über die Dualen Systeme in Deutschland:

www.bellandvision.de
(info@bellandvision.de)

www.gruener-punkt.de
(info@gruener-punkt.de)

www.interseroh.de
(info@interseroh.com)

www.landbell.de
(info@landbell.de)

www.noventiz.de
(info@noventiz.de)

www.reclay-group.com
(group@reclay-group.com)

www.rkd-online.de
(info@recycling-kontor.koeln)

www.veolia-umweltservice.de/dual
(de-ves-info-dual@veolia.com)

www.zentek.de (oder www.zmart24.de)
(info@zentek.de)

In manchen Blogs und Fachzeitschriften wird derzeit eine gewisse Panik unter den Einzelhändlern verbreitet.

In manchen Blogs und Fachzeitschriften wird derzeit eine gewisse Panik unter den Einzelhändlern verbreitet.(#07)

Fazit: Die neue Verordnung bringt viel Altes in neuer Verpackung

In manchen Blogs und Fachzeitschriften wird derzeit eine gewisse Panik unter den Einzelhändlern verbreitet. Dabei wird sich für die meisten Unternehmen gar nicht viel ändern, wenn die neue Verpackungsverordnung Anfang 2019 inkraft tritt. Neu ist vor allem, dass keine Ausnahmen für kleine und kleinste Händler mehr gemacht werden, die etwa im Online-Versand tätig sind. Generell muss sich also jede Firma nun im Zentralregister anmelden.

Für den Verkauf von Backwaren gelten einige Sonderregeln – so ist die Nutzung von reinen Serviceverpackungen (z. B. Brötchentüte) nach wie vor problemlos möglich. Klar trennen muss man allerdings ggf. Versandverpackungen, selbst wenn diese identisch mit den Serviceverpackungen sein sollten.

Eine etwaige Anmeldepflicht kann in der Backwarenbranche über den Vertreiber bzw. Hersteller der Verpackung delegiert werden, was in anderen Branchen nicht immer möglich ist. Es macht daher Sinn, sich einen Partner für die Produktion von individualisierten Verpackungslösungen zu suchen, der diese Anforderungen erfüllt.

Wichtig dabei: Je besser die Recyclingquote und je umweltfreundlicher die Verpackungen, desto günstiger werden die Kosten in den Dualen Systemen künftig ausfallen. Dennoch müssen Verpackungen gerade bei Lebensmitteln natürlich die Anforderungen an Frische, Haltbarkeit und Transportsicherheit ebenso erfüllen wie an Kennzeichnungspflichten, Werbebotschaft und weitere Marketingaspekte.

 


Bildnachweis:©Shutterstock-Titelbild: Kidsada Manchinda  -#01: Luisa Leal Photography -#02: diecidodici  -#03: Elena.Katkova  -#04: Vasin Hirunwiwatwong  -#05: Vereshchagin Dmitry -#06: SimoneN -#07: Dusan Petkovic

Lassen Sie eine Antwort hier