Tarifvertrag im Groß- und Außenhandel: Löhne, Urlaub & mehr

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Für Beschäftigte im Groß- und Außenhandel ist der Tarifvertrag von enormer Bedeutung. Er regelt nicht nur das Einkommen, sondern auch die Arbeitszeiten und den Urlaubsanspruch und ist somit eine wichtige Grundlage für die Arbeitsbedingungen in dieser Branche.

Groß- und Außenhandel: Einer der wesentlichen Wirtschaftszweige in Deutschland

Ein Industrieunternehmen hat verschiedene Möglichkeiten, seine Produkte zu verkaufen. Es kann sie direkt an den Einzelhändler oder den Endkunden verkaufen oder sie exportieren. Der Export ist jedoch mit einem erheblichen Aufwand verbunden, insbesondere für die Einzelhändler, die mit vielen Lieferanten zusammenarbeiten müssen, um ihr Angebot zu erweitern. Auch die Logistik stellt eine Herausforderung dar.

Eine zusätzliche Zwischenstation in der Lieferkette ist von Vorteil, da Großhändler die Beschaffung von Produkten für den Einzelhandel erleichtern. Durch die Bereitstellung von Waren unterschiedlicher Hersteller reduziert sich die Anzahl der Bezugsquellen und es entsteht ein breites Sortiment, das den Endkunden eine große Auswahl bietet.

Für den erfolgreichen Außenhandel ist es unverzichtbar, auf die Expertise spezialisierter Händler zurückzugreifen. Aufgrund der hohen bürokratischen Anforderungen, die sowohl beim Import als auch beim Export von Waren anfallen, ist es essenziell, dass Fachkräfte diese Aufgaben übernehmen. Somit trägt der Außen- und Großhandel maßgeblich zur wirtschaftlichen Entwicklung Deutschlands bei.

Die Verbindung zwischen Produzenten und Kunden wird in diesem Sektor besonders wichtig, was zu einer hohen Nachfrage nach Arbeitskräften führt. Die Löhne und Gehälter der Beschäftigten werden durch Tarifverträge bestimmt, die in diesem Artikel näher erläutert werden.

Sowohl der Import als auch der Export von Produkten ist mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden. (Foto: Shutterstock - gopixa)

Sowohl der Import als auch der Export von Produkten ist mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden. (Foto: Shutterstock – gopixa)

 

Außenhandel: Die besondere Bedeutung für die deutsche Wirtschaft

Die Bedeutung des Außenhandels für die deutsche Wirtschaft ist unbestreitbar. Ein Blick auf die internationalen Import- und Exportstatistiken zeigt dies deutlich: Im Jahr 2017 belegte Deutschland den dritten Platz in beiden Kategorien. Die Exporte betrugen fast ebenso viel wie die der USA, die hier den zweiten Platz einnahmen.

Deutschland ist stark auf den Export ausgerichtet, um den Wohlstand seiner Bevölkerung zu sichern. Die USA und China sind die größten Wirtschaftsmächte der Welt und obwohl Deutschland eine geringere Gesamtwirtschaftsleistung hat, konnte es seinen Platz als drittgrößter Exporteur der Welt behaupten. Die Bedeutung des Außenhandels zeigt sich auch daran, dass zahlreiche Arbeitsplätze von ihm abhängen.

Die Steigerung der Importe und Exporte hat in den letzten Jahren einen bedeutenden Beitrag zum Wirtschaftswachstum geleistet. Zwischen 2010 und 2017 erhöhten sich die Exporte von etwa 950 Milliarden Euro auf knapp 1,3 Billionen Euro. Die Importe wuchsen im gleichen Zeitraum von etwa 800 Milliarden Euro auf etwas mehr als eine Billion Euro an, was zeigt, dass der Handel sowohl im In- als auch im Ausland zugenommen hat.

Importe und Exporte (in Mio.Euro)

Importe und Exporte Deutschlands (in Mio.Euro)
Jahr Warenexporte Warenimporte
2010 951.959 797.097
2011 1.061.225 902.523
2012 1.092.627 899.405
2013 1.088.025 890.393
2014 1.123.746 910.145
2015 1.193.555 949.245
2016 1.203.833 954.917
2017 1.279.066 1.034.323
Quelle: bpb

Großhandel: Schnittstelle zwischen Industrie und Einzelhändlern

In Deutschland spielt der Großhandel eine bedeutende Rolle in der Wirtschaft. Er verbindet die Produzenten mit den Einzelhändlern und sorgt für eine effiziente Einkaufsorganisation. Durch den Einkauf bei einem Großhändler haben Einzelhändler Zugang zu einer breiten Produktpalette von verschiedenen Herstellern, was ihnen ermöglicht, ein umfassendes Sortiment mit nur einer Bestellung zu erhalten.

Zusätzlich zu ihrem eigentlichen Zweck tragen Großhändler auch zur Vereinfachung der Logistik bei. Wenn ein Einzelhändler direkt beim Hersteller einkauft, sind die Bestellungen oft in geringen Mengen. Das führt zu höheren Transportkosten. Im Gegensatz dazu kauft ein Großhändler große Mengen ein, was zu erheblichen Einsparungen führt.

Der Großhandel stellt die Schnittstelle zwischen den Herstellern und den Einzelhändlern dar. (Foto: Shutterstock - jayk67)

Der Großhandel stellt die Schnittstelle zwischen den Herstellern und den Einzelhändlern dar. (Foto: Shutterstock – jayk67)

Der Großhandel leistet einen wichtigen Beitrag zum Wirtschaftswachstum in Deutschland. Laut einer Tabelle stiegen die Umsätze in diesem Sektor zwischen 2008 und 2016 trotz einiger Schwankungen signifikant an. Die positive Entwicklung der Branche spiegelt sich auch im Tarifvertrag wider, wo Arbeiter und Angestellte in den letzten Jahren erhebliche Einkommenssteigerungen verzeichnen konnten.

Umsätze im Großhandel (in Mrd. Euro)

Umsätze im Großhandel (in Mrd. Euro)
Jahr Umsätze im Großhandel in Mrd. Euro
2008 892
2010 1.014
2012 1.178
2014 1.167
2016 1.144
Quelle: GFH

Starker Zuwachs bei den Beschäftigungszahlen im Groß- und Außenhandel

Die positive Wirtschaftsentwicklung zeigt sich auch in der Beschäftigungszahl innerhalb dieser Branche. Lediglich 2009 verzeichnete man einen deutlichen Rückgang, welcher als Folge der allgemeinen Wirtschaftskrise des Vorjahres zu werten ist. 2010 gab es nur noch einen geringfügigen Rückgang bei den Vollzeitbeschäftigten, während die Teilzeitbeschäftigung bereits wieder anstieg.

Die Beschäftigungszahlen in dieser Branche haben in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen, was insgesamt eine positive Entwicklung darstellt. Allerdings ist zu bemerken, dass der Anstieg bei den Teilzeitkräften wesentlich stärker ausgefallen ist als bei den Vollzeitkräften.

Beschäftigungszahlen (Zu-/Abnahme im Vergleich zum Vorjahr)

Beschäftigungszahlen (Zu‑/Abnahme im Vergleich zum Vorjahr)
Jahr Vollzeit Teilzeit
2008 1,2% 0,7%
2009 -4,6% -4,4%
2010 -0,6% 1,1%
2011 2,1% 3,0%
2012 0,6% 4,6%
2013 0,3% 1,4%
2014 0,6% 0,5%
Quelle: verdi
Kauffrau/-mann im Groß- und Außenhandel (Foto: Shutterstock - LightField Studios)

Kauffrau/-mann im Groß- und Außenhandel (Foto: Shutterstock – LightField Studios)

 

Kauffrau/-mann im Groß- und Außenhandel: Ein beliebtes Ausbildungsziel

Trotz des anhaltenden Wachstums in diesem Sektor gibt es einen besorgniserregenden Trend, der darauf hindeutet, dass immer weniger Menschen in diesem Bereich ausgebildet werden.

  • Seit dem Jahr 2010 ist ein leichter Anstieg zu verzeichnen. Ab dem Jahr 2013 setzte jedoch ein Rückgang ein, der teilweise sogar deutlich ausfiel.
  • Der Groß- und Außenhandel verzeichnete in den vergangenen fünf Jahren einen dramatischen Rückgang bei der Anzahl der Auszubildenden. 2017 waren lediglich rund 34.000 Ausbildungsplätze besetzt, im Vergleich zu mehr als 42.000 im Jahr 2012.
  • Im vergangenen Jahr wurde ein historischer Rekord mit rund 40.600 Auszubildenden verzeichnet, jedoch ist die Zahl seitdem kontinuierlich gesunken.

Groß- und Außenhandelskaufleute: Zahl der Auszubildenden

Groß‑ und Außenhandelskaufleute: Zahl der Auszubildenden
Jahr Zahl der Auszubildenden
2010 38.088,0
2011 38.811,0
2012 40.641,0
2013 40.446,0
2014 39.207,0
2015 38.307,0
2016 37.584,0
2017 34.095,0
Quelle: statista

Wann ist der Tarifvertrag gültig?

Ein Tarifvertrag ist nicht automatisch für alle Beschäftigten einer Branche verbindlich. Vielmehr muss eine bestimmte Voraussetzung erfüllt sein, damit der Tarifvertrag für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt. Diese Voraussetzung nennt sich Allgemeinverbindlichkeit. Sie kann auf Antrag von Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbänden durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erklärt werden. Damit ein Tarifvertrag allgemeinverbindlich erklärt wird, müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein, zum Beispiel muss der Tarifvertrag von einer Mehrheit der Arbeitgeber und Gewerkschaften einer Branche unterzeichnet worden sein. Auch muss die Allgemeinverbindlichkeit im öffentlichen Interesse liegen, beispielsweise weil sie der Sicherung von Mindeststandards in einer Branche dient.

Es sollte betont werden, dass die Abmachungen stets auf ein spezifisches Bundesland begrenzt sind. So unterscheidet sich beispielsweise der Tarifvertrag in Bayern oder Sachsen erheblich von dem in Baden-Württemberg oder Mecklenburg-Vorpommern.

Es ist unbedingt erforderlich, dass man vor Aufnahme einer Tätigkeit im Groß- und Außenhandel den geltenden Tarifvertrag für das jeweilige Bundesland kennt. Allerdings sind die Gehaltsunterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern relativ gering. Andere Faktoren, wie die erforderlichen Kenntnisse, die Stellung im Unternehmen sowie die Dauer der Beschäftigung, sind weitaus wichtiger für die Höhe des Einkommens.

Eine wichtige Angelegenheit ist die sorgfältige Überprüfung, ob der Tarifvertrag für das jeweilige Arbeitsverhältnis rechtsverbindlich ist. Normalerweise ist dies nur dann der Fall, wenn sowohl der Arbeitnehmer als auch das Unternehmen Mitglieder der Gewerkschaft und des Arbeitgeberverbandes sind, die den Tarifvertrag ausgehandelt haben. Jedoch kann auch der Gesetzgeber die Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrags festlegen.

Die tarifvertraglich festgelegten Gehälter gelten für alle Arbeitnehmer einer bestimmten Branche, auch wenn diese nicht Mitglied einer Gewerkschaft sind. Allerdings ist es eher selten, dass die Allgemeinverbindlichkeitserklärung ausgesprochen wird, meist beschränkt sie sich auf Manteltarifverträge. Diese beinhalten etwa Bestimmungen zur Arbeitszeit, Mehrarbeitsregelungen nach Ladenschluss und Urlaubstage, jedoch keine Festlegungen zur Grundvergütung.

Mantelverträge beinhalten beispielsweise die Arbeitszeit, die Regelungen für Mehrarbeit nach Ladenschluss sowie Urlaubstage. (Foto: Shutterstock - Roman Samborskyi)

Mantelverträge beinhalten beispielsweise die Arbeitszeit, die Regelungen für Mehrarbeit nach Ladenschluss sowie Urlaubstage. (Foto: Shutterstock – Roman Samborskyi)

 

Löhne und Gehälter: Der Tarifvertrag bestimmt das Einkommen

Die Höhe des Gehalts im Groß- und Außenhandel hängt stark von den jeweiligen Aufgaben und den benötigten Kenntnissen ab. Wenn Sie beispielsweise als Lagermitarbeiter ohne spezifische Ausbildung arbeiten, verdienen Sie in der Regel weniger als wenn Sie in der Filialleitung tätig sind.

Um eine Übersicht zu erhalten, werden nun konkrete Zahlen vorgestellt, beginnend mit der Gehaltsgruppe 1 im ersten Jahr der Tätigkeit. Diese Gruppe umfasst Mitarbeiter, die sehr einfache Tätigkeiten ausführen und daher in die niedrigste Gehaltskategorie fallen.

Angestellte in Baden-Württemberg verdienen in diesem Bereich beispielsweise

  • in Baden-Württemberg 1.864 Euro (ab 1.4. 2018).
  • In Bayern liegt der Wert bei 1.978 Euro,
  • in Sachsen-Anhalt bei 1.902 Euro und
  • in Nordrhein-Westfalen bei 1.930 Euro.

Es ist offensichtlich, dass die Unterschiede im Gehalt von Angestellten der ersten Gehaltsklasse zwischen den verschiedenen Bundesländern kaum ins Gewicht fallen. Dies gilt auch für andere Länder, in denen das Gehalt für diese Arbeitnehmergruppe auf einem ähnlichen Niveau liegt.

In Deutschland steigt mit den steigenden Anforderungen an die Qualifikation der Arbeitskräfte auch die Vergütung, insbesondere in der Gehaltsklasse 7. In Baden-Württemberg liegt das durchschnittliche Gehalt für leitende Angestellte und Filialleiter in dieser Gehaltsklasse bei 4.485 Euro und in Bayern bei 4.016 Euro. Andere Bundesländer haben unterschiedliche Gehaltsklassensysteme, bei denen das höchste Gehalt in Sachsen-Anhalt bei 4.182 Euro und in Nordrhein-Westfalen bei 4.556 Euro liegt. Dies zeigt, dass die Vergütung von leitenden Angestellten in Deutschland stark variiert und von verschiedenen Faktoren wie der Qualifikation, der Branche und dem Standort abhängt.

Im Tarifvertrag für diese Branche sind nicht nur die Gehälter der Arbeitnehmer festgelegt, sondern auch die Löhne, die in verschiedene Gruppen eingeteilt sind. Die Lohngruppe 1 zeigt in den meisten Ländern ähnliche Werte wie die Gehaltsgruppe 1 und beträgt in der Regel etwa 2.000 Euro. Die höheren Lohngruppen weisen jedoch eine deutlich geringere Steigerungsrate auf. In der Lohngruppe 6 verdienen die Arbeiter typischerweise etwa 3.000 Euro, was jedoch von verschiedenen Faktoren wie Erfahrung, Qualifikation und Arbeitsort abhängen kann. Es ist wichtig, dass Unternehmen und Arbeitnehmer den Tarifvertrag genau studieren, um die für sie geltenden Bestimmungen zu verstehen und ihre Gehälter und Löhne entsprechend anzupassen.

Eine der entscheidenden Faktoren bei der Entscheidung für eine Ausbildung ist die Höhe der Ausbildungsvergütung. Der Tarifvertrag legt fest, wie viel Azubis in den verschiedenen Branchen und Berufen verdienen. Dabei gibt es zwar regionale Unterschiede, diese sind jedoch relativ gering. Im ersten Ausbildungsjahr kann man mit einer Vergütung zwischen 830 und 930 Euro rechnen. Mit jedem Jahr steigt die Vergütung an, bis sie im vierten Lehrjahr schließlich zwischen 1.000 und 1.100 Euro liegt. Es lohnt sich also, auch in Betracht zu ziehen, welche Tarifverträge für die gewünschte Ausbildung gelten und wie hoch die Vergütung ausfällt.

Von großer Bedeutung ist auch die Ausbildungsvergütung. Diese ist ebenfalls im Tarifvertrag festgelegt. (Foto: Shutterstock - ESB Professional)

Von großer Bedeutung ist auch die Ausbildungsvergütung. Diese ist ebenfalls im Tarifvertrag festgelegt. (Foto: Shutterstock – ESB Professional)

 

Weitere Details des Tarifvertrags

Tarifverträge sind ein wichtiges Instrument zur Regelung der Arbeitsbedingungen in Deutschland. Neben den Löhnen und Gehältern regeln sie auch die Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfristen und viele weitere Aspekte. Diese Regelungen werden in sogenannten Manteltarifverträgen zusammengefasst, die eine längere Laufzeit haben als Lohn- und Gehaltstarifverträge. Manteltarifverträge sorgen so für mehr Planungssicherheit bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Da die Regelungen in den meisten Bundesländern sehr ähnlich sind, werden Manteltarifverträge nicht so häufig neu verhandelt wie Lohn- und Gehaltstarifverträge. Sie haben jedoch einen großen Einfluss auf das Arbeitsleben in Deutschland und legen wichtige Standards fest, die für eine faire und gerechte Arbeitswelt unverzichtbar sind.

Wenn Sie regelmäßig Überstunden leisten, ist es wichtig, dass Sie dafür eine zusätzliche Vergütung erhalten. Wenn Sie mehr als 10 Stunden pro Tag arbeiten müssen, haben Sie Anspruch auf einen Zuschlag für die Mehrarbeit. Dieser Zuschlag beträgt 50 Prozent des Stundenlohns. Wenn Sie an Wochenenden oder Feiertagen arbeiten müssen, erhalten Sie noch höhere Zuschläge. Die genauen Bestimmungen können Sie Ihrem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag entnehmen.

Gemäß des Manteltarifvertrags ist die Anzahl der Urlaubstage im Groß- und Außenhandel geregelt. Wenn die tarifliche Arbeitszeit fünf Tage pro Woche beträgt, stehen den Arbeitnehmern in der Regel 30 Werktagen Urlaub zu. Sollte die tarifliche Arbeitszeit sechs Tage pro Woche betragen, erhöht sich die Anzahl der Urlaubstage auf 36 Werktagen. Dieser Tarifvertrag schützt somit die Rechte der Arbeitnehmer und stellt sicher, dass sie ausreichend Erholungszeit haben, um ihre Arbeit effektiv ausführen zu können.

Keine Kommentare

  1. Simone Scharfe am

    Sehr geehrte DAmen und Herren,
    ich bin als Mitarbeiterin im Statistischen Bundesamt sehr am aktuellen Geschehen in der Tariflandschaft interessiert. Daher meine Bitte: Können Sie mich bitte informieren, wenn ein neuer Abschluss im Einzel/Großhandel unterschrieben ist? Vielen Dank und viele Grüße
    Simone Scharfe

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