Sachbezüge: Echte steuerfreie Benefits für Mitarbeiter

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Sachbezüge sind keine Geldmittel, die dem Arbeitnehmer gewährt werden. Vielmehr handelt es sich um Produkte, Dienstleistungen oder auch Beteiligungen, die an die Mitarbeiter vergeben werden. Sie werden zusätzlich zum Gehalt gewährt.

Sachbezüge: Definition und Vorteile

Mit Sachbezügen können Arbeitnehmer ihre Angestellten besser an das Unternehmen binden. Nachweislich steigt die Zufriedenheit der Angestellten, sie fühlen sich stärker wertgeschätzt. Dabei handelt es sich nicht um finanzielle Mittel, sondern um Gehaltsbestandteile, die in Form von Gutscheinen, Dienstleistungen oder Beteiligungen gewährt werden. Solche Zusatzbezüge werden zum Gehalt vergeben und müssen eine bestimmte Grenze einhalten, damit sie steuerfrei bleiben.


Das sind Sachbezüge

Die Zusatzbezüge sind definiert als Entgelte, die nicht bar ausgezahlt werden. Sie werden in Naturalien gewährt und zusätzlich zum Gehalt ausgezahlt.

Damit können sie alles umfassen:

  • Verpflegung
  • Zuschüsse zur Unterkunft
  • Kleidung
  • Schuhe
  • Gutscheine und Produkte wie über Belonio möglich
  • Zuschüsse zur Kinderbetreuung
  • Parkplatzgelder
  • vergünstigte Darlehen
  • Unternehmensbeteiligungen
  • Produkte oder Leistungen des eigenen Unternehmens
Für den Arbeitgeber spielen Sachbezüge eine wichtige Rolle bei der Mitarbeiterbindung. ( Foto: Adobe Stock-Evgenia )_

Für den Arbeitgeber spielen Sachbezüge eine wichtige Rolle bei der Mitarbeiterbindung. ( Foto: Adobe Stock-Evgenia )_

Vorteile für den Arbeitgeber

Für den Arbeitgeber spielen Sachbezüge eine wichtige Rolle bei der Mitarbeiterbindung. Sie sind Teil der Vergütungspläne für Angestellte und werden in die Kostenplanungen einbezogen.

Der Arbeitgeber kann sich als besonders stark auf dem Arbeitsmarkt präsentieren und hebt sich positiv von der Konkurrenz ab. Durch Sachbezüge ist er in der Lage, Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden.

Diese Zugaben zum regulären Gehalt stellen eine besondere Form der Wertschätzung da. Genau diese ist es, die Mitarbeiter zu schätzen wissen und die sie dazu bringt, sich nicht bei der Konkurrenz nach einem anderen Jobangebot umzusehen. Insofern wird die Unternehmenstreue auch durch Zusatzbezüge genährt.

Die Vorteile dieser Zugaben lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Anziehen neuer Fachkräfte
  • Präsentation als attraktiver Arbeitgeber
  • bessere Mitarbeiterbindung
  • Steigerung der Leistungsbereitschaft und Produktivität der Mitarbeiter
  • größere Zufriedenheit unter den Mitarbeitern
  • höhere Umsätze und Gewinnsteigerung durch höhere Produktivität

Regelungen zu Sachbezügen: Rechtsgrundlagen und Beispiele

Sachbezüge werden auch als Sachzuwendungen betitelt. Sie dürfen allerdings nicht ohne Einhalten bestimmter rechtlicher Regelungen gewährt werden. Sie sind unter anderem steuerlich relevant und dürfen die Grenze von 50 Euro pro Monat nicht überschreiten.

Für Arbeitgeber wichtig zu wissen: Ein Sachbezug darf nicht dem gesetzlichen Mindestlohn zugerechnet werden. Dies ist in vielen anderen Ländern der Europäischen Union ähnlich geregelt. Dennoch hat jedes Land seine eigenen Rechtsvorschriften Comedy zusätzlich beachtet werden müssen.

Rechtsgrundlagen in Deutschland

Klar ist: Sachbezüge gelten als Arbeitsentgelt und müssen entsprechend versteuert werden. Allerdings gibt es eine Freigrenze, die aktuell bei 50 Euro im Monat liegt.

Versteuert werden muss dann erst der Sachbezug, der diese Grenze überschreitet. Wichtig ist aber, dass bei einem Überschreiten der gesamte Sachbezug versteuert werden muss und nicht der Teil, der über der Freigrenze liegt.

Sachbezüge müssen vertraglich festgelegt werden, damit sie in Deutschland gültig sind. Dies regelt § 8 Abs. 2 EStG. Dort heißt es, dass der Sachbezug zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden muss. Eine Barauszahlung dieses Bonus ist nicht möglich.

Variable Vergütung oder Sachbezug?

Arbeitnehmer bekommen ein festes Gehalt. Dieses ist im Arbeitsvertrag festgelegt. Hinzu kommen kann eine variable Vergütung. Diese entspricht dem gewährten Betrag, der bei Erreichen bestimmter Ziele und von der Leistung des Mitarbeiters abhängig ist. Eine variable Vergütung wird nicht durch jedes Unternehmen gewährt und ist auch keine Pflichtzahlung. Als dritte Vergütungsart sind die flexiblen Benefits für Mitarbeiter zu nennen.

Bei ihnen geht es nicht um Geldleistungen, sondern um Vergütungen, nicht-monetärer Art sind. Das bedeutet, dass Sachbezüge Produkte oder Dienstleistungen sein können. Sie dürfen auf keinen Fall bar ausgezahlt werden. Außerdem können variable Vergütung und Sachbezug nicht das Grundgehalt ersetzen. Sie dürfen immer nur zusätzlich gewährt werden.

Die Höhe des zu empfangenen Sachbezugs kann frei vereinbart werden. In vielen Fällen stellen Arbeitgeber einen Katalog mit möglichen Benefits zur Verfügung, aus dem sich der Angestellte seinen Sachbezug aussuchen kann. Er darf daraus wählen, welches Angebot für ihn nützlich ist und zu seinen Bedürfnissen passt.

Ein Sachbezug, der einem Mitarbeiter gewährt wird, muss nicht zwingend auch einem anderen zur Verfügung gestellt werden. Auch die jeweilige Höhe kann differieren. Dies sorgt mitunter für ein gesteigertes Konkurrenzdenken unter den Angestellten. Eine solche Ungleichbehandlung muss gut begründet werden können oder sollte besser vermieden werden.


Gängige Beispiele für Sachbezüge

Wenn Sachbezüge als Plus auf den Lohn gelten sollen, müssen sie gezielt ausgewählt werden, denn nicht alle Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens können als Sachbezug bezeichnet werden.

Wichtige Maßgabe ist dabei, dass der Sachbezug für den Mitarbeiter nützlich ist und ihm eine Geldausgabe spart, die er ansonsten hätte.

Gern werden daher diese Möglichkeiten für einen Sachbezug in Betracht gezogen:

  • Der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer einen kostenlosen oder verbilligten Wohnraum zur Verfügung.
  • Es werden Essensgutscheine oder kostenlose Mahlzeiten in der Kantine angeboten.
  • Der Arbeitgeber gewährt einen Zuschuss zu den Fahrtkosten (zum Beispiel als Jobticket für die öffentlichen Verkehrsmittel oder als Tankkarte).
  • Der Arbeitgeber schließt eine private Zusatzversicherung für den Arbeitnehmer ab. Das kann beispielsweise eine Zahnzusatzversicherung oder auch das Krankentagegeld sein.
  • Der Mitarbeiter bekommt einen Firmenwagen gestellt.
  • Der Angestellte bekommt Gutscheine für das Onlineshopping beispielsweise über Zalando, Aboutyou, Amazon usw.
Der Arbeitgeber gewährt einen Zuschuss zu den Fahrtkosten (zum Beispiel als Jobticket für die öffentlichen Verkehrsmittel oder als Tankkarte) (Foto: Adobe Stock-serhiibobyk)

Der Arbeitgeber gewährt einen Zuschuss zu den Fahrtkosten (zum Beispiel als Jobticket für die öffentlichen Verkehrsmittel oder als Tankkarte) (Foto: Adobe Stock-serhiibobyk)

Der Arbeitgeber schließt eine private Zusatzversicherung für den Arbeitnehmer ab. Das kann beispielsweise eine Zahnzusatzversicherung oder auch das Krankentagegeld sein. ( Foto: Adobe Stock- HNFOTO )

Der Arbeitgeber schließt eine private Zusatzversicherung für den Arbeitnehmer ab. Das kann beispielsweise eine Zahnzusatzversicherung oder auch das Krankentagegeld sein. ( Foto: Adobe Stock- HNFOTO )

Der Sachbezug und die Sozialversicherung

Ein weiterer rechtlicher Aspekt dreht sich um die Sozialversicherung. Ein Sachbezug, der laut Jahressteuergesetz „zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen und Geldsurrogate“ umfasst, unterliegt der Einkommenssteuerpflicht. Demnach fallen auch Sozialversicherungsbeiträge an. Wird der Sachbezug auf die Lohnabrechnung übertragen, dann wird der Bruttolohn erhöht, was wiederum Lohnsteuer und Beiträge zur Sozialversicherung für den Mitarbeiter nach oben treibt.

Ein Sachbezug, der 50 € im Monat nicht überschreitet, bleibt steuerfrei und ist auch frei von der Abführung der Sozialversicherungsbeiträge. Diese Freigrenze wurde erst in 2022 von 44 auf 50 Euro angehoben.

Gutscheine und Geldkarten müssen, damit sie steuerfrei bleiben, zweckgebunden sein. Sie dürfen daher nur beim Aussteller der Karte oder des Gutscheins eingesetzt werden können. Hier gelten die Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes. Beispiele für derartige zweckgebundene Gutscheine und Geldkarten sind unter anderem Geschenkkarten für Einkaufsläden und Onlineshops oder Kinogutscheine. Erlaubt sind auch Gutscheine für Buchläden oder den Besuch bei der Kosmetikerin.

Essensgutscheine bleiben steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn sie pro Tag eine Höhe von 6,57 Euro pro Mitarbeiter nicht überschreiten. Sie können in der firmeneigenen Kantine oder außerhalb der Firma eingelöst werden.

Mitarbeiter, die Eltern von nicht-schulpflichtigen Kindern sind, können auch einen steuerfreien Zuschuss zur Kinderbetreuung erhalten. Gibt es einen betriebseigenen Kindergarten? Hier kann der Nachwuchs der Mitarbeiter kostenfrei betreut werden. Doch auch ein Zuschuss zur Betreuung bei der Tagesmutter oder in einer Kita ist möglich. Höchstbeträge gibt es dabei nicht. Wichtig ist nur, dass die Leistung zusätzlich zum Arbeitsentgelt gewährt wird.

Eine Besonderheit gilt bei der Gewährung von Fitnessgutscheinen: Die monatliche Steuerfreigrenze von 50 Euro gilt auch hier. Wichtig ist aber, dass das Unternehmen einen Vertrag mit dem Fitnessstudio eingegangen ist, nur dann kann der Gutschein für den Mitarbeiter als Sachbezug gelten. Der Mitarbeiter kann dann direkt dort trainieren und die 50 Euro verrechnen lassen. Ansonsten besteht wie sonst auch die Möglichkeit, einen Gutschein auszustellen, der wiederum vom Angestellten eingelöst werden kann. Dafür ist der Vertrag mit dem Fitnessstudio nicht nötig.

Arbeitgeber haben darüber hinaus die Möglichkeit, den jährlichen Freibetrag von 600 Euro für die Mitarbeiterfitness zu nutzen, wenn dies im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung geschieht. Ernährungsprogramme, Bewegungskurse oder die Rückenschule können damit als Benefit angerechnet werden.

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