Urteil: FCA muss 20.262,74 Euro Schadensersatz zahlen

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Das Landgericht Cottbus hat in einem aktuellen Urteil den Automobilhersteller Fiat Chrysler Automobiles (FCA, jetzt: Stellantis) im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal dazu verurteilt, Schadensersatz in Höhe von 20.262,74 Euro zu zahlen. Bei dem betroffenen Fahrzeug handelt es sich um das Modell Renegade, das von der Tochtergesellschaft Jeep hergestellt wird. Das Urteil verdeutlicht die Bedeutung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Bezug auf unzulässige Abschalteinrichtungen in Fahrzeugen.

Fiat Ducato als Basisfahrzeug im Diesel-Abgasskandal betroffen

Im Diesel-Abgasskandal sind vor allem Wohnmobile betroffen, da viele Hersteller den Fiat Ducato als Grundlage für ihre Fahrzeuge verwenden. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt seit Sommer 2020 zu diesem Thema. Es wird vermutet, dass der Fiat-Diesel Multijet unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet, um die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand einzuhalten und nicht im regulären Straßenverkehr. Auch das Modell Renegade von Jeep, das ein Tochterunternehmen von Fiat ist, ist in den Skandal verwickelt.

Landgericht Cottbus verurteilt Fiat wegen unzulässiger Abschalteinrichtung im Jeep Renegade

Im vorliegenden Fall erwarb der Kläger im September 2015 einen fabrikneuen Jeep Renegade. Der Kläger behauptet, dass das Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines sogenannten Thermofensters aufweist, das die Abgasrückführung je nach Außentemperatur steuert. Das Landgericht Cottbus hat den Anträgen des Klägers entsprochen und Fiat wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung verurteilt. Es ist jedoch zu beachten, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

Neues Urteil stärkt Position der Verbraucher im Abgasskandal

Das Urteil des Landgerichts Cottbus bekräftigt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach das Verkaufen von Fahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen als sittenwidrige Schädigung der Verbraucher betrachtet wird. Dieses Urteil stärkt somit die Position der Betroffenen im Diesel-Abgasskandal und erhöht die Chancen auf Schadensersatz.

Das Urteil des deutschen Gerichts, das einen italienischen Hersteller verurteilt hat, ist in besonderem Maße beachtenswert. Es zeigt, dass die rechtlichen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal die Chancen der Verbraucher auf Schadensersatz erheblich verbessert haben. Betroffene sollten daher unbedingt rechtlichen Rat einholen und ihre Ansprüche fristgerecht vor Gericht geltend machen. Im Falle des Diesel-Abgasskandals besteht die Möglichkeit einer Rückabwicklung des Kaufvertrags oder einer Preisminderung um bis zu 25 Prozent.

BGH: Schadensersatz im Wohnmobil-Abgasskandal auch für Fiat

Im Zusammenhang mit dem Wohnmobil-Abgasskandal von Fiat hat der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals seine Position zu möglichen Schadensersatzansprüchen aufgrund fahrlässigen Handelns des Herstellers dargelegt. Da das Wohnmobil in Deutschland in den Verkehr gebracht wurde, ist das deutsche Sachrecht auch für Fiat anwendbar. Die Reaktion der italienischen Typengenehmigungsbehörde spielt dabei keine Rolle. Der BGH hat deutlich gemacht, dass die Regeln zum Schadensersatz bei PKW im Diesel-Abgasskandal auch auf Wohnmobile anwendbar sind.

Verbraucher haben jetzt bessere Chancen auf Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal

Angesichts der jüngsten juristischen Entwicklungen haben Verbraucher, die vom Diesel-Abgasskandal betroffen sind, nun wesentlich bessere Chancen auf Schadensersatz. Es ist ratsam, dass betroffene Verbraucher rechtzeitig anwaltlichen Rat suchen und ihre Ansprüche vor Gericht geltend machen. Der Abgasskandal kann zu erheblichen Geldverlusten in Form von Fahrverboten, Stilllegungen und Wertverlusten führen. Eine individuelle Klage kann dabei helfen, die eigenen Rechte durchzusetzen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet einen kostenlosen Online-Check an, um den richtigen Weg aus dem Dieselskandal zu finden und eine Ersteinschätzung des Falls zu erhalten.

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