Mandant fordert nun nahezu sechzigtausend Euro zurück nach bwin-Verlusten

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Ein Spieler setzte zwischen Februar 2016 und Oktober 2020 bei ElectraWorks Ltd. über die deutschsprachige bwin-Plattform nahezu 61.000 Euro ein und verlor sie. Das Landgericht Frankfurt entschied am 7. Mai 2026, dass alle Verträge ohne deutsche Zulassung nach dem Glücksspielstaatsvertrag von 2012 bis 2020 unwirksam sind. Deshalb steht dem Mandanten die Rückzahlung seiner Einsätze zu. Die Richter begründeten dies mit der fehlenden Lizenz und dem öffentlichen Interesse am Jugend- und Spielerschutz.

61000 Euro Verlust durch Casinospiele und Sportwetten bei ElectraWorks

Vor dem Landgericht Frankfurt wurde im Urteil vom 7. Mai 2026 dokumentiert, dass der Kläger zwischen Februar 2016 und Oktober 2020 über die deutschsprachige Plattform bwin der ElectraWorks Ltd sowohl an Online-Casinospielen als auch an Sportwetten teilgenommen habe. Seine Gesamteinsätze führten zu Verlusten in Höhe von nahezu 61.000 Euro. Davon entfielen etwa 59.000 Euro auf Sportwetten. Außerdem überschritt ElectraWorks das gesetzlich festgelegte monatliche Einzahlungslimit von 1.000 Euro deutlich erheblich.

Spieler erhalten verlorene Einsätze wegen fehlender deutscher Glücksspiel-Lizenz zurück

Das Landgericht stellte fest, dass sämtliche Online-Glücksspielverträge mit ElectraWorks aufgrund des in diesem Zeitraum geltenden Glücksspielstaatsvertrags nichtig sind. Denn zwischen 2016 und 2020 waren Online-Casinospiele und Sportwetten in Deutschland verboten. ElectraWorks verfügte über keine gültige deutsche Lizenz, da kein Antrag gestellt und keine Genehmigung erteilt wurde. Diese fehlende rechtliche Basis führt dazu, dass alle Einsätze ohne Erlaubnis vorgenommen wurden und daher vom Anbieter vollständig zurückzuzahlen sind.

Urteil bestätigt deutsche Beschränkung schränkt Dienstleistungsfreiheit nicht unangemessen ein

Das Landgericht befand, dass das deutsche Internet-Glücksspielverbot nicht mit der EU-Dienstleistungsfreiheit kollidiere. Öffentliche Belange wie der Schutz Minderjähriger und die Verhinderung süchtigen Verhaltens legitimierten die Beschränkung, so die Richter. Das neue Lizenzverfahren seit dem ersten Juli zweitausendundeinundzwanzig ändere nichts an der rückwirkenden Anwendung des früheren Verbots. Dieses verfolge vorrangig das Ziel, illegale Anbieter vom Markt zu drängen und sichere, weniger riskante Spielangebote zu fördern. Zusätzlich diene die Maßnahme dem Gemeinwohl.

ElectraWorks verletzt deutsches Einzahlungslimit von tausend Euro monatlich klar

Zur Erlangung einer deutschen Zulassung müssen Betreiber von Internet-Glücksspielen strikte gesetzliche Bestimmungen erfüllen, unter anderem das im Glücksspielstaatsvertrag verankerte Limit von 1.000 Euro pro Kalendermonat bei Einzahlungen. ElectraWorks hat gegen diese verbindliche Regel verstoßen und den Verstoß im Prozess nicht bestritten. Das Gericht wies deshalb darauf hin, dass ein solches Sportwettenangebot aufgrund der Nichteinhaltung der Lizenzauflagen rechtlich von Beginn an unzulässig und unwirksam war und somit ohne jede Rechtsgrundlage betrieben.

Gericht bestätigt Rückzahlungsanspruch trotz unbekannter illegaler Spielteilnahme des Klägers

Das Landgericht stellte klar, dass der Anspruch des Klägers auf Rückzahlung seiner Einsätze unberührt bleibt, obwohl diese bei illegalen Online-Glücksspielen getätigt wurden. Es fehle an Beweisen für vorsätzliches Handeln oder Kenntnis des Spielverbots, da der Spieler bis zum Jahr 2024 keine entsprechenden Informationen erhalten habe. Zudem seien die Forderungen nicht verjährt, sodass der Kläger die vollständige Erstattung seiner Verluste uneingeschränkt und wirksam einfordern kann, gemäß geltender Rechtslage.

Mit seinem Urteil stärkt das Landgericht Frankfurt den Schutz von Spielern, die zwischen 2016 und 2020 bei nicht lizenzierten Online-Glücksspielanbietern wie bwin und ElectraWorks Ltd. Verluste erlitten haben. Es stellt fest, dass alle Einsätze ohne gültige deutsche Lizenz nach dem Glücksspielstaatsvertrag nichtig sind und rückerstattungsfähig bleiben. Das Gericht betont im Rahmen des Gemeinwohls und Jugendschutzes die Bedeutung klar definierter Lizenzauflagen sowie die Rückholbarkeit verlorener Einsätze durch Verbraucherrechte.

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