BALM überweist erstmals sechsstelligen Betrag an Camion Pro Mitglieder

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Nach jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der deutschen Lkw-Maut hat das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) erstmals einen hohen sechsstelligen Betrag an den Verkehrsverband Camion-Pro überwiesen. Die Gutschrift dient der Entschädigung der betroffenen Transportunternehmen, deren Mautabrechnung nach einem EuGH-Urteil aus dem Jahr 2020 als rechtswidrig eingestuft wurde. Camion-Pro, das seine Mitglieder seit 2014 vertritt, koordiniert aktuell die Auszahlung und bereitet eine weitere laufende Verfahrensrunde mit zusätzlichen Forderungen vor.

BALM zahlt hohe sechsstellige Summe an Camion-Pro für Rückzahlungen

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat kürzlich einen Betrag im oberen sechsstelligen Bereich an den Verkehrsverband Camion-Pro überwiesen. Die Zahlung basiert auf Rückerstattungsansprüchen der Verbandsmitglieder, die aufgrund einer unzulässigen Berechnung der Lkw-Maut entstanden sind. Camion-Pro nimmt die erhaltenen Mittel entgegen und verteilt sie unmittelbar an die betroffenen Transportunternehmen. Dadurch entfallen für diese Firmen eigener gerichtlicher Aufwand und das Risiko möglicher Prozesskosten, während sie umgehend zügig vollständig entschädigt werden.

EuGH-Urteil erklärt Polizeikosten in deutscher Lkw-Mautberechnung endgültig völlig rechtswidrig

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil C-321/19 vom 28. Oktober 2020 festgestellt, dass bei der deutschen Lkw-Mautberechnung unrechtmäßig Kosten für die Verkehrspolizei eingerechnet wurden, obwohl europäisches Recht ausschließlich die Berücksichtigung von Infrastrukturkosten erlaubt. Dieses richtungsweisende Urteil ebnete den betroffenen Transportunternehmen den Weg zu Rückerstattungen für überzahlte Beträge und führte dazu, dass die zuständigen Behörden ihre Kalkulationsmodelle überprüfen und anpassen mussten. Dadurch hat sich die Rechtssicherheit in der Mautverwaltung erhöht.

Camion-Pro prüft seit Mai 2023 offiziellen Rückerstattungen bei BALM

Im Jahr 2014 wies Camion-Pro auf mögliche Rechtsverstöße in der Mautberechnung hin und empfahl seinen Mitgliedern, Zahlungen nur unter Vorbehalt zu leisten. Im Mai 2023 reichte der Verband Rückerstattungsforderungen beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) ein. Seither übernimmt Camion-Pro die juristische Prüfung der Ansprüche, koordiniert den Schriftverkehr mit den Behörden und stellt fristgerechte sowie transparente Geltendmachung sicher. Dabei dokumentiert der Verband alle relevanten Unterlagen und entlastet seine Mitglieder umfassend.

Zweiter Prozessabschnitt: Camion-Pro erhoben sechsstellige Forderungen erwartet Urteil 2025

Die rechtliche Auseinandersetzung um die Mautberechnung in Deutschland bleibt fortlaufend: Ein zweiter Verfahrensabschnitt mit zusätzlichen sechsstelligen Rückforderungsbeträgen ist aktuell bei Gericht anhängig. In diesen Verhandlungen werden weitere Kostenpositionen und Berechnungsmethoden überprüft, die möglicherweise zu Erstattungen führen. Ein abschließendes Urteil wird für Ende 2025 erwartet. Bis zu diesem Zeitpunkt informiert Camion-Pro seine Mitglieder regelmäßig über den Verfahrensfortschritt und leitet alle erforderlichen juristischen Maßnahmen ein, um Ansprüche zu verfolgen effizient und ergebnisorientiert.

Camion-Pro scheitert mit Eilantrag gegen Toll Collect vor Gericht

Im Februar 2024 reichte Camion-Pro vor dem Landgericht Berlin eine Klage gegen Toll Collect ein, um überhöhte Verwaltungsgebühren abschaffen zu lassen. Insbesondere beanstandete der Verband Kosten für Zweitausfertigungen von Belegen als rechtswidrig. Der Eilantrag wurde abgelehnt, da das Gericht keine Eilbedürftigkeit und keine wettbewerbliche Relevanz feststellte. Anschließend kündigte Camion-Pro einen Musterprozess vor dem Amtsgericht Berlin an, um eine endgültige Klärung und Erstattung unrechtmäßiger Gebühren, zeitnah, effizient, kostenneutral, rechtssicher, sachgerecht, transparent.

Camion-Pro Mitglieder profitieren von zentraler Verfahrensführung ohne eigenen Antragszwang

Camion-Pro-Mitglieder profitieren von einer einheitlichen Verfahrensabwicklung, da sie selbst keine Anträge formulieren müssen und von keinerlei Prozesskostenrisiko betroffen sind. Regelmäßige Berichte informieren sie über den Fortschritt, während die Fachleute des Verbands sämtliche juristischen Prüfungen durchführen, den Kontakt zu Behörden koordinieren und die Auszahlung der Rückerstattungen veranlassen. Durch diese gebündelte Unterstützung verringert sich der organisatorische Aufwand erheblich und die Wahrscheinlichkeit einer zügigen Erstattung an und gewährleisten dabei juristische Sicherheit.

Camion-Pro erzielt ersten BALM-Teilerfolg und garantiert sichere kollektive Rückerstattungen

Camion-Pro hat mit dem ersten Teilerfolg gegen das Bundesamt für Logistik und Mobilität die Wirksamkeit gemeinsamer Rechtsstrategien demonstriert. Dank des Urteils des EuGH und laufender Verfahren ermöglicht der Verband den Mitgliedsunternehmen eine Rückerstattung von zu viel gezahlter Lkw-Maut ohne eigenes juristisches Risiko. Dabei profitieren die Transportunternehmen von umfassender rechtlicher Begleitung, transparenten Abläufen und einem effizienten Verfahren, das den administrativen Aufwand minimiert und zugleich für mehr Klarheit in der Mautabrechnung sorgt.

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