Der Verband kritisiert die nachträgliche Streichung dreier Buchhandlungen vom Deutschen Buchhandlungspreis und bezeichnet das Haber-Verfahren des Bundesministeriums für Kultur und Medien auf der Leipziger Buchmesse als unzulässig. Er fordert umfassende Transparenz und Einsicht in sämtliche Verfahrensunterlagen, bekräftigt die Bedeutung der freien Meinungsäußerung und die Unabhängigkeit unabhängiger Buchhändler, sichert juristische Begleitung zu und appelliert an den Kulturstaatsminister, die drei Auszeichnungen wiederherzustellen. Er kritisiert die Geheimhaltung scharf und verlangt umgehend Rechtsklarheit.
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Sebastian Guggolz betont Kunstfreiheit und Transparenz bei kulturellen Buchhandlungspreisentscheidungen
Seit der Einführung des Preises im Jahr 2015 zeichnet der Börsenverein unabhängige Buchhandlungen für ihr herausragendes Engagement im lokalen Umfeld aus und stärkt so die literarische Vielfalt vor Ort. Sebastian Guggolz betont die zentrale Rolle von Kunstfreiheit und Meinungsfreiheit als Fundament für eine lebendige Kultur, eine offene Gesellschaft und demokratische Dialogprozesse. Er plädiert dafür, die Auswahl der Preisträger auf nachvollziehbaren, transparenten Kriterien zu basieren und ausschließlich kulturelle Leistungen zu bewerten.
Börsenverein lehnt politisch beeinflusste Juryentscheidungen entschieden und strikt ab
Der Vorsitzende des Börsenvereins, Sebastian Guggolz, erklärt, das BKM habe das Haber-Verfahren eingeführt, um mutmaßliche extremistische Kontakte von Buchhandlungen zu überprüfen. Er verurteilt die Geheimhaltung der Prüfmethoden und -resultate, da auf diese Weise weder die Verfahren noch die Urteile durch Betroffene überprüfbar oder anfechtbar seien. Guggolz fordert eine klare Trennung zwischen kulturellen Bewertungsprozessen und politischen Sicherheitsüberprüfungen, um die Unabhängigkeit der Jury sowie künstlerische Freiheit sicherzustellen.
Alle 118 von Jury empfohlenen Buchhandlungen umgehend erneut auszeichnen
Der Verband kritisiert die Entscheidung des Kulturstaatsministeriums, drei Buchhandlungen ohne hinreichende Begründung aus dem Preis zu streichen und fordert die sofortige Aufhebung dieses Beschlusses. Er betont, dass sämtliche 118 nominierten Buchhandlungen von der unabhängigen Jury ausgewählt wurden und unabhängig von politischen Vorwürfen Anerkennung verdienen. Die unbegründete Stigmatisierung als verfassungsgefährdend beeinträchtigt das Vertrauen in den Deutschen Buchhandlungspreis und unterminiert die kulturelle Vielfalt. Er fordert Transparenz und die sofortige Wiedervergabe aller Ehrungen.
Enge Abstimmung mit Anwälten: Börsenverein fördert Buchhandlungen plant Empfang
Der Börsenverein pflegt einen regelmäßigen Dialog mit den juristischen Beiständen der betroffenen Buchhandlungen und übernimmt anteilig die entstehenden Verfahrenskosten zur Unterstützung im Rechtsstreit. Ziel ist die finanzielle Absicherung und Stärkung der unabhängigen Buchhändler im Zuge ihrer Auseinandersetzung. Im Rahmen der Leipziger Buchmesse lädt der Verband am Donnerstag zu einem Empfang am eigenen Stand ein, um die Arbeit und das Engagement der Inhaber im persönlichen Austausch trotz abgesagter Preisverleihung zu honorieren.
Verfassungsrechtler verurteilen Abfrage verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse ohne gesetzliche Basis scharf
Nach Ansicht des Börsenvereins fehlt es dem Ministerium an einer klaren gesetzlichen Ermächtigung, um Erkenntnisse des Verfassungsschutzes anzufordern. Verfassungsrechtlich erfordern Übermittlung und Abfrage personenbezogener Daten jeweils eine eigenständige gesetzliche Grundlage. Diese Anforderung leitet sich aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ab. Ohne eine separate Normierung würden Grundrechte wie informationelle Selbstbestimmung und Datenschutz erheblich beeinträchtigt, weshalb das aktuelle Vorgehen als verfassungswidrig eingestuft wird. Es bestehe daher dringender Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers.
Juryentscheidungen bleiben laut Verband unabhängig trotz umstrittenen Einsatzes Haber-Verfahrens
Der Verband kritisiert die unzulässige Verwendung des Haber-Verfahrens im Kulturbereich nachdrücklich mit Verweis auf die fehlende gesetzliche Grundlage und den kollektiven Charakter literarischer Auszeichnungen. In seinem Positionspapier betont er, dass Buchhandlungspreis und Verlagspreis ausschließlich auf anonymen, unabhängigen Juryentscheidungen beruhen müssen, um kulturelle Leistungen gerecht zu würdigen. Ein Verfahren, das ursprünglich zur Extremismusbekämpfung dient, eigne sich nicht dazu, die Vielfalt der Branche transparent, unpolitisch und fair zu fördern und auch reputationssichernd.
Rechtsgutachten bestätigt keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Neustart Kultur Programm
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels erklärt, dass ihm für den Lau-Verlag und das Programm Neustart Kultur keine Daten für den Einsatz des Haber-Verfahrens vorliegen. Zudem verweist der Verband auf ein externes Rechtsgutachten, das er selbst in Auftrag gegeben hatte. Dieses Gutachten untersuchte mögliche verfassungsrechtliche Fragestellungen und kam zu dem Schluss, dass keinerlei Verstöße gegen Grundrechte oder datenschutzrechtliche Vorgaben feststellbar sind. Damit seien alle Bedenken gegenüberläufig bewertet und eindeutig rechtlich unbedenklich.
Börsenverein fordert Transparenz und Rechtssicherheit bei Vergabe des Buchhandlungspreises
As diese Position verdeutlicht, spielt der Deutsche Buchhandlungspreis eine zentrale Rolle beim Erhalt literarischer Vielfalt und der Stärkung regionaler Buchhandlungsstrukturen. Der Börsenverein plädiert für die Sicherung von Kunstfreiheit und Meinungsvielfalt als unverzichtbare Bestandteile unserer demokratischen Kultur. Mit dem Aufruf zu umfassender Transparenz, juristischer Begleitung und der Verteidigung unabhängiger Juryentscheidungen will er Leser, Autoren und Buchhändler gleichermaßen davon überzeugen, dass kreative Leistungen ohne politische Einflussnahme gewürdigt werden. Vertrauensvoll und neutral geehrt.

