Unabhängige Rechtsberatung gefährdet durch die geplante RDG-Änderung in Bayern

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An der 96. JuMiKo in Bayern appellieren BRAK und die Landesrechtsanwaltskammern, dass das Rechtsdienstleistungsgesetz nicht aufgeweicht werden darf. Sie weisen darauf hin, dass Rechtsschutzversicherer in erster Linie Gewinninteressen verfolgen und dadurch unabhängige Rechtsberatung gefährden. Ein solcher Eingriff würde systemische Interessenkonflikte fördern, weil Versicherer Kosten minimieren wollen. Mandantinnen und Mandanten hätten dann kaum effektive Rechtsmittel gegen staatliche Deckungsablehnungen, und würden Vertrauen in neutrale Beratung schädigen und gefährdeten sehr langfristig das Rechtssicherheitsempfinden.

Anwaltkammern fordern Bundesweite Ablehnung der geplanten RDG-Änderung dringend jetzt

In ihrer Erklärung vom 6. November 2025 zur 96. JuMiKo in Bayern kritisiert die Bundesrechtsanwaltskammer den auf der Tagung präsentierten Änderungsentwurf zum Rechtsdienstleistungsgesetz scharf. Die BRAK betont, dass allein durch zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gewährleistet werden kann, dass Beratung frei von wirtschaftlichen Fremdinteressen erfolgt. Gemeinsam mit den Präsidentinnen und Präsidenten der Landesrechtsanwaltskammern fordert sie deshalb eine klare Ablehnung auf Bundesebene, um die Berufsausübung und den Verbraucherschutz nachhaltig zu schützen.

Gewinnorientierte Rechtsschutzversicherer gefährden unabhängige Beratung durch latente Interessenkonflikte

Rechtsschutzversicherer bauen ihr Geschäftsmodell auf Kostensenkung und Ertragssteigerung auf, was eine klare Divergenz zu einer auf Mandanteninteressen ausgerichteten Beratung darstellt. Ein eigenständiges Angebot von Rechtsdienstleistungen durch Versicherungen würde zwangsläufig Interessenkonflikte mit sich bringen. Verbraucher blieben über diese Zielkonflikte im Unklaren, da Versicherer wirtschaftliche Motive verschweigen könnten. Fehlende Regulierung und externe Kontrollen verstärken das Risiko von Ungleichbehandlung und uninformierten Entscheidungen seitens der Versicherten.

Anwältinnen Expertenwissen zwingt Versicherer oft zur vertraglich geschuldeten Kostenübernahme

Juristen erleben in der Praxis immer wieder Fälle, in denen Rechtsschutzversicherer zunächst ihre Deckungszusage verweigern und Mandanten dadurch ohne frühen Rechtsschutzlassen. Erst durch gezielte anwaltliche Intervention und die konsequente Einforderung bestehender Vertragsleistungen wird häufig die eigentlich vereinbarte Kostenübernahme sichergestellt. Würden Versicherer selbst Rechtsberatungen erbringen, fehlten verlässliche Kontrollmechanismen, sodass Mandantinnen und Mandanten willkürlichen Leistungsverweigerungen ausgeliefert wären und dem wirtschaftlichen Eigeninteresse der Versicherer schutzlos gegenüberstünden insbesondere in unübersichtlichen Rechtskonstellationen bei hohen Streitwerten.

Bayerischer Gesetzentwurf ignoriert berufsrechtliche Regeln und Haftungspflichten für Qualität

Der bayerische Vorschlag verkennt die Bedeutung der berufsrechtlichen Verpflichtungen, die sicherstellen, dass Rechtsberatung unabhängig, neutral und qualitativ hochwertig erfolgt. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unterliegen Standesregeln und strengen Haftungsbestimmungen, die sie dazu anhalten, Mandanteninteressen konsequent über wirtschaftliche Eigeninteressen zu stellen. Ohne diesen Schutz drohen Interessenkonflikte. Nur das Berufsrecht garantiert Transparenz und verpflichtet zur vorrangigen Wahrung der Mandantenbelange, sodass eine professionelle, objektive und vertrauenswürdige Beratung gewährleistet ist. Es bleibt gesellschaftlich relevant und rechtsstaatlich unverzichtbar, essenziell

Präsident Wessels warnt vor reiner Augenwischerei bei dubiosen Versicherungsserviceangeboten

Dr. Ulrich Wessels, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, warnt vor den Plänen Bayerns, die Rechtsdienstleistungen in die Hand von Rechtsschutzversicherern zu legen. Seiner Ansicht nach ist die vorgesehene Trennung von Kostenübernahme und juristischer Beratung nichts als eine Fassade. Echte Unabhängigkeit und Mandantenschutz seien nicht gewährleistet, weil die Versicherer in erster Linie gewinnorientiert arbeiteten und ihre eigenen finanziellen Interessen systematisch vor die Bedürfnisse der Versicherten setzten.

Unabhängige Rechtsberatung gesichert durch BRAK und Kammern gegen Kostenverweigerungen

Durch den entschiedenen Widerstand von BRAK und den Landesrechtsanwaltskammern wird die freie und unabhängige Rechtsberatung langfristig geschützt. Verbraucher profitieren von nachvollziehbaren Verfahren sowie klaren Zuständigkeiten und Transparenz in allen Beratungsphasen. Rechtsschutzversicherer werden daran gehindert, eigene wirtschaftliche Interessen dem Mandantenschutz vorzuziehen. Effektive Sicherheitsmechanismen verhindern willkürliche Kostenverweigerung. Die Berücksichtigung standesrechtlicher Vorgaben garantiert hohe Qualität fachgerechter Beratung und wahrt das öffentliche Vertrauen in das Rechtssystem. Die bewährten berufsrechtlichen Strukturen sichern dauerhaft die Interessen der Ratsuchern.

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