vzbv mahnt Deutsche Postbank AG ab
So gewährte die Deutsche Postbank AG den freien Finanzberatern der Postbank Finanzberatung AG Zugang zu Kundendaten, die von der Anschrift des Kunden bis zu seinem Kontostand und sogar den aktuellen Kontobewegungen reichten. Die Deutsche Postbank AG stützte sich dabei auf eine vom Kunden unterzeichnete Einwilligungserklärung.
Die Einwilligungserklärung hat der vzbv jetzt genauer unter die Lupe genommen und ist der Auffassung, dass einige Formulierungen intransparent sind. "Mit seiner Unterschrift unter diese Einwilligungserklärung macht sich der Verbraucher unwissentlich zum gläsernen Kunden", kritisiert vzbv-Vorstand Gerd Billen die Klauseln der Postbank. "Der Verbraucher muss wissen, welche seiner Daten zu welchen Zwecken genutzt werden, und zwar in aller Deutlichkeit". Wie sonst solle der Verbraucher die Bedeutung und Reichweite seiner Einwilligung erkennen können. Der vzbv hat der Postbank eine Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung zur Verwendung der Klauseln bis 22.12.2009 eingeräumt.
Unerschöpflicher Pool an Kundendaten
Die beanstandeten Textpassagen in der Einwilligungserklärung öffnen nach Ansicht des vzbv Tür und Tor für die Übermittlung einer Vielzahl von personenbezogenen Daten an die Gesellschaften der Postbank-Gruppe. So darf die Postbank auf der Grundlage der jetzigen Einwilligungserklärung neben den Personalien wie Name, Anschrift und Beruf auch hierzu "vergleichbare Daten" übermitteln. Welche konkreten Daten hierunter fallen, erschließt sich dem Verbraucher nicht. Gleiches gilt für Daten aus konkreten Geschäftsbeziehungen wie dem Kreditvertrag oder dem Einlagengeschäft. Auch hier darf die Postbank vergleichbare Daten übermitteln und eröffnet sich somit einen unerschöpflichen Pool an Kundendaten.
Einwilligung zur Datenweitergabe kann jederzeit widerrufen werden
Aus verbraucherpolitischer Sicht nimmt der Datenhunger der Unternehmen bereits Überhand. Schon jetzt weiß der Verbraucher nicht mehr, welche Daten von ihm im Umlauf sind und von wem genutzt werden. Gerade bei umfassenden Einwilligungsklauseln aber haben Verbraucher die Möglichkeit, dieser Gefahr Grenzen zu setzen, ohne selbst Schaden zu nehmen: Denn Anbieter brauchen Kundendaten nur für die Erfüllung des konkreten Vertrages. Geht es darüber hinaus um die Weitergabe der Daten an Dritte, noch dazu zu Werbezwecken, kann der Verbraucher konsequent sein Einverständnis hierzu verweigern. Eine einmal abgegebene Einwilligungserklärung zur Datenweitergabe kann jederzeit vom Verbraucher gegenüber der Bank widerrufen werden, und zwar ohne nachteilige Folgen. Verbraucher sollten im Vorfeld eine Einwilligungsklausel genau lesen, bevor sie ihre Unterschrift darunter setzen.
Quelle: Pressemeldung Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
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