Verpackungen: Informationen zur Lizensierung

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Liefern Onlinehändler Produkte an gewerbliche oder private Verbraucher, so sind die versandten Gegenstände in der Regel gut verpackt. Laut Verpackungsverordnung (und ab 2019 laut Verpackungsgesetz) sind die Händler aber verpflichtet, die Rücknahme des Verpackungs- und Füllmaterials sicherzustellen bzw. für die Verwertung desselben zu sorgen. Damit wird der Lizenzierungspflicht Genüge getan, die sich im Übrigen auch auf Verpackungen bezieht, die aus dem Ausland nach Deutschland eingeführt werden.

Verpackungsverordnung und Verpackungsgesetz:
Duales System als Hilfe

In Deutschland ist das Duale System im Zusammenhang mit dem Sortieren sowie der Verwertung von Wertstoffen allgemein bekannt. Es ist eine unverzichtbare Hilfe für alle Händler und Hersteller, die für den weiteren Kreislauf von Verpackungen verantwortlich sind. Es wäre nicht zumutbar, wenn diese sämtliche Verpackungen bei ihren Kunden wieder einsammeln müssten und sich selbst um eine Verwertung kümmern sollten. Daher sieht die Verpackungsverordnung vor, dass das Duale System genutzt wird.

Es übernimmt die Pflichten zur Verwertung der Verpackungen, was als Verpackungslizenzierung bezeichnet wird. Dafür zahlen die Hersteller und Händler ein Entgelt an das Duale System. Die Höhe des Entgelts bemisst sich nach dem Gewicht der Wertstoffe, nach der überwiegenden Materialart und nach der Menge der Verpackungen, die in den Handel gebracht werden.

Im Zusammenhang mit dem Sortieren sowie der Verwertung von Wertstoffen ist in Deutschland ist das Duale System allgemein bekannt. (#1)

Im Zusammenhang mit dem Sortieren sowie der Verwertung von Wertstoffen ist in Deutschland ist das Duale System allgemein bekannt. (#1)

Das Duale System stellt für alle registrierten Nutzer sicher, dass die Verpackungen gesammelt, sortiert und verwertet werden. Im Gegenzug bekommt der Händler oder Hersteller eine Mengenbescheinigung als Nachweis über die Verkaufsverpackungen, die der Verwertung zugeführt worden sind.

Müssen auch kleinste Mengen gemeldet werden?

Das Duale System macht keine Ausnahmen und sieht vor, dass auch kleinste Mengen gemeldet werden müssen. Das heißt, wenn jemand nur sehr wenige Verkaufsverpackungen in den Verkehr bringt, muss er diese dennoch anmelden.

Das wiederum heißt folgerichtig, dass alle, die die Meldung nicht vornehmen, gegen die geltende Verpackungsverordnung verstoßen, was wiederum eine Abmahnung nach sich ziehen kann. Auch Bußgelder werden wegen des Verstoßes gegen die Meldepflichten verhängt und können bis zu 100.000 Euro betragen! Außerdem geht diese Strafe mit einem Verbot einher, künftig Verkaufsverpackungen überhaupt in Umlauf zu bringen. Vor allem als Inhaber oder Kunde eines Großhandels für Verpackungs- und Versandmaterial im B2B Bereich sollten Sie zukünftig also genau auf die Lizensierung bei der neu eingerichteten zetralen Stelle.

Auch kleineste Mengen müssen angemeldet werden, das Duale System macht hierfür keine Ausnahmen. (#2)

Auch kleineste Mengen müssen angemeldet werden, das Duale System macht hierfür keine Ausnahmen. (#2)

Der Ablauf der Lizenzierung

Die Lizenzierung für Verpackungen ist nicht so schwer, wie viele Betroffene meinen mögen. Zunächst einmal gilt es, das Gewicht der verwendeten Verpackungen zu bestimmen, wobei auch eine Sortierung nach der Art der Materialien vorzunehmen ist. Am Ende dieser Bestimmung steht dann eine Auflistung aller Verpackungen aus Kunststoff und Papier mit den zugehörigen Gewichten.

Danach errechnen Sie, wie viel Sie jeweils im gesamten Jahr davon brauchen. Auch hier nehmen Sie wieder die Unterteilung nach der Art des Materials vor. Sie planen eine ungefähre Verbrauchsmenge pro Jahr und multiplizieren diese mit dem Einzelgewicht der jeweiligen Verpackung. Nun ist es möglich, ein Angebot vom Dualen System zu bekommen.

Im letzten Schritt der Lizenzierung schließen Sie den Vertrag mit dem Dualen System, von nun an übernimmt dieses die Sammlung und Verwertung der Verpackungen, die Sie in den Verkehr bringen. Die rechtlichen Pflichten der Händler und Hersteller sind damit erledigt. Wichtig: Wenn Sie privat Dinge verschicken, fallen Sie natürlich nicht unter die Lizenzierungspflicht. Dies ist erst dann der Fall, wenn Sie beruflich Dinge verkaufen und diese verpacken müssen bzw. wenn Sie im Nebenerwerb gelegentlich Verkäufe tätigen. Sobald die Gewinnerzielungsabsicht dahintersteht, ist die Lizenzierung Pflicht.

Zunächst wird das Gewicht der Verpackungen bestimmt - hierfür muss man auch nach Art und Material sortieren. Danach folgen die nächsten Schritte der Lizensierung. (#3)

Zunächst wird das Gewicht der Verpackungen bestimmt – hierfür muss man auch nach Art und Material sortieren. Danach folgen die nächsten Schritte der Lizensierung. (#3)

Einfacher geht’s für Onlinehändler

Viele Onlinehändler sind einfach nur genervt von all dem Aufwand, den sie für das Verschicken von wenigen Produkten betreiben sollen, und fragen sich nicht selten, ob es denn nicht auf einfacher geht? Natürlich geht es das und die nötigen Informationen zur Lizenzierung sowie zur weiteren – und einfacheren – Vorgehensweise finden Sie beim Onlineportal activate – by Reclay. Die durch das Unternehmen angebotene Möglichkeit, in wenigen Schritten zu einer rechtsgültigen Lizenzierung zu kommen, ist durchaus eine Überlegung wert.

Dafür ist es nötig, sich auf der Internetseite zu registrieren, danach können Sie die gewünschten Verpackungsmengen pro Jahr und Materialgruppe eingeben. Das Portal berechnet dann den Preis, den Sie dafür zahlen müssen und der für die Rücknahme sowie für die Verwertung anfällt. Direkt danach erhalten Sie eine Mengenbescheinigung und die Rechnung. Jeder kann selbst entscheiden, ob der Vorgang der Lizenzierung mehrmals im Jahr zu wiederholen ist oder ob eine einmalige Berechnung für das ganze Jahr die bessere Wahl ist.

Entgegen häufiger Bedenken muss hier niemand einen festen Vertrag abschließen oder die Dienste des Portals für eine feste Zeit in Anspruch nehmen. Außerdem ist die Lizenzierung schon für Kleinstmengen möglich, Pauschalpreise werden nicht berechnet.

Für den Onlinehandel ist die Verpackungslizenzierung noch einfacher. Mit dem richtigen Onlineportal wie bespielsweise <a href="https://www.activatec.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">activate – by Reclay</a>, ist die Lizensierung nur einen Klick weit entfernt. (#4)

Für den Onlinehandel ist die Verpackungslizenzierung noch einfacher. Mit dem richtigen Onlineportal ist die Lizensierung nur einen Klick weit entfernt. (#4)

Verpackungen lizenzieren: Alles Wichtige auf einen Blick

Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Informationen rund um das Lizenzieren von Verpackungen:

Frage Antwort
Wer ist lizenzierungspflichtig? Jeder, der mit Waren und Produkten handelt und bei dem eine Gewinnerzielungsabsicht erkennbar ist – also auch diejenigen, die im Nebenerwerb Dinge verkaufen -, muss die Lizenzierung vornehmen.

Händler, die Verpackungen erstmalig benutzen, befüllen und in Verkehr bringen (auch kleine Mengen müssen lizenziert werden)
Betroffen sind nur Händler, keine Privatpersonen.

Gewerbetreibende sind alle, die als Händler auftreten, die eine Firma besitzen und die einen Gewerbeschein vorlegen können bzw. beantragt haben.

Was muss lizenziert werden? Zu lizenzieren ist alles, was beim gewerblichen oder privaten Kunden ankommt, unabhängig von der Größe oder der Menge – jede Verkaufsverpackung fällt unter diese Vorschrift.
Was sind Transport-
und was sind
Verkaufsverpackungen?
Verkaufsverpackungen sind die Verpackungen, die beim Endkunden vorliegen und die die Ware schützen. Sie können aus Karton oder Pappe, aus Glas oder anderen Materialien sein. Auch Luftpolsterfolien oder Füllmaterial zählt hier mit hinein.

Transportverpackungen sind die Verpackungen, die zwischen den Händlern benutzt werden und nicht beim Endkunden landen. Das betrifft Fässer, Großbehälter oder Paletten.

Was ist mit Verbundstoffen? Verbundstoffe wie zum Beispiel Getränkekartons (sogenannte Kartonverbundstoffe) werden ebenfalls lizenziert, hier zählt der überwiegende Materialanteil, sofern kleinste Beimengungen von weniger als fünf Prozent vorliegen.

Transportverpackungen sind die Verpackungen, die zwischen den Händlern benutzt werden und nicht beim Endkunden landen. Das betrifft Fässer, Großbehälter oder Paletten.

Müssen Luftpolstertaschen und Versandtaschen lizenziert werden? Luftpolstertaschen zählen nicht zu den Verbundstoffen und werden für das Recycling getrennt. Hierbei sind Papier und Kunststoff im jeweiligen Verhältnis zu lizenzieren, wobei der Kunststoff meist ca. 40 Prozent, das Papier rund 60 Prozent ausmacht.
Zählen Klebeband und Paketband zu den lizenzpflichtigen Verpackungen? Paketband gilt als Kunststoff und muss entsprechend lizenziert werden. Auch bei dieser Produktgruppe geht es in Bezug auf die Lizenzierung wieder nach dem Hauptteil der Stoffe.
Müssen gebrauchte Kartons lizenziert werden? Lizenzieren muss immer derjenige, der die Verpackung das erste Mal in Verkehr bringt, daher ist davon auszugehen, dass der Supermarkt seine Kartons bereits lizenziert hat. Eine Garantie gibt es dafür nicht und der jeweilige Händler ist in der Beweispflicht. Die Lizenzierung muss im Zweifelsfall schriftlich nachgewiesen werden können. Wichtig: Bei einer Prüfung muss auch die genaue Mengenerklärung vorliegen, was in der Regel schwierig sein dürfte, wenn es sich um gebrauchte Verpackungen handelt.
Wie steht es um Verpackungen, die über mehrere Zwischenhändler gehen? Es ist immer derjenige in der Lizenzierungspflicht, der die Ware an den Endkunden liefert.
Was ist mit Importware? Verpackungen, die aus dem Ausland stammen, können als nicht lizenziert betrachtet werden. Das gilt auch für Verpackungen aus der EU. Die Lizenzierungspflicht für den Händler, der an den Endkunden liefert, besteht hier ebenfalls.
Gibt es vorlizenzierte Verpackungen? Da dem Verkäufer nicht bekannt sein kann, ob und in welcher Form die Verpackungen genutzt werden, sind Vorlizenzierungen nicht möglich. In der Verpackungsverordnung gibt es daher einen Ausschluss zu vorlizenzierten Verpackungen.
Wann bekommt der Händler eine Lizenznummer? Die Lizenznummer wird am Ende des Jahres vergeben, dies geschieht automatisch. Eine Nachfrage ist dementsprechend nicht nötig. Außerdem sind in dem Schreiben die Jahresgesamtmenge der lizenzierten Materialien, die Art der Materialien und die Rechnungsnummer enthalten.
Besteht eine Pflicht zur Kennzeichnung der Teilnahme am Dualen System? Schon seit dem 1. Januar 2009 gibt es keine entsprechende Kennzeichnungspflicht mehr, da die Lizenzierungspflicht grundsätzlich besteht und nicht umgangen werden kann. Es gab dafür sogar schon Abmahnungen, weil einige Firmen mit „Selbstverständlichkeiten“ geworben hatten.
Wie wird die Umsetzung der Lizenzierungspflicht geprüft? Das Umweltamt ist für die „staatlich motivierte Prüfung“ zuständig, bei der die Umsatzsteuernummer des Unternehmens über die IHK überprüft wird. Dabei erfolgt eine stichprobenartige Kontrolle der Lizenzierungen beim Dualen System. Außerdem können die Abfallbehörden der Bundesländer Lizenzierungsnachweise fordern, was sie immer dann vornehmen, wenn Auffälligkeiten bestehen.
Welche Strafen drohen bei fehlender Lizenzierung? Händler, die nicht oder nicht vollständig lizenzieren, müssen mit teils hohen Strafen rechnen. Bis zu 100.000 Euro werden als Bußgeld verhängt.
Gibt es für die Lizenzierung Obergrenzen? Obergrenzen sind vom Material abhängig – sind hier entsprechende Mengen erreicht, müssen Händler eine Vollständigkeitserklärung abgeben. Diese wird bei der IHK eingereicht.

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