Fördermittel für Arbeitgeber: Welche gibt es?

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Wie andere Sektoren kann auch der Einzelhandel von spezifischen Fördermitteln für Arbeitgeber profitieren. Hierbei gibt es eine Vielzahl an potenziellen Möglichkeiten – eine Übersicht über finanzielle Hilfen gibt Ihnen dieser Artikel.

Die Pflicht von Arbeitgebern

Auch wenn das Geschäft gut läuft, haben viele Unternehmer – auch im Bereich des Einzelhandels – Bedenken, einen neuen Mitarbeiter einzustellen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Angestellten Lohn zu zahlen, auch wenn dieser selbst nicht arbeiten kann. Stichwort: Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall. Doch nicht nur das, sondern auch andere Pflichten, die mit der Einstellung eines Mitarbeiters einhergehen, sind für viele ein Grund, selbst mehr anzupacken und auf einen Angestellten mehr zu verzichten. Dennoch gibt es mehrere finanzielle Hilfen, die beispielsweise einstiegsweise oder während der gesamten Zeit von Arbeitgebern in Anspruch genommen werden können.

Eine Option sind die Fördermöglichkeiten der Agentur für Arbeit. Hierzu zählt einerseits der sogenannte Eingliederungszuschuss. Die Agentur für Arbeit unterstützt durch diesen Zuschuss zu den monatlichen Lohnzahlungen den Arbeitgeber einer „schwer vermittelbaren“ Person. Stellt ein Unternehmer also eine Person ein, die älter als 50 Jahre ist, lange Zeit arbeitslos war oder nur eine geringe Qualifikation aufweisen kann, kann diese finanzielle Hilfe in Anspruch genommen werden. Bis zu 50 Prozent der Gehaltszahlung werden dann von der Agentur für Arbeit bezuschusst. Ähnlich verhält es sich mit der Einstellung von schwerbehinderten Personen. Auch hier wird der Lohn bezuschusst und der Arbeitgeber aktiv entlastet.

 

Wer sich im Einzelhandel erst jüngst selbstständig gemacht hat und noch als Gründer gilt, der kann ebenfalls von einem Einstellungszuschuss der Agentur für Arbeit profitieren. Voraussetzung ist jedoch, dass der Unternehmer noch nicht länger als zwei Jahre in seinem Geschäft tätig ist und noch nicht mehr als fünf Angestellte eingestellt hat.(#01)

Wer sich im Einzelhandel erst jüngst selbstständig gemacht hat und noch als Gründer gilt, der kann ebenfalls von einem Einstellungszuschuss der Agentur für Arbeit profitieren. Voraussetzung ist jedoch, dass der Unternehmer noch nicht länger als zwei Jahre in seinem Geschäft tätig ist und noch nicht mehr als fünf Angestellte eingestellt hat.(#01)

Sonderstellung von Existenzgründern

Wer sich im Einzelhandel erst jüngst selbstständig gemacht hat und noch als Gründer gilt, der kann ebenfalls von einem Einstellungszuschuss der Agentur für Arbeit profitieren. Voraussetzung ist jedoch, dass der Unternehmer noch nicht länger als zwei Jahre in seinem Geschäft tätig ist und noch nicht mehr als fünf Angestellte eingestellt hat. Der Einstellungszuschuss, also die Förderung der Lohnzahlung, wird dann für Personen gewährt, die mindestens drei Monate lang arbeitslos gemeldet sein musste.

Wer einen kurzfristigen Engpass füllen muss und dafür nicht auf ein Zeitarbeitsunternehmen zurückkommen möchte, kann auch eine andere finanzielle Förderung in Anspruch nehmen. Das geht jedoch nur, wenn der Engpass durch eine Weiterbildungsmaßnahme des bisherigen Mitarbeiters verursacht wird. Die Lohnkosten der einspringenden Vertretung werden auch von der Agentur für Arbeit gefördert. Genaue Informationen und Berechnungen stellt die Agentur Arbeitgebern in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

 

 Finanzielle Hilfen für Gründer sollen Anreize schaffen, um in die Region zu investieren, neue Arbeitsplätze zu schaffen und langfristig an der Attraktivität eines Ortes oder eines Landstrichs zu arbeiten. (#02)

Finanzielle Hilfen für Gründer sollen Anreize schaffen, um in die Region zu investieren, neue Arbeitsplätze zu schaffen und langfristig an der Attraktivität eines Ortes oder eines Landstrichs zu arbeiten. (#02)

Zuschüsse für Arbeitgeber

Erster Ansprechpartner für finanzielle Hilfe für Arbeitgeber ist die Agentur für Arbeit. Sollte es hierbei keine positive Rückmeldung geben, stehen auch regionale Verbände und Kammern mit ihren Beratern zur Verfügung. Auch die Regierung des jeweiligen Bezirks hat konkrete Mitarbeiter, die sich auf die Wirtschaftsförderung einer Region spezialisiert haben. Um neue Arbeitsplätze zu schaffen, gibt es eine Vielzahl an europäisch und deutschlandweit geförderter Programme, die dann vor Ort verwaltet werden. Hier gilt es in jedem Fall, nachzufragen und Informationen einzuholen.

Fördermittel für die Einstellung von Mitarbeitern oder die Expandierung des Unternehmens gibt es auch von den Förderbanken der Länder. Oftmals steht auch hier die Regionalität im Zentrum des Interesses: Finanzielle Hilfen für Gründer sollen Anreize schaffen, um in die Region zu investieren, neue Arbeitsplätze zu schaffen und langfristig an der Attraktivität eines Ortes oder eines Landstrichs zu arbeiten. Mit der richtigen Unterstützung fallen Investitionen oder die Einstellung von neuen Mitarbeitern um einiges leichter – es gilt nur, die richtigen Ansprechpartner zu finden.


Bildnachweis:© Fotolia-Titelbild: chagin -#01:Syda Productions -#02: Photographee.eu

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