Änderungen zum Schutz von Manipulationen: Vorsicht bei der Betriebsprüfung!

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Momentan liegt ein Entwurf für eine Gesetzesänderung vor, der vor Manipulationen an Grundaufzeichnungen in digitaler Form schützen soll. Die Besteuerung soll damit gleichmäßiger möglich werden, davon geht das Bundesfinanzministerium derzeit aus. Es gilt, Missbrauch an Kassen- und Grundaufzeichnungen möglichst einzudämmen oder sogar unmöglich zu machen.

Welche Änderungen sind laut Gesetzesentwurf geplant?

Der Referatsentwurf sieht vor, dass digitale Grundaufzeichnungen besser geschützt werden müssen, denn die Anfälligkeit für einen Missbrauch ist hier besonders hoch. Nach der Änderung soll eine Pflicht zur Einzelaufzeichnung eingeführt werden. Diese gilt, wenn elektronische Systeme zur Aufzeichnung verwendet werden. Außerdem soll es eine spezielle Ordnungsvorschrift geben, die zusätzlich durch eine Verordnungsermächtigung ergänzt wird. Die Kassen-Nachschau und Einsichts- sowie Überlassungspflichten für Dritte werden ebenfalls eingeführt.

Wird gegen die Neuregelungen verstoßen, wird das als Ordnungswidrigkeit behandelt. Die übrigen, bisher gültigen Regelungen zur Steuerhinterziehung bleiben bestehen.

Die Neuregelungen sollen ab dem 1. Januar 2019 Gültigkeit besitzen. Im Moment handelt es sich aber lediglich um einen Entwurf und es ist längst nicht klar, ob dieser so umgesetzt wird oder nicht. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind in ihrer Praktikabilität noch fraglich, der Steuerpflichtige scheint damit nicht wirklich entlastet zu werden.

Wichtig: Viele dieser Regelungen sind gar nicht neu, sondern bereits in der GoBD zu finden. Hierbei handelt es sich aber um eine Verwaltungsvorschrift, während die Neuregelungen gesetzlich verankert werden sollen.

Was ist die Kassen-Nachschau und was ist mit INSIKA?

Die Kassen-Nachschau soll alle Probleme lösen, ob sie aber wirklich zu Steuereinnahmen führt, die sichtlich höher sind als bisher, sei einmal dahingestellt. Die Umsatzsteuer-Nachschau wird bereits praktiziert, auch die Lohnsteuer-Nachschau ist üblich. Beides scheint nicht wirklich einen Erfolg zu bringen. Lediglich ein Abschreckungseffekt wird hier erreicht, wenn im Nachhinein Steuerschuldner oder –hinterzieher erkannt werden.

INSIKA wird bereits seit mehreren Jahren durchgeführt und soll auch weiterhin Anwendung finden. Die Kosten dafür sind relativ gering, daher scheint dieses Verfahren so lukrativ. Pro Jahr und Kassenplatz fallen gerade einmal 63 Euro an – bei der BMF-Lösung hingegen sind es zwischen 430 und 564 Euro.

Bei allen Vereinfachungen und Kostenersparnissen: Die Zeit darf nicht auf der Strecke bleiben! Leider steht der Aufwand vielfach in keinem Verhältnis zum Nutzen, daher stellt sich auch die Frage, ob INSIKA das Mittel der Wahl bleiben wird.


Bildnachweis: © Fotolia – YakobchukOlena

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