Von festen und tragbaren Navis
Noch immer belegt zwar das Autoradio Platz eins der aus dem Auto gestohlenen Teile. Doch nach Beobachtungen der Hamburger Polizei stehen die nützlichen Pfadfinder bereits an zweiter Stelle. Die Unachtsamkeit vieler Autofahrer macht es den Dieben leicht. Denn meist sind es die mobilen, von außen gut sichtbar an der Windschutzscheibe oder auf dem Armaturenbrett befestigten Geräte, die Langfinger anlocken. Sie sollten unbedingt vor dem Verlassen des Fahrzeugs aus der Halterung genommen und ins Handschuhfach gelegt werden. Dies gilt natürlich auch für Handys, die im Auto gut sichtbar in der Basisstation stecken. Denn selbst wenn das Fahrzeug Teil- oder Vollkasko versichert ist, geht der Halter nach einem Diebstahl mobiler Geräte leer aus.
Bei fest installierten Geräten ist es wie folgt: Die Sonderausstattung im Fahrzeug sollte bis zu einem Wert von 3.000 Euro mitversichert sein. Darunter fallen Radio, CD-Wechsler oder ein fest installiertes Navigationsgerät. Schadenersatz gibt es grundsätzlich für Teile, die mit dem Auto fest verbunden und zusätzlich in der so genannten Teileliste aufgeführt sind. Diese Liste legt fest, welche Teile im Kaskoschutz automatisch enthalten sind, welche mit einer Zusatzprämie versichert werden können und für welche es gar keinen Versicherungsschutz gibt. Mitversichert sind zum Beispiel Skihalterung, Schneeketten, Abschlepp-Vorrichtung, Dachträger für Fahrräder, Skier und Surfbretter sowie ein Satz Winterreifen. Die Sportgeräte selbst sind nicht mitversichert.
Transportable Wertgegenstände (Handy oder Portables Navigationsgerät) schließt eine Versicherung im Regelfall aus. Allein in Hamburg wurden 2006 über 3.000 Geräte gestohlen, in Leipzig durch Diebstahl über 1,5 Mio. Euro Schaden angerichtet.
Nur der LVM sieht eine Kostenerstattung bis zu 1.000,- Euro über die Hausratversicherung vor, wenn vom Kunden im Rahmen dieses Vertrages das Risiko "Diebstahl aus Kfz" (Elektronische Geräte etc.) mitgewählt wurde. Versicherungsschutz besteht dabei zwischen 6 und 22 Uhr, es sei denn, die Fahrtunterbrechnung dauert nicht länger als zwei Stunden. Für alle elektronischen Geräte (einschließlich Foto und Film) gilt jedoch zusätzlich, dass diese von außen her nicht einsehbar sind (zum Beispiel Aufbewahrung im Handschuhfach oder im Kofferraum). Keine Entschädigung wird für Wertsachen geleistet.
Quelle: Pressemeldung LVM Versicherungen
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