Verivox entwickelt Tarifvergleiche weiter
Im Rahmen der Tarifrechner-Umfrage 2011 wurden Verbraucher zu den Verivox Tarifvergleichen und der Transparenz des Geschäftsmodells befragt. Über 5.500 Verbraucher haben in der Zeit vom 23.09. bis zum 07.10.2011 an der Umfrage teilgenommen.
Vorauskasse- und Kaution werden kritisch bewertet
Die automatische Anzeige von Tarifen mit Kautionszahlungen lehnen 67 Prozent der Teilnehmer ab. 68 Prozent der Umfrageteilnehmer sprechen sich dafür aus, dass Tarife mit Vorauskasse zunächst nicht dargestellt werden sollten. In der letzten Tarifrechner-Umfrage im Jahr 2008 sprach sich die Mehrheit der Teilnehmer noch für die sofortige Darstellung dieser Angebote aus.
Von Verbraucherschützern wurde in der Vergangenheit wiederholt gefordert, Tarife mit Vorauskasse und Kaution nicht in den Tarifvergleichen zu berücksichtigen. Der Grund hierfür ist, dass im Falle einer Anbieterinsolvenz das vorab entrichtete Geld ganz oder teilweise verloren ist.
Diese Forderung bedeutet aber auch, dass den Verbrauchern nicht mehr automatisch alle verfügbaren Angebote angezeigt werden. Derzeit bieten 88 Stromversorger Tarife mit Vorauskasse und/oder Kaution an, darunter 66 kommunale Anbieter. Im Gasbereich bieten 55 Versorger derartige Tarife an, von denen 44 in kommunaler Hand sind. Diese Angebote sollten den Verbrauchern nicht generell vorenthalten werden.
Verivox reagiert daher als erstes Verbraucherportal auf diese Herausforderung, indem alle Nutzer noch vor der Anzeige der Tarifvergleiche zu den gewünschten Voreinstellungen gefragt werden. So können die Verbraucher selbst entscheiden, ob Tarife mit Vorauskasse und/oder Kaution angezeigt werden sollen oder nicht.
"Wir nehmen das Thema Markttransparenz sehr ernst. Wir haben den Testsieg bei Stiftung Warentest auch errungen, weil wir die meisten Stromtarife darstellen. Gleichzeitig sehen wir uns als führendes Verbraucherportal dem Verbraucherschutz verpflichtet. Deshalb überlassen wir den Verbrauchern die freie Entscheidung, welche Angebote berücksichtigt werden sollen und informieren sie wie in der Vergangenheit über Chancen und Risiken dieser Produkte", sagt Peter Reese, Leiter Energiewirtschaft bei Verivox.
Neukundenboni stoßen auf hohes Interesse
Mit 85 Prozent fordert eine deutliche Mehrheit der Verbraucher die Berücksichtigung von Neukundenboni in der Kostenberechnung. Wie gewohnt können Verbraucher in den Tarifvergleichen selbst bestimmen, ob Neukundenboni eingerechnet werden sollen oder nicht.
Um den Verbraucherschutz zu verbessern, hat Verivox zuletzt im August 2011 seine Verbraucherschutzrichtlinien verschärft. Neukundenboni mit verbraucherunfreundlichen Bedingungen werden dadurch nicht berücksichtigt.
Verbraucher bescheinigen Verivox Neutralität und Transparenz
Über 95 Prozent der Umfrageteilnehmer halten die neutrale Darstellung aller im Markt verfügbaren Angebote - unabhängig davon, ob Verivox hierfür eine Provision erhält oder nicht - für "sehr neutral" oder "neutral".
Dass Verivox einen für Verbraucher kostenlosen Service bietet, der durch Werbung, Provisionen und Marktstudien finanziert wird, empfinden 94 Prozent der Befragten als "transparent". 96 Prozent der Teilnehmer gaben an, Verivox weiterempfehlen zu wollen.
"Die positiven Rückmeldungen unserer Nutzer freuen uns sehr", sagt Dagmar Ginzel, Unternehmenssprecherin von Verivox. "Wir entwickeln unsere Tarifrechner entsprechend weiter und werden sie durch das Feedback der Verbraucher verbessern. Selbstverständlich können die Nutzer die Tarifvergleiche nach wie vor an ihre individuellen Bedürfnisse anpassen."
Verivox stellt grundsätzlich alle verfügbaren Tarife für reguläre Haushaltskunden auf dem Energiemarkt dar. Spezialtarife wie Sozialtarife oder Kombitarife gehören nicht dazu. Derzeit werden mehr als 19.400 Energietarife von über 1.000 Strom und über 820 Gasversorgern gelistet.
Es werden auch Tarife dargestellt, die nicht den Verivox-Richtlinien zum Verbraucherschutz entsprechen. Um diese Angebote angezeigt zu bekommen, muss jedoch der voreingestellte Filter "Nur Tarife, die den Verivox-Richtlinien zum Verbraucherschutz entsprechen" deaktiviert werden.
Quelle: Pressemeldung Verivox GmbH
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