VISA-Streit - Private Banken um ING-DiBa erhöhen auf 5:1 gegen Sparkassen

15.12.2008 | Frankfurt am Main
Heute verkündete das Landgericht Verden, dass der Einspruch der Sparkasse Nienburg gegen die am 24. September 2008 erlassene einstweilige Verfügung zurückgewiesen wird.

Damit bleiben die Geldautomaten der Sparkasse Nienburg weiter geöffnet für alle Kunden mit VISA-Karten von Citibank, ING-DiBa, Santander Consumer Bank und Volkswagen Bank. Dieses Urteil ist die fünfte von bisher sechs richterlichen Entscheidungen zwischen den privaten Banken um die ING-DiBa und den Sparkassen, die im Sinne der privaten Banken und ihrer Kunden entschieden wurde. Hier die bisherigen Entscheidungen chronologisch geordnet:

1. Landgericht Verden, 24. September 2008: Dem Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Sparkasse Nienburg wird stattgegeben (10 O 102/08).

2. Landgericht Heilbronn, 30. September 2008: Dem Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Kreissparkasse Heilbronn wird stattgegeben (21 O 135/08 KfH).

3. Landgericht Bückeburg, 1. Oktober 2008: Dem Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Sparkasse Schaumburg wird stattgegeben (1 O 170/08).

4. Landgericht Halle, 20. November 2008: Der Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Sparkasse Mansfeld-Südharz wird zurückgewiesen (8 O 1485/08).

5. Landgericht Heilbronn, 8. Dezember 2008: Der Einspruch der Kreissparkasse Heilbronn gegen die einstweilige Verfügung wird zurückgewiesen (21 O 135/08 KfH).

6. Landgericht Verden, 15. Dezember 2008: Der Einspruch der Sparkasse Nienburg gegen die einstweilige Verfügung wird zurückgewiesen (10 O 102/08).

Zusätzlich zu den bisherigen Sparkassen, die per einstweiliger Verfügung zur Rücknahme der Sperrung der Geldautomaten gezwungen wurden, haben in den letzten Wochen zehn Sparkassen die VISA-Sperre freiwillig rückgängig gemacht. Vor kurzem wurde von den privaten Banken um die ING-DiBa eine einstweilige Verfügung gegen eine weitere Sparkasse, die Sparkasse Offenburg/Ortenau beantragt. Hier liegt noch keine richterliche Entscheidung in der Sache vor. Das Landgericht Offenburg hat dieses Verfahren wegen des Verdachts auf eine marktbeherrschende Stellung der Sparkasse und daraus möglicherweise ableitbaren kartellrechtlichen Ansprüchen der klagenden privaten Banken an das Landgericht Mannheim verwiesen.

Quelle: Pressemeldung ING-DiBa AG

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