Sicherung des Kapitals aus Lebensversicherungen durch Verkauf
Nur noch bis Ende 2008 ist der Verkauf einer Lebensversicherung auf dem Zweitmarkt
in jedem Fall steuerfrei. "Das Kapital einer Lebensversicherung kann so gesichert werden und
gegebenenfalls in 2008 neu in andere Anlageformen investiert oder zunächst für die spätere
Verwendung geparkt werden", so Hans-Peter Friedebach, Geschäftsführer der WIZARD Financial
Consulting GmbH.
"Gegenüber einer Kündigung der Police, Auszahlung des Rückkaufswertes und der
Ertragsversteuerung kann auf dem Zweitmarkt in 2008 ein deutlicher Mehrertrag erzielt
werden", erklärt WIZARD-Geschäftsführer Peter Schrade weiter.
Eine Hinweispflicht auf den Zweitmarkt von Seiten der Versicherer gibt es, im Gegensatz zu
Großbritannien, in Deutschland nicht. Um Vermittler und Policeninhaber näher zu informieren
hat WIZARD eigens die Internetseite www.versicherungsverkauf.net eingerichtet.
Ab 2009 ändert sich die steuerliche Regelung - ein Verkauf einer Lebensversicherung ist dann
grundsätzlich von der Abgeltungssteuer betroffen. An das Finanzamt werden dann vom
steuerpflichtigen Ertrag insgesamt rund 26,4 Prozent Abgeltungssteuer inklusive
Solidaritätszuschlag und zuzüglich einer etwaigen Kirchensteuer abgeführt. Einzige Ausnahme
sind dann noch Verträge, die eine Laufzeit von zwölf Jahren haben und nach dem 60. Lebensjahr
des Versicherungsnehmers zur Auszahlung gelangen.
Da für die Abwicklung des Verkaufes einige Zeit eingeplant werden muss, ist dringender
Handlungsbedarf für diejenigen gegeben, die ihre Police steuerfrei veräußern wollen. Damit der
Verkauf in 2008 gültig und somit steuerfrei wird, ist es notwendig, dass mindestens die
Unterschrift auf dem Kaufvertrag noch in diesem Jahr geleistet wird. Gut wäre es, wenn auch die
Abtretungsanzeige bei der Versicherung noch in 2008 erfolgt. "Definitiv nicht erforderlich ist es
für die Steuerfreiheit, dass der Kaufpreis noch in 2008 ausgezahlt sein muss", erklärt Friedebach.
Die Berliner WIZARD Financial Consulting, die im Zweitmarkt Verkäufer und Käufer
zusammenbringt, unterbreitet auch bei fondsgebundenen Verträgen ein Angebot, genauso wie
bei renditeschwachen Policen, für die es bisher keine Aufkäufer gab. Dabei ist es egal, ob es sich
um einen deutschen oder einen ausländischen Versicherer handelt.
Über die Möglichkeit eines Verkaufes nachdenken, sollten auch Inhaber von fremdfinanzierten
Rentenmodellen, die Anfang der 90er Jahre vielfach abgeschlossen wurden und deren
Renditeprognosen sich nicht bewahrheitet haben. " In solchen Fällen ist wichtig, das gesamte
Rentenmodell mit den einzelnen Verträgen zu überprüfen, um eine Entscheidung darüber zu
treffen, ob ein Verkauf des Tilgungsträgers sinnvoll ist und diesen gegebenenfalls dann noch bis
zum 31.12.2008 steuerfrei zu veräußern", so Schrade.
Quelle: Pressemeldung WIZARD Financial Consulting GmbH
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