Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe ("PAK") in Spielzeug

17.12.2009 | Taunusstein
Das Bundesamt für Risikobewertung ("BfR") diskutiert in der Stellungnahme 046/2009 die Gehalte von PAK in Bedarfsgegenständen und Spielzeug. Dabei verbindet das BfR die steigende Anzahl von Krebserkrankungen von Kindern mit der Zunahme von PAK in Spielzeugen. PAK werden den sogenannten CMR-Stoffen zugeordnet. CMR-Stoffe gelten als krebserregend, erbgutverändernd und fortpflanzungsgefährdend.

Weiterhin begründet das BfR in der aktuellen Stellungnahme, dass die in der neuen Spielzeugrichtlinie der EU festgelegten Grenzwerte für CMR-Stoffe (und somit auch für PAK) die Gesundheit der Kinder weder schützt, noch dem Gebot der Expositionsminimierung bei den CMR-Stoffen genügen. Das BfR vertritt weiterhin die Auffassung, dass für die PAK-Mengen in Spielzeugen der technisch kleinstmögliche Gehalt angestrebt werden sollte. Eine vom BfR durchgeführte Auswertung von Analysenergebnissen von rund 100 Spielzeugen zeigt, dass dies technisch machbar ist. In einem ersten Schritt zur Gefährdungsreduzierung wird vom BfR vorgeschlagen, sich an den Orientierungswerten für PAK bei der Vergabe des GS-Zeichens zu orientieren.

Vom BfR wird außerdem empfohlen, dass zukünftig eine praxisnahe Prüfung auf PAK in Spielzeugmaterialien analog zu Materialien im Lebensmittelkontakt durchgeführt werden soll. Die Menge an PAK, die in entsprechende Prüfflüssigkeiten übergehen kann, wird als migrierbarer Anteil bezeichnet und simuliert den tatsächlichen Speichel- oder Hautkontakt. In Materialien im Lebensmittelkontakt dürfen PAK auf diese Weise nicht nachweisbar sein.

Quelle: Pressemeldung SGS INSTITUT FRESENIUS GmbH

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