Hartz IV - Müssen Lebensversicherungen aufgelöst werden ?

15.12.2004 | Münster
Große Unsicherheit herrscht nach der großen Reform: Hartz IV sorgt bundesweit für Aufregung. Ist meine abgeschlossene Lebensversicherung, die meiner Altersversorgung dienen sollte, in Gefahr? Diese Frage bereitet vielen Arbeitslosen in diesem Herbst schlaflose Nächte.

Empfänger des neuen Arbeitslosengelds II müssen ihr Vermögen jetzt offen legen. Zu diesem persönlichen Vermögen, dass zuerst aufgebraucht werden soll, zählt auch eine Lebensversicherung. Doch hier gibt es Ausnahmen und Freibeträge.

Als Freibetrag werden pro Lebensjahr 200 Euro angerechnet (für vor 1948 Geborene sogar 520 Euro). Mit einer Klausel in der Lebensversicherung gilt noch ein weiterer Freibetrag von 200 Euro pro Lebensjahr. Mit dieser Regelung wird nachträglich bestimmt, dass bis zur Höhe dieses zusätzlichen Vorsorge-Freibetrages vor dem Ruhestand (mindestens 60. Lebensjahr) kein Geld an den Versicherten ausgezahlt wird.

Das Ganze ist ein sehr umfangreiches Thema und es gibt Einiges abzuklären.

Unser Tipp: Wenn Sie arbeitslos sind, lassen Sie sich von Ihrem Vertrauensmann ausführlich beraten. Durch eine entsprechende Vertragsgestaltung, können Sie Ihre Altersvorsorge in vielen Fällen sichern. Die Vertragsgestaltung kann auch noch kurz vor der Beantragung des Arbeitslosengeld II mit dem Versicherungsunternehmen vereinbart werden.

Die Lebensversicherung zu kündigen, ist immer der schlechtere Weg. Besonders, weil bestehende Verträge die Möglichkeit der steuerfreien Kapitalauszahlung vorsehen. Diese Option gibt es für Vertragsabschlüsse ab 2005 nicht mehr!

Übrigens: Riester-Rentenverträge, Direktversicherungen und Pensionsfonds sind in voller Höhe vor dem staatlichen Zugriff geschützt!

Quelle: Pressemeldung LVM Versicherungen

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